Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich
würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht
dabei immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld
verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage
anbietet. Die gibt es nämlich nicht!
Bei jeder Investition gibt es Risiken. Die Versprechungen
von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es
gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.
Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht,
machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Dass dies in vielen Fällen
leider nicht so ist, z.B. bei Schiffsfonds, kann der BSZ e.V. nur bestätigen. Die
bisherige Praxis hat gezeigt, dass in vielen Fällen des Erwerbs einer
Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für
diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und
Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer
Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen
Anlagezielen des Anlegers.
Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit
häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über
die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart
vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage
ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu
durchdringen.
Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie
Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch
geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die
empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des
Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt
jedoch nur selten. Durch die
Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu
beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen
Anlagewünschen passt.
Nach dem die erste Welle von Prozessen zu den so genannten
,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon
wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als
Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken welche
diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt
es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die
Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.
In vielen Fällen dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem
Käufer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften. Die Bank
könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen geltend machen und müsste
bereits geleistete Zahlungen rückerstatten. Im Gegensatz dazu könnte sie die
Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür könnte sein, dass die Bank über
einen so genannten Wissensvorsprung verfügte, der sie zur Aufklärung gegenüber
dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch festgestellt werden, dass die
Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so genannter institutionalisierter
Weise zusammengearbeitet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
ergibt sich daraus die widerlegbare Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der
arglistigen Täuschung durch den Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren
Wert der Wohnung hatte. Für die Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft
gelingen, diese Vermutung zu widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es
gute Möglichkeiten sich von diesen Schrottimmobilien zu befreien.
Selbsternannte „Finanzexperten“ sammeln bundesweit
Milliarden Euro bei Kleinanlegern ein.
Aktuell steht dafür S&K, Infinus und Prokon. Oft sind die Opfer, Menschen
die kaum Geld zum Anlegen haben.
Acht Prozent Zinsen mit Windrädern - geht das überhaupt? Mit
dieser einfachen Frage begannen Anfang 2013 die beiden Reporter der Zeitung
,,Die Welt" Marc Neller und Lars-Marten Nagel ihre Recherchen zum Itzehoer
Windkraftproduzenten Prokon.
Der umtriebige Firmengründer Carsten Rodbertus hatte damals
mit dem Versprechen einer ökologischen Kapitalanlage, die gute Zinsen bringt,
mehr als eine Milliarde Euro von deutschen Kleinanlegern eingeworben.
S&K, Infinus und Prokon sind wie mit einem Staubsauger
über das Land gegangen und haben von Kleinanlegern über 3 Milliarden Euro
abgesaugt! Die staatlichen Aufseher und
der mit Steuergeld finanzierte Verbraucherschutz hat diesem Treiben stillschweigend
zugesehen. So ist zum Beispiel der Prospekt von Infinus von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, (Bafin) geprüft. Das hat bei den Anlegern
natürlich Vertrauen bewirkt. Dass die Bafin den Verkaufsprospekt nur daraufhin
prüft ob er den formalen Vorgaben entspricht, wissen die Anleger nicht. Ob die
Kunden mit dem Anlagemodell über den Tisch gezogen werden können, wird nicht
geprüft.
Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die
Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt
werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten
wird und so manch einer gibt sich einer
durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage, wie z.B. bei
S&K, Infinus oder Prokon, notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus
ab: Die Anleger warten ab und beobachten
was die anderen machen.
Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und
Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei
Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis
gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und
möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen
Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im
Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen
Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei
sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die
notwendige Rechtsberatung?
Da gibt es
Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein
unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau
wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass
Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon
immer fehlerhaft sind. Das Extrakt
dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert. Die armen Anleger werden überflutet mit
Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der
Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der
am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui
bono? Die Rechnung kommt später!
Der BSZ e.V. weist
darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und
Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen
Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende
nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon
abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch
spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch
einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut
ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der
Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.
Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass
Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten
Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht
zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen
Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt
der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den
Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten betroffene Anleger von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und
Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken.
Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beitreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine
BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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