Donnerstag, Januar 12, 2017

BWF-Stiftung: Weiterer Spitzen-Erfolg für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erneut Schadensersatz vor LG Frankenthal. Oftmals gute Chancen auf Schadensersatz.


Betroffene Anleger der BWF-Stiftung müssen vermutlich einem hohen Verlust ins Auge sehen, da über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil des Schadens reguliert werden kann. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte daher erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen dürften.

So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den dortigen Anlageberater ebenfalls zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.

Auch in anderen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:

So hatte z. B. in einem Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15 eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € vollständig anerkannt.

Eine andere Anlegerin, , und für die vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Bisher konnte diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei alle Fälle, die gerichtlich durchgesetzt werden mussten, gewinnen (wenn auch noch nicht, wie oben ausgeführt, alle Fälle rechtskräftig sind) und weiterhin 2 inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteile erwirken.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „sind in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen, weshalb oftmals gute Chancen auf Schadensersatz bestehen sollten."

Dies vor allem deshalb, weil viele Anleger der BWF-Stiftung nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, die Anlage bei der BWF-Stiftung auch in vielen Fällen von den Vermittlern -nach Ansicht von diesen Anwälten fälschlicherweise- als sichere Anlage geschildert wurde und die versprochene Rendite von 8-10 % nicht zu erwarten war.

In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte eine Überprüfung, ob sich Anleger der BWF-Stiftung bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung ds Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft  „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF)“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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