"Ausschüttungsrückforderung“ wurde vom BSZ e.V. zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016 gekürt. Viele Anleger sind nicht nur mit dem Verlust ihrer Kapitalanlage sondern auch noch mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert. Auch das Jahr 2016 geht damit als trauriges Jahr in die Finanz Geschichte ein.
Vielen Menschen die eine individuelle Altersvorsorge gesucht
haben, wurden von ihrer Bank Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft. Oft erweisen sich jedoch Empfehlungen und Ratschläge von als
vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere
Versprechungen. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele Zeichner dieser und diverser vergleichbarer geschlossener Fonds,
die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.
Viele Schiffsfonds-Anleger
haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten.
Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche
Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Im Rahmen von Sanierungskonzepten und
Insolvenzen geschlossener Beteiligungen sehen sich Anleger vielfach mit der
Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert.
Die Anleger sind durch die Bank weg überrascht, wenn sie mit den
Rückforderungsansprüchen erhaltener Ausschüttungen konfrontiert werden. Über
die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen
wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger
hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.
Die Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass
Schiffsfonds sichere und renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrt sich in
der Realität häufig ins Gegenteil. Beteiligungen
an Schiffsfonds sind spekulative
Geldanlagen, die sich nur für Anleger eignen, die bereit sind, die besonderen
Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen, sagt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e.V. Als Altersvorsorge sind sie generell ungeeignet. Die Banken und
Anlageberater haben die Anleger über diese bestehenden Risiken oft nicht
umfassend aufgeklärt.
Dieses traurige Ergebnis hat den BSZ® e.V. dazu
veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer,
Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu
unternehmen, damit das Jahr 2017 zum "Jahr des Kapitalanlageschutzes"
werden kann.
Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2017
spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten
für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen.
Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2017 -auch- zum Jahr
des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche
Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, miese
Kapitalanlagemodelle und Falschberatung etc., erspart bleiben können.
Zu dieser positiven
Aussicht tragen nicht zuletzt auch die zahlreichen anlegerfreundlichen Urteile
vieler Gerichte bei!
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können
gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt
werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich,
wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert
ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die
zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag
geprüft werden."
Wirtschaftlich angeschlagene Fondsgesellschaften versuchen
mit der Rückforderung der Ausschüttungen häufig, sich aus der Schieflage zu
befreien. Auch wenn sich das zunächst plausibel anhört und die Anleger ggfs.
vor höheren Verlusten bewahren soll, ist doch Vorsicht geboten. Denn es ist
keineswegs gesagt, dass dann eine nachhaltige Sanierung des Fonds gelingt. Für
viele Schiffsfonds gab es Sanierungsversuche und am Ende musste doch Insolvenz
angemeldet werden. Die Rückforderung von Ausschüttungen kann auch durchaus als
Warnsignal gesehen werden, dass der Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
steckt. Um das investierte Kapital nicht zu verlieren, sollten die Anleger ihre
Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.12.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen