Cosma Gruppe: BSZ® e.V. rief bereits im Oktober
2015 Anlegervereinigung ins Leben! Chef in U-Haft + Insolvenzanträge! Anleger
müssen hohe Verluste befürchten! Betroffene können sich dem BSZ e.V.
anschließen!
Schlechte Nachrichten
für Anleger der Cosma-Gruppe:
Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits seit einiger Zeit
wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens ermittelt
hatte und eine Person sogar in Untersuchungshaft genommen wurde, stellten
inzwischen auch diverse Cosma-Firmen im Dezember 2016 Insolvenzantrag.
Betroffene Anleger der Cosma-Gruppe müssen somit vermutlich
einem hohen Verlust ins Auge sehen, der bis zum Totalverlust reichen könnte, da
über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil des Schadens reguliert werden
kann.
Ein schwerer Schlag für die Anleger des Unternehmens, das
mit folgenden Worten Anleger geworben hat:
„Träume realisieren Ziele verwirklichen
Die Cosma Deutschland AG steht für eine fortschrittliche und
noch nie da gewesene Art der Dienstleistung“.
Von den Anlegergeldern sollte dabei ein großer Teil in Gold
angelegt werden und ein weiterer Teil in andere Anlagen wie Aktien und Anleihen
fließen, teilweise sollte eine garantierte Rendite von bis zu 8 %
erwirtschaftet werden.
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälte weist Geschädigte darauf hin, dass sie ihre Forderung zur
Insolvenztabelle anmelden sollten, sobald dies möglich ist, aber auch weitere
Schritte zur Schadensregulierung unternommen werden sollten, z.B. eventuelle
Ansprüche gegen die Verantwortlichen oder Vermittler geprüft werden sollten.
In vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft
werden müssen, sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte z.B. gute
Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen, da die Vermittler
in diversen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß
nachgekommen sein dürften.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben dabei viel Erfahrung
mit Anbietern von Gold-Anlagen und konnten hierbei bereits diverse gerichtliche
Erfolge erzielen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Das
Geschäftsmodell bei Cosma erinnert mich stark an das Geschäftsmodell eines
weiteren Goldanbieters, nämlich der ebenfalls inzwischen insolventen Berliner
BWF-Stiftung. Auch hier wurden Anlegern teilweise hohe Renditen von ca. 8 % und
mehr „garantiert“, wobei völlig unklar war, wie die hohen Renditen bei
teilweise bereits fallendem Goldpreis erzielt werden sollten“.
In Sachen BWF-Stiftung z.B. konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
Dr. Späth & Partner auch bereits diverse Urteile gegen die Vermittler der
BWF-Anlage erstreiten:
So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen,
Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den dortigen
Anlageberater der BWF-Anlage zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von
13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um
Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen
Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der
Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.
Auch in anderen Fällen der BWF-Stiftung konnten Dr. Späth
& Partner bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:
So hatte z. B. in einem Verfahren mit Anerkenntnisurteil des
Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15 eine Vermittlerin der Anlage der
BWF-Stiftung, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche
einer Anlegerin, in Höhe von ca. 3.700,- € vollständig anerkannt.
Eine andere Anlegerin, für die von Dr. Späth & Partner
vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte
Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der
dortigen BWF-Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls
inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!
Nach Ansicht von Dr. Walter Späth „bestehen in den Fällen
BWF-Stiftung und Cosma-Gruppe viele Parallelen und Anleger können meiner
Ansicht nach von den positiven Gerichtserfahrungen im Fall BWF-Stiftung
profitieren, da sich diverse Parallelen auftun. Leider ist auch zu befürchten,
dass sich unter den Goldanbietern noch zahlreiche schwarze Schafe befinden, so
dass ich in der nächsten Zeit noch mit diversen weiteren Pleiten rechne.“
Nach Ansicht von Dr. Walter Späth „dürften auch bei der
Cosma-Gruppe in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die
Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht nicht in
ausreichendem Umfang nachgekommen, weshalb oftmals gute Chancen auf
Schadensersatz bestehen sollten." Dies unter allem deshalb, weil viele
Anleger der Cosma-Gruppe nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, und
die versprochene Rendite nicht sicher zu erwarten war.
In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht der BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB eine
Überprüfung, ob sich Anleger der Cosma-Gruppe bei ihrem Vermittler schadlos
halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei
der Vollstreckung ds Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Betroffene
Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Cosma-Gruppe“
anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma-Gruppe anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Cosma Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.