Mehrere hundert Schiffsfonds haben in den vergangenen Jahren Insolvenz angemeldet. Anleger haben dadurch bereits viel Geld verloren. Schiffsfonds-Anleger, die bisher noch von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft verschont blieben, können immer noch nicht aufatmen. Ein Ende der Krise der Handelsschifffahrt ist nach wie vor nicht in Sicht.
Es ist noch nicht lange her, da war die Handels- und
Containerschifffahrt ein blühendes Geschäft. Eine weltweit hohe Nachfrage
sorgte für hohe Charterraten, verschiedene Emittenten platzierten Schiffsfonds
und sammelten Geld bei den Anlegern ein. Die beteiligten sich in der Hoffnung
auf eine renditestarke und auch sichere Geldanlage. Das wurde ihnen zumindest
in den Anlageberatungsgesprächen häufig so dargestellt.
Das Jahr 2008 mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise
stellte jedoch einen tiefen Einschnitt dar und markiert den Beginn einer Krise,
die bis heute noch nicht überstanden ist. Die Nachfrage brach ein und die
erforderlichen Charterraten konnten von den Fondsgesellschaften nicht mehr
eingenommen werden. Die Folgen bekamen auch und besonders die Anleger zu
spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus, die Insolvenz zahlreicher
Schiffsfonds ließ sich dennoch nicht vermeiden und das Geld der Anleger war zu
großen Teilen verloren.
Heute sind die Charterraten im Keller. Die Schiffe können
teilweise noch nicht mal mehr ihre Betriebskosten erwirtschaften. Um Überkapazitäten
abzubauen, werden Schiffe abgewrackt. Größere Schiffe mit einer höheren
Frachtkapazität kommen auf den Markt. Zusätzlich macht Konkurrenz aus Asien das
Leben für die deutschen Reedereien nicht einfacher. Experten gehen daher davon
aus, dass ein Ende der Krise nach wie vor nicht in Sicht ist. „Mit anderen
Worten müssen Schiffsfonds-Anleger weiterhin um ihr Geld fürchten. Weitere
Insolvenzen oder Notverkäufe sind zu befürchten“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Sebastian
Rosenbusch-Bansi.
Um sich vor Verlusten zu schützen, können
Schiffsfonds-Anleger aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Gegebenenfalls können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
„Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer
fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurden die Anleger oftmals mit
Argumenten wie sichere oder renditestarke Geldanlage geködert. Zur Wahrheit
gehörte aber schon immer, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen
mit hohen Verlustrisiken sind. Über diese Risiken hätten die Anleger auch
umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung aber
oft ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend
gemacht werden können“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Allerdings unterliegen Schadensersatzansprüche der
Verjährung. Anleger, die sich im Jahr 2007 an einem Schiffsfonds beteiligt
haben, sollten daher handeln, da sonst die zehnjährige Verjährungsfrist
einsetzen könnte.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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