Ansprüche gegen Unternehmensverantwortliche, Vermittler sowie Forderungsanmeldung prüfen! Achtung: In diversen Fällen droht Verjährung.
Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum
vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.
Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum
Totalverlust reichen könnten.
Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im
Insolvenzverfahren zu sichern und die Forderung zur Insolvenztabelle
anzumelden, sobald dies möglich sein wird, sowie auch, da die Insolvenzquote
wohl nur relativ gering ausfallen wird,
eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier
sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden,
aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.
So weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin, dass auch
gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage begründete
Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden
muss.
So schulden die Vermittler z.B. eine anleger- und
objektgerechte Beratung.
Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war,
was immer im Einzelfall geprüft werden muss, können Anleger hier erfolgreich
Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen, worauf die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner hinweisen.
Doch Achtung: Anleger sollten sich darüber im Klaren sein,
dass in einigen Fällen, wie die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen heraus
finden konnten, Verjährung droht. In einigen Fällen wurde die Anlage den
Anlegern nämlich im Jahr 2006 vermittelt, so dass Schadensersatzansprüche in
diesen Fällen, da im 10. Jahr gem. §§ 195, 199 BGB taggenau Verjährung
eintreten wird, bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten könnte, sofern
nicht vorher verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klage durchgeführt werden. Eile
ist also in diversen Fällen geboten!
Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offen
halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche
gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren geltend gemacht werden
können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lignum Sachwert
Edelholz AG“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
drspä
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.