BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für einen Anleger der
Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Klage gegen dessen Anlageberater und die
Gründungskommanditistin des Fonds eingereicht.
Nach Auswertung von Unterlagen, die der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander
Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater und die
Gründungskommanditistin Fonds bestehen.
Nach Schilderung des Anlegers scheint auch die Beratung
fehlerhaft gewesen zu sein. Nach Mitteilung des Anlegers war ihm der Venture
Plus Fonds 4 als auch zur Altersvorsorge geeignet empfohlen worden. Weiter ist
der Anleger nach dessen Mitteilung im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf
das Totalverlustrisiko hingewiesen worden. Ebenso erfolgte nach Mitteilung des
Anlegers kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit
und die eingeschränkte Handelbarkeit.
Die CLLB Rechtsanwälte vertreten ferner die Ansicht, dass
der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG – wie unserer
Ansicht nach auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds
1, 2, und 3 KG – fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat
der Anlageberater den Anleger aber hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist
auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend
aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte
Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend
gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte
Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen
freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner
übertragen werden.
Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co.
Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich
schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, ist daher die
Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zu empfehlen.
Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung
bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In
vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen
der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines
ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten den Betroffenen an, für diese
kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung
zu stellen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert
hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das
Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VENTURE PLUS Beteiligungen anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VENTURE PLUS Beteiligungen können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbkaiz
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz
dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung
angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert
seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne
öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen