BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erneut Schadensersatz vor LG Frankenthal. Oftmals gute Chancen auf Schadensersatz.
Betroffene Anleger der BWF-Stiftung müssen vermutlich einem
hohen Verlust ins Auge sehen, da über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil
des Schadens reguliert werden kann. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte daher erneut aus aktuellem
Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall
geprüft werden müssen, gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage
bestehen dürften.
So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen,
Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den
dortigen Anlageberater ebenfalls zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von
13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um
Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen
Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der
Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.
Auch in anderen Fällen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:
So hatte z. B. in einem Verfahren mit Anerkenntnisurteil des
Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15 eine Vermittlerin der Anlage, die auf
Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer
Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca.
3.700,- € vollständig anerkannt.
Eine andere Anlegerin, , und für die vor dem Landgericht
Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016
Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen
Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen
zu 100 % ausbezahlt bekommen!
Bisher konnte diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei alle
Fälle, die gerichtlich durchgesetzt werden mussten, gewinnen (wenn auch noch
nicht, wie oben ausgeführt, alle Fälle rechtskräftig sind) und weiterhin 2
inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteile erwirken.
Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth
und Oliver Behrendt „sind in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft
werden muss, die Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht
nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen, weshalb oftmals gute Chancen auf
Schadensersatz bestehen sollten."
Dies vor allem deshalb, weil viele Anleger der BWF-Stiftung
nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, die Anlage bei der
BWF-Stiftung auch in vielen Fällen von den Vermittlern -nach Ansicht von diesen
Anwälten fälschlicherweise- als sichere Anlage geschildert wurde und die
versprochene Rendite von 8-10 % nicht zu erwarten war.
In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht der BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte eine Überprüfung, ob sich Anleger der BWF-Stiftung bei
ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr
verloren werden, weil bei der Vollstreckung ds Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst.“ Betroffene Anleger können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Berliner
Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von
Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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