Dienstag, Januar 10, 2017

EGI Euro Grundinvest Fonds: Wie stehen Berater der EGI-Fonds da?

KRG – Knoll Restructuring Group GmbH: Wie aktuell sind veröffentlichte Bilanzen? Hat KRG der Öffentlichkeit etwas zu verschweigen?


TGS Knoll Beck Legal GmbH Rechtanwälte: 2014 Bilanz mit hohen Schulden?
Wenn man Berater aussucht, die die in Schieflage befindlichen EGI-Euro Grundinvest-Fonds 15, 17, 18, 20 wieder ins richtige Fahrwasser bringen sollen, dann sollten Sanierungsexperten ihr Handwerk verstehen. Das sollte sich auch in dem eigenen Zahlenwerk widerspiegeln. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Jahresabschlüsse dieser Ratgeber.

  
Man sagt, dass guter Rat teuer sei – und meint damit auch gleichzeitig, dass er seinen Wert habe. Die Geschäftsführung der EGI-Fonds hat sich die KRG Knoll Restructuring Group GmbH (= KRG) – unter Führung von Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll als Lotse ausgesucht (im Internet zu finden unter kr-g.de). Außerdem werden die Fonds rechtlich unter anderem von TGS Knoll Beck Legal GmbH Rechtsanwälte betreut. Es wird für EGI-Fonds Anleger höchste Zeit, sich mit diesen Beratern und den agierenden Vertretern ganz genau zu beschäftigen.

KRG – Knolls welker Zahlensalat
Wer wüsste nicht gerne, wie gut sein eigener Sanierungsberater – so die Eigenbeschreibung dieses Unternehmens auf deren Internetseite – dasteht. Schließlich vertraut man ihm in krisenhafter Zeit die gesamte Zukunft an. Zeit also, sich einmal die veröffentlichten Jahresabschlüsse der KRG im Bundesanzeiger anzusehen, denn schließlich müssen diese Zahlenwerke für jedes Geschäftsjahr publiziert werden.

So geht man davon aus, dass auch ein Berater, der auf seiner Internetseite für seine Kompetenz „in den Bereichen Controlling / Rechnungswesen / Liquidität / und Risiken / Krisenursachen“ wirbt, selbst alle Zahlen zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Weit gefehlt: der letzte unter Bundesanzeiger veröffentliche Jahresabschluss datiert nicht vom 31.12.2015 oder vom Vorjahr 2014 – publiziert ist die Bilanz aus dem Jahre 2011. Bemerkenswert sind die Angaben zum Gewinn und zur Geschäftsausstattung sowie zum Personal:

Der Jahresüberschuss im Jahre 2011 betrug € 49,81 nachdem man im Jahr zuvor € 417,42 als Gesamtertrag ausgewiesen hat. Anlagevermögen und Mitarbeiter hat das Unternehmen ausweislich eigener Angaben im Jahre 2011 nicht gehabt.

Was aber ist seitdem geschehen? Warum werden die Jahresabschlüsse für die Zeit danach nicht bekannt gegeben? Wie ist die Geschäftsentwicklung des zentralen Beratungsunternehmens der EGI-Fonds gewesen? Wie qualifiziert kann ein solches Unternehmen wirklich die vier millionenschweren EGI-Fonds beraten?

Jetzt drängt sich natürlich ein Gedanke auf: Was kann das EGI-Fonds-Management von KRG lernen? Schaut man auf die Bilanzen der vier EGI-Fonds, weiß man gleich die Antwort: Auch hier werden Bilanzen erst nach mehreren Jahren veröffentlicht! Denn der Abschluss für das Jahr 2013 hat erst das Licht der Öffentlichkeit im Herbst 2016 erblickt (Euro Grundinvest Fonds: Jahresabschlüsse 2013 sindein Fiasko – Wo ist das Geld geblieben? - http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/Euro_Grundinvest_Fonds_Jahresabschluesse_2013_sind_ein_Fiasko_Wo_ist_das_Geld_geblieben.shtml?navid=2 )

TGS – Anwaltsbüro mit Schuldenberg?
Bilanzen verraten wirklich viel: Das Anwaltsbüro mit dem Namen von Prof. Dr. Knoll veröffentlichte die letzte Bilanz aus dem Jahre 2014. Der Jahresabschluss ist von Knoll im Dezember 2015 verantwortlich aufgestellt worden. Hier reicht ein Blick auf die Passivseite der Bilanz, um Fragen nach dem Erfolgsrezept der Anwälte zu stellen:

Ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr (2013) von etwa € 5.700 (im Vorjahr betrug der Verlustvortrag fast € 1.500,00)
Ein Jahresfehlbetrag (=Verlust) von knapp € 28.000,00 (Vorjahr rund € 4.200,00)
Ein nicht gedeckter Jahresfehlbetrag von etwa € 8.600,00
Der Schuldenberg wuchs im Jahr 2014 auf über € 954.000,00 (Vorjahr fast € 561.000,00)

Auch hier zeigt der geübte Blick in den Anhang des Jahresabschlusses, dass das Unternehmen 2014 keine Mitarbeiter beschäftigte.

Fragt man sich, was kennzeichnend ist? Ein Anwachsen der Schulden um etwa € 400.000,00 innerhalb eines Jahres! Die EGI-Anleger werden sich mit Sicherheit fragen müssen, ob man solchen Beratern die Zukunft anvertrauen sollte.

Empfehlungsmandate – eine Suchaufgabe

Reputation ist ein wichtiger Faktor, wenn es um Vertrauen geht. Erfolge sollte man vorweisen können und sich damit brüsten. Wer die Internetseite eines Sanierungsexperten durchsucht, erwartet dazu ganz konkret Namen und Aussagen als auch Zahlen von Ergebnissen. Vergebens, wenn man auf der KRG- Internetseite surft! Woran liegt das bloß, dass kein erfolgreich abgeschlossenes Sanierungsprojekt vorgestellt wird?

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Prospekt der Nostro 55 GbR ist in zweifacher Hinsicht fehlerhaft

Das Kammergericht verurteilte am 17.11.2016 die Gründungsgesellschafter der Nostro 55 GbR auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.  Den Prospekt des geschlossenen Immobilienfonds hält der erkennende Senat in gleich zwei Punkten für fehlerhaft.



Zum einen klärt der Prospekt die Anleger nicht hinreichend über das Fungibilitätsrisiko auf. Nach den Prospektangaben soll der Geschäftsanteil „jederzeit veräußerbar“ sein, obgleich im Gesellschaftsvertrag rechtliche Hürden für die Übertragung eines Geschäftsanteils aufgestellt wurden. Auch auf die praktischen Schwierigkeiten der Veräußerung der Beteiligung mangels eines institutionalisierten Zweitmarkts wurden die Anleger nicht hinreichen hingewiesen.

Zum anderen sind im Prospekt nach zutreffender Ansicht des Kammergerichts die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen nicht korrekt dargestellt. Dem Prospekt konnten die Anleger nicht entnehmen, dass die Fondsinitiatorin und zugleich Geschäftsführerin durch die Mietgarantin/Generalmieterin beherrscht wurde. Zudem wurden im Prospekt die Beteiligungsverhältnisse gleich drei Vertragspartner nicht bzw. nicht zutreffend wiedergegeben.
(KG Berlin, Urteil vom 17.11.2016 (Az.: 2 U 29/12)

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Donnerstag, Januar 05, 2017

Schiffsfonds: Krise hält an – Schadensersatzansprüche der Anleger

Mehrere hundert Schiffsfonds haben in den vergangenen Jahren Insolvenz angemeldet. Anleger haben dadurch bereits viel Geld verloren. Schiffsfonds-Anleger, die bisher noch von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft verschont blieben, können immer noch nicht aufatmen. Ein Ende der Krise der Handelsschifffahrt ist nach wie vor nicht in Sicht.


Es ist noch nicht lange her, da war die Handels- und Containerschifffahrt ein blühendes Geschäft. Eine weltweit hohe Nachfrage sorgte für hohe Charterraten, verschiedene Emittenten platzierten Schiffsfonds und sammelten Geld bei den Anlegern ein. Die beteiligten sich in der Hoffnung auf eine renditestarke und auch sichere Geldanlage. Das wurde ihnen zumindest in den Anlageberatungsgesprächen häufig so dargestellt.

Das Jahr 2008 mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise stellte jedoch einen tiefen Einschnitt dar und markiert den Beginn einer Krise, die bis heute noch nicht überstanden ist. Die Nachfrage brach ein und die erforderlichen Charterraten konnten von den Fondsgesellschaften nicht mehr eingenommen werden. Die Folgen bekamen auch und besonders die Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus, die Insolvenz zahlreicher Schiffsfonds ließ sich dennoch nicht vermeiden und das Geld der Anleger war zu großen Teilen verloren.

Heute sind die Charterraten im Keller. Die Schiffe können teilweise noch nicht mal mehr ihre Betriebskosten erwirtschaften. Um Überkapazitäten abzubauen, werden Schiffe abgewrackt. Größere Schiffe mit einer höheren Frachtkapazität kommen auf den Markt. Zusätzlich macht Konkurrenz aus Asien das Leben für die deutschen Reedereien nicht einfacher. Experten gehen daher davon aus, dass ein Ende der Krise nach wie vor nicht in Sicht ist. „Mit anderen Worten müssen Schiffsfonds-Anleger weiterhin um ihr Geld fürchten. Weitere Insolvenzen oder Notverkäufe sind zu befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Um sich vor Verlusten zu schützen, können Schiffsfonds-Anleger aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gegebenenfalls können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurden die Anleger oftmals mit Argumenten wie sichere oder renditestarke Geldanlage geködert. Zur Wahrheit gehörte aber schon immer, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen mit hohen Verlustrisiken sind. Über diese Risiken hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung aber oft ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings unterliegen Schadensersatzansprüche der Verjährung. Anleger, die sich im Jahr 2007 an einem Schiffsfonds beteiligt haben, sollten daher handeln, da sonst die zehnjährige Verjährungsfrist einsetzen könnte.

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Erste Oderfelder: Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger sollten nun zeitnah handeln.



Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Chemnitz unter dem Az. 15 IN 840/16 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden im Beschluss vom 02.01.2017 aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, bei dem der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz als Mitglied benannt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz wird auch an der ersten und konstituierenden Gläubigerausschusssitzung am 11.01.2017 teilnehmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  vertreten bereits mehrere Anleger. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung und vertritt Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren raten die Rechtsanwälte dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

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Mittwoch, Januar 04, 2017

„Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Warum eigentlich nicht?

Kann man eine gesellschaftspolitische Veränderung mit einem 15 x 10 cm großen Autosticker anstoßen? Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror sagt: „Das geht!“



Man braucht nur endlich einmal die erste Person die aufsteht und klar und deutlich sagt, dass „wir schaffen das“ eine leere politische Worthülse ist. Von anderem Kaliber ist da die Aussage: „Weltoffen, Gewaltfrei, Tolerant“. Bei twitter oder facebook fällt so ein Statement leicht. Wenn man sich die Botschaft ans eigene Auto kleben soll, fehlt vielen leider  der Mut.

Dabei kann der Autoaufkleber in das Bewusstsein einer ganzen Nation dringen. „Es ist Krieg… und keiner geht hin“, „ein Herz für Kinder“, „ich bremse auch für Tiere“  diese Aufkleber kennt jeder und hat sich auch seine Gedanken darüber gemacht. Der Autoaufkleber hat zu sozialen und politischen Veränderungen oft  beigetragen.

Der Autoaufkleber ist weder ein aus der Zeit gefallenes Relikt noch ist er spießig. Er ist der Beweis, dafür dass man komplexe Sachverhalte mit nur 3 Worten erfassbar machen kann. Als Deutschland noch eine lebendige Opposition hatte, da war die Blütezeit der Autoaufkleber. Das wäre nie der Fall gewesen wenn die Sticker unwirksam gewesen wären.    

Autoaufkleber gibt es schon seit es Autos gibt und in der Tat sind sie vielseitiger und intelligenter geworden. Der Autoaufkleber kann sich als rasender Botschafter mit 250 Stunden Kilometern präsentieren, er kann als interessante Lektüre im Autobahnstau dienen, er kann auf dem Parkplatz zum kurzen Verweilen einladen.

Die Autofahrer sitzen in ihren Autos wie in einer anderen Welt, abgeriegelt von sozialen Kontakten mit ihrer Umwelt. Der Aufkleber bietet die Einladung mit der Außenwelt zu interagieren. Erreicht man das mit dem Sylt-Aufkleber am Heck intelligenter als mit der Botschaft, dass man für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz steht? Ersteres zeigt den Stolz, dass man irgendwo gewesen ist. Zweiteres ist die Botschaft, dass man für eine lebenswerte Welt für alle Menschen eintritt!

Kennen Sie die Aussage eines Hollywoodstars: „Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Dann eben nicht, es gibt noch viele andere schöne teure Autos wie zum Beispiel:  Porsche 918 Spyder, Hennessey Venom GT,  Ferrari LaFerrari, McLaren P1, Koenigsegg, Bugatti, Lamborghini usw.

Auch für die Fahrer solch edler Fahrzeuge ist der BSZ .V. Sticker die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren und mit den Fahrern von Opel, Ford, Dacia, BMW, Mercedes und vieler anderer Automarken eine gesellschaftliche Allianz für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz“ zu bilden.

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen..........aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jederman seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag bei dem BSZ e.V. bestellt werden. 

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Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. https://www.ad-infinitum.online/ad-infinitum-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
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Dienstag, Januar 03, 2017

Widerspruch von Lebensversicherungen: BGH öffnet die Tür

Die vor Jahren abgeschlossene Lebensversicherung passt nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation. Die vorzeitige Kündigung ist aber unrentabel, da der Verbraucher dann nur den Rückkaufswert erhält. Dieses Dilemma vieler Versicherungsnehmer hat der Bundesgerichtshof vor rund drei Jahren beendet.
 

Mit Urteil vom 7. Mai 2014 entschied der BGH, dass der Widerspruch der Lebensversicherung auch Jahre nach Abschluss noch möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde oder die Versicherungsbedingungen und / oder Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat (Az.: IV ZR 76/11). „Denn dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Versicherungsnehmer kann sein Widerspruchsrecht immer noch ausüben – selbst dann, wenn er die Versicherungspolice bereits gekündigt hat“, erklärt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.


Das Urteil des BGH aus dem Mai 2014 hatte aber noch aus einem weiteren Grund wegweisenden Charakter. Denn die Karlsruher Richter erklärten eine Klausel bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen worden waren, für unwirksam, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Diese Klausel besagte, dass das Widerspruchsrecht unabhängig von einer ordnungsgemäßen Aufklärung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. „Auch bei diesen Verträgen wurde die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten informiert wurde. So ist der Widerspruch auch in diesen Fällen häufig noch möglich und der ist in der Regel finanziell deutlich interessanter als die Kündigung der Lebensversicherung“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Denn: Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird die Police komplett rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher erhält seine gezahlten Prämien zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abschlag gefallen lassen. Darüber hinaus kann er noch einen Nutzungsersatz für die Gewinne, die der Versicherer mit den gezahlten Prämien erwirtschaftet hat, verlangen. Cäsar-Preller: „Durch den Widerspruch kann der Versicherungsnehmer schnell um einige tausend Euro bessergestellt werden, als wenn er nur den Rückkaufswert erhält. Verbraucher können daher prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen Widerspruch vorliegen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bundesweit Verbraucher beim Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht  stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  kompetent und engagiert zur Seite. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Samstag, Dezember 31, 2016

Mit Aufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz

 „Weltoffen, Gewaltfrei, Tolerant“ das ist die Botschaft die der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  jetzt über das von ihm ins Leben gerufene Bündnis gegen Gewalt und Terror    mit einem Autoaufkleber millionenfach verbreiten möchte.

Kein Tag vergeht ohne Gewalttaten gegenüber Menschen anderer Hautfarbe und fremder Herkunft, Andersdenkenden und -Gläubigen, vermeintlich Schwächeren. Rassismus, und Gewalt ist ein ziemlich verbreitetes Verhalten, ja es ist  leider so alltäglich geworden, dass es vielen Menschen schon gar nicht mehr auffällt. Rassistisches Verhalten besteht darin, anderen Menschen zu misstrauen, sie zu verachten und ungerecht zu behandeln und dies nur weil sie anders aussehen, eine andere Sprache sprechen, eine andere Religion haben oder aus einer anderen Kultur stammen als wir. Wenn dann auch noch vermeintliche Vorbilder, z.B. politische Parteien, die in Wahlkampfzeiten am rechten Rand nach Wählerstimmen fischen, diesen latenten Rassismus für ihre Zwecke instrumentalisieren, ist schnell der Boden für Hass und Gewalt bereitet.



Gesucht werden Menschen die immer wieder und bei allen Gelegenheiten, für zivilisierte, gewaltfreie, friedliche, gerechte Lösungen eintreten und Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror ächten und stattdessen täglich die Botschaft transportieren: weltoffen, gewaltfrei und tolerant!

Der Autoaufkleber ist ein oft unterschätztes Phänomen unserer Werbegesellschaft, denn er vermittelt Botschaften und liefert Denkanstösse.  Er ist ein sehr geeignetes Mittel um Gewalt und Terror zu ächten. Die Bekämpfung von Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror.

Gewalt und Terror dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima, haben ihre Basis in Einstellungen von Teilen der Bevölkerung, sind bewusst gewollte oder zumindest in Kauf genommene Konsequenzen von Strategien und sind schließlich Teil weitergehender Handlungsmuster. Ungerechtigkeit und Gewalt können  nicht durch Kerzen im Fenster oder Sonntagsreden eingedämmt werden kann.

Soziale und politische Veränderungen sind stets nur mit einer breiten Öffentlichkeit zu erreichen.  Trends und Volkes Meinung lassen sich oft  an den Aufklebern ablesen.

Die Aufkleber werden öfter gelesen als man zu denken geneigt ist. Im Autobahnstau, an der roten Ampel, versuchen gelangweilte Fahrer die Aufkleber der Fahrzeuge vor Ihnen zu entziffern.

Da sich Trends wie eine Epidemie verbreiten wird es sehr schnell „mega cool“ sein, Gewalt und Terror zu ächten.  Das Logo als Symbol für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz . Je öfter die Menschen lesen, dass es mega in ist, weltoffen, gewaltfrei und tolerant zu sein, desto schneller werden wir uns von Gewalt und Terror befreien können.

Wenn viele Menschen diesem Aufkleber  an dem Auto, der Haustür, dem Büro, der Werkstatt, in der Fabrik oder bei der Behörde begegnen, entsteht Solidarität  und es ist kein Raum mehr für rassistische und faschistische Gesinnung.

Sie können dazu beitragen, dass Gewalt, Terror, Fremdenhass, Rassismus, Intoleranz und Antisemitismus geächtet werden. Sie müssen nur das tun, was Sie sonst – manchmal ganz unbewusst – sowieso mehrmals am Tage tun: Sie geben Weiterempfehlungen für Dienstleistungen und Produkte die Sie selbst als gut empfinden! 

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz. Nicht zusehen..........aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger runder Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag bei dem BSZ e.V. bestellt werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei.  Danke!


Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. 



Sie können unter dem Stichwort "BSZ Aufkleber" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M 
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF


Freitag, Dezember 30, 2016

Ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!


Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!



In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Betroffene können gegen illegale Machenschaften nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen Erfolge erreichen.

Die Partner des BSZ e.V. sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, lassen wir gerne von unserem Prozessfinanzierer prüfen ob er das Kostenrisiko für Sie übernehmen kann.  Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen unsere Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht  und erfolgreich durchgesetzt werden können.

In diesen Fällen prüfen wir mit unseren Partnern gerne, ob wir einen Prozess für Sie finanzieren können:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Fondsverluste
  • Schadenersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Anwälte

Wenn Sie als Anleger  glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810



Donnerstag, Dezember 29, 2016

BSZ® e.V. erklärt "Ausschüttungsrückforderung“ zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016.

"Ausschüttungsrückforderung“  wurde vom BSZ e.V. zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016 gekürt. Viele Anleger sind nicht nur mit dem Verlust ihrer Kapitalanlage sondern auch noch mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert. Auch das Jahr 2016 geht damit als trauriges Jahr in die Finanz Geschichte ein.



Vielen Menschen die eine individuelle Altersvorsorge gesucht haben, wurden von ihrer Bank Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft.  Oft erweisen sich jedoch Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere Versprechungen. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele  Zeichner dieser und  diverser vergleichbarer geschlossener Fonds, die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.

Viele Schiffsfonds-Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten.

Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.  Im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen sehen sich Anleger vielfach mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert. Die Anleger sind durch die Bank weg überrascht, wenn sie mit den Rückforderungsansprüchen erhaltener Ausschüttungen konfrontiert werden. Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Die Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass Schiffsfonds sichere und renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrt sich in der Realität häufig ins Gegenteil.  Beteiligungen an Schiffsfonds sind  spekulative Geldanlagen, die sich nur für Anleger eignen, die bereit sind, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Als Altersvorsorge sind  sie generell ungeeignet. Die Banken und Anlageberater haben die Anleger über diese bestehenden Risiken oft nicht umfassend aufgeklärt.

Dieses traurige Ergebnis hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2017 zum "Jahr des Kapitalanlageschutzes" werden kann.

Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2017 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2017 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, miese Kapitalanlagemodelle und Falschberatung etc., erspart bleiben können.

Zu dieser positiven Aussicht tragen nicht zuletzt auch die zahlreichen anlegerfreundlichen Urteile vieler Gerichte bei!

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden."

Wirtschaftlich angeschlagene Fondsgesellschaften versuchen mit der Rückforderung der Ausschüttungen häufig, sich aus der Schieflage zu befreien. Auch wenn sich das zunächst plausibel anhört und die Anleger ggfs. vor höheren Verlusten bewahren soll, ist doch Vorsicht geboten. Denn es ist keineswegs gesagt, dass dann eine nachhaltige Sanierung des Fonds gelingt. Für viele Schiffsfonds gab es Sanierungsversuche und am Ende musste doch Insolvenz angemeldet werden. Die Rückforderung von Ausschüttungen kann auch durchaus als Warnsignal gesehen werden, dass der Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Um das investierte Kapital nicht zu verlieren, sollten die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.