Ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!
Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine
Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die
jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen
einfach verzichten!
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner
Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht
leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier
gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven
Informationsaustausch profitieren alle.
Betroffene können gegen illegale Machenschaften nur durch
koordiniertes rechtliches Vorgehen Erfolge erreichen.
Die Partner des BSZ e.V. sorgen dafür, dass Sie nicht auf
Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen:
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, lassen wir
gerne von unserem Prozessfinanzierer prüfen ob er das Kostenrisiko für Sie
übernehmen kann. Auf Grund langjähriger
Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen unsere Spezialisten,
wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht und erfolgreich durchgesetzt werden können.
In diesen Fällen prüfen wir mit unseren Partnern gerne, ob
wir einen Prozess für Sie finanzieren können:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Fondsverluste
- Schadenersatz
bei Personenschäden
- Falschberatung
durch Banken
- Fehlberatung
durch Anwälte
Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als
Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles
Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung
ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken,
Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
und Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles
Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.
Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen
lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“
anfordern.
Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag beantragen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.sammelklagen.de
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