Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger sollten nun zeitnah handeln.
Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht
Chemnitz unter dem Az. 15 IN 840/16 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.
Die Insolvenzgläubiger werden im Beschluss vom 02.01.2017
aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2017 beim
Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht
nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt,
bei dem der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz als
Mitglied benannt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz wird auch an der ersten und
konstituierenden Gläubigerausschusssitzung am 11.01.2017 teilnehmen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Die auf
Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Anleger gerne bei der
Forderungsanmeldung und vertritt Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne
kümmern sich die Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage
bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die
Forderungsanmeldung.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren raten die Rechtsanwälte
dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und alle
Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus
Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine
Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbltz
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER
NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen