KRG – Knoll Restructuring Group GmbH: Wie aktuell sind veröffentlichte Bilanzen? Hat KRG der Öffentlichkeit etwas zu verschweigen?
TGS Knoll Beck Legal GmbH Rechtanwälte: 2014 Bilanz mit
hohen Schulden?
Wenn man Berater aussucht, die die in Schieflage
befindlichen EGI-Euro Grundinvest-Fonds 15, 17, 18, 20 wieder ins richtige
Fahrwasser bringen sollen, dann sollten Sanierungsexperten ihr Handwerk
verstehen. Das sollte sich auch in dem eigenen Zahlenwerk widerspiegeln.
Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Jahresabschlüsse dieser Ratgeber.
Man sagt, dass guter Rat teuer sei – und meint damit auch
gleichzeitig, dass er seinen Wert habe. Die Geschäftsführung der EGI-Fonds hat
sich die KRG Knoll Restructuring Group GmbH (= KRG) – unter Führung von Prof.
Dr. Heinz-Christian Knoll als Lotse ausgesucht (im Internet zu finden unter
kr-g.de). Außerdem werden die Fonds rechtlich unter anderem von TGS Knoll Beck
Legal GmbH Rechtsanwälte betreut. Es wird für EGI-Fonds Anleger höchste Zeit,
sich mit diesen Beratern und den agierenden Vertretern ganz genau zu
beschäftigen.
KRG – Knolls welker
Zahlensalat
Wer wüsste nicht gerne, wie gut sein eigener
Sanierungsberater – so die Eigenbeschreibung dieses Unternehmens auf deren
Internetseite – dasteht. Schließlich vertraut man ihm in krisenhafter Zeit die
gesamte Zukunft an. Zeit also, sich einmal die veröffentlichten
Jahresabschlüsse der KRG im Bundesanzeiger anzusehen, denn schließlich müssen
diese Zahlenwerke für jedes Geschäftsjahr publiziert werden.
So geht man davon aus, dass auch ein Berater, der auf seiner
Internetseite für seine Kompetenz „in den Bereichen Controlling /
Rechnungswesen / Liquidität / und Risiken / Krisenursachen“ wirbt, selbst alle
Zahlen zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit zur
Verfügung stellt. Weit gefehlt: der letzte unter Bundesanzeiger veröffentliche
Jahresabschluss datiert nicht vom 31.12.2015 oder vom Vorjahr 2014 – publiziert
ist die Bilanz aus dem Jahre 2011. Bemerkenswert sind die Angaben zum Gewinn
und zur Geschäftsausstattung sowie zum Personal:
Der Jahresüberschuss im Jahre 2011 betrug € 49,81 nachdem
man im Jahr zuvor € 417,42 als Gesamtertrag ausgewiesen hat. Anlagevermögen und
Mitarbeiter hat das Unternehmen ausweislich eigener Angaben im Jahre 2011 nicht
gehabt.
Was aber ist seitdem geschehen? Warum werden die
Jahresabschlüsse für die Zeit danach nicht bekannt gegeben? Wie ist die Geschäftsentwicklung
des zentralen Beratungsunternehmens der EGI-Fonds gewesen? Wie qualifiziert
kann ein solches Unternehmen wirklich die vier millionenschweren EGI-Fonds
beraten?
Jetzt drängt sich natürlich ein Gedanke auf: Was kann das
EGI-Fonds-Management von KRG lernen? Schaut man auf die Bilanzen der vier
EGI-Fonds, weiß man gleich die Antwort: Auch hier werden Bilanzen erst nach
mehreren Jahren veröffentlicht! Denn der Abschluss für das Jahr 2013 hat erst
das Licht der Öffentlichkeit im Herbst 2016 erblickt (Euro Grundinvest Fonds:
Jahresabschlüsse 2013 sindein Fiasko – Wo ist das Geld geblieben? - http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/Euro_Grundinvest_Fonds_Jahresabschluesse_2013_sind_ein_Fiasko_Wo_ist_das_Geld_geblieben.shtml?navid=2
)
TGS – Anwaltsbüro mit
Schuldenberg?
Bilanzen verraten wirklich viel: Das Anwaltsbüro mit dem
Namen von Prof. Dr. Knoll veröffentlichte die letzte Bilanz aus dem Jahre 2014.
Der Jahresabschluss ist von Knoll im Dezember 2015 verantwortlich aufgestellt
worden. Hier reicht ein Blick auf die Passivseite der Bilanz, um Fragen nach
dem Erfolgsrezept der Anwälte zu stellen:
Ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr (2013) von etwa € 5.700
(im Vorjahr betrug der Verlustvortrag fast € 1.500,00)
Ein Jahresfehlbetrag (=Verlust) von knapp € 28.000,00
(Vorjahr rund € 4.200,00)
Ein nicht gedeckter Jahresfehlbetrag von etwa € 8.600,00
Der Schuldenberg wuchs im Jahr 2014 auf über € 954.000,00
(Vorjahr fast € 561.000,00)
Auch hier zeigt der geübte Blick in den Anhang des
Jahresabschlusses, dass das Unternehmen 2014 keine Mitarbeiter beschäftigte.
Fragt man sich, was kennzeichnend ist? Ein Anwachsen der
Schulden um etwa € 400.000,00 innerhalb eines Jahres! Die EGI-Anleger werden
sich mit Sicherheit fragen müssen, ob man solchen Beratern die Zukunft
anvertrauen sollte.
Empfehlungsmandate –
eine Suchaufgabe
Reputation ist ein wichtiger Faktor, wenn es um Vertrauen
geht. Erfolge sollte man vorweisen können und sich damit brüsten. Wer die
Internetseite eines Sanierungsexperten durchsucht, erwartet dazu ganz konkret
Namen und Aussagen als auch Zahlen von Ergebnissen. Vergebens, wenn man auf der
KRG- Internetseite surft! Woran liegt das bloß, dass kein erfolgreich
abgeschlossenes Sanierungsprojekt vorgestellt wird?
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EGI Euro Grundinvest Fonds
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
EGI Euro Grundinvest Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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