Freitag, Februar 03, 2017

Astoria Invest AG pleite: Betroffene Anleger sollten Ansprüche prüfen, um ihre Verluste zu reduzieren.

Neue Hiobsbotschaften vom grauen Kapitalmarkt:  Diesmal trifft es Anleger, die in Produkte der Astoria Invest AG, der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG, der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, der Astoria Partner Management GmbH oder der Astoria Private Equity GmbH investiert haben. Über das Vermögen dieser Gesellschaften wurden Insolvenzeröffnungsverfahren seitens des Amtsgerichts Heidelberg angeordnet.
 

Industrielle Kompostierungsanlagen insbesondere in Kanada sollten privaten Kleinanlegern eine gute Rendite bringen. 161 % Gesamtausschüttungen sollten beispielsweise Anleger der Astoria Organic GmbH & Co. KG erhalten. Danach sieht es vor dem Hintergrund der vorläufigen Insolvenz jedoch nicht mehr aus. Es scheint sich eher das Totalverlustrisiko derartiger Kapitalanlagen zu verwirklichen.

Zwar werden die Insolvenzverwalter prüfen, ob hier noch etwas zu retten ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies in vielen Fällen nicht gelingt, sondern dass die Anleger, die in später insolvente Gesellschaften investiert haben, in aller Regel hohe Verluste erleiden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Bombosch empfiehlt betroffenen Anlegern daher eine Überprüfung, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die mit einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen, bestehende Risiken dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger deutlich gemacht werden, dass es sich bei diesen Kapitalanlagen  um unternehmerische Kapitalanlagen handelt, deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.

„Viele Anleger vergleichbarer Anlagen berichten uns, dass ihnen diese als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so Rechtsanwalt Bombosch. Sichere Anlagen sind Anlagen des Emissionshauses Astoria Invest AG definitiv nicht, wie die Insolvenzen dokumentieren.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an den Kapitalanlagen auf den Anlageberater bzw. auf die hinter diesem stehende Anlageberatungsgesellschaft.

Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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