Neue Hiobsbotschaften vom grauen Kapitalmarkt: Diesmal trifft es Anleger, die in Produkte der
Astoria Invest AG, der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG, der Astoria
Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, der Astoria Partner Management GmbH oder
der Astoria Private Equity GmbH investiert haben. Über das Vermögen dieser
Gesellschaften wurden Insolvenzeröffnungsverfahren seitens des Amtsgerichts
Heidelberg angeordnet.
Industrielle Kompostierungsanlagen insbesondere in Kanada
sollten privaten Kleinanlegern eine gute Rendite bringen. 161 %
Gesamtausschüttungen sollten beispielsweise Anleger der Astoria Organic GmbH
& Co. KG erhalten. Danach sieht es vor dem Hintergrund der vorläufigen Insolvenz
jedoch nicht mehr aus. Es scheint sich eher das Totalverlustrisiko derartiger
Kapitalanlagen zu verwirklichen.
Zwar werden die Insolvenzverwalter prüfen, ob hier noch
etwas zu retten ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies in vielen Fällen
nicht gelingt, sondern dass die Anleger, die in später insolvente
Gesellschaften investiert haben, in aller Regel hohe Verluste erleiden.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Bombosch empfiehlt betroffenen
Anlegern daher eine Überprüfung, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung in Betracht kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die
mit einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine
solche Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen,
bestehende Risiken dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger
deutlich gemacht werden, dass es sich bei diesen Kapitalanlagen um unternehmerische Kapitalanlagen handelt,
deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen
können.
„Viele Anleger vergleichbarer Anlagen berichten uns, dass
ihnen diese als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so Rechtsanwalt Bombosch.
Sichere Anlagen sind Anlagen des Emissionshauses Astoria Invest AG definitiv
nicht, wie die Insolvenzen dokumentieren.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf
gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie
erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr
eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an den
Kapitalanlagen auf den Anlageberater bzw. auf die hinter diesem stehende
Anlageberatungsgesellschaft.
Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die
Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
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zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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