Die Anlegergelder, die in die UDI Energie FESTZINS 11 GmbH
& Co. KG fließen, sind – anders als der Name FESTZINS assoziiert – alles
andere als sicher.
Bei dieser Investition handelt es sich tatsächlich um
hochspekulative Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus,
dass diese erst bedient werden, wenn alle anderen Forderungen beglichen wurden
– insbesondere im Insolvenzfall. Es besteht daher die Gefahr eines
Totalverlusts der investierten Gelder. Vor diesem Hintergrund ist es
irreführend, ein Nachrangdarlehen mit dem Namen FESTZINS zu schmücken.
Warum der Mitbegründer der Quelle Bank (jetzt: ING-DiBa) und
der Umweltbank AG Georg Hetz, der den UDI Energie FESTZINS 11 konstruiert hat,
diesen Namen gewählt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn er als Ex- Banker kennt
die Risiken seiner Anlage.
Es besteht zudem ein Blind-Pool-Risiko, da völlig unklar
ist, in was die Anlegergelder konkret investiert werden sollen.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon
aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung
wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte
Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter
Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Abschluss der
Anlage vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer
anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem
Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine
hochriskante Anlageform– wie die hiesige – empfiehlt.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den
Anlageberater oder andere Verantwortliche vorliegt, kommen
Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger
so zu stellen, als hätte er die riskante Kapitalanlage nicht erworben. Er
erhält also unter Anrechnung etwaiger erhaltener Zinszahlungen sein
eingesetztes Kapital zurück.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz rät Anlegern, die sich
fehlerhaft beraten fühlen, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt
diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter
Anlageberatung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung
anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER
NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen