Donnerstag, Januar 05, 2017

Erste Oderfelder: Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger sollten nun zeitnah handeln.



Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Chemnitz unter dem Az. 15 IN 840/16 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden im Beschluss vom 02.01.2017 aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, bei dem der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz als Mitglied benannt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz wird auch an der ersten und konstituierenden Gläubigerausschusssitzung am 11.01.2017 teilnehmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  vertreten bereits mehrere Anleger. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung und vertritt Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren raten die Rechtsanwälte dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       www.anwalts-toplisten.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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