Deutsche Bürger vertrauten den Schweizer Banken Milliardenbeträge an. Die Schweizer Banken haben die Situation ihrer Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt in dem sie versteckte Vergütungen – in der Schweiz Retrozessionen genannt – für ihre Dienste zusätzlich kassierten ohne dass die Kunden davon wussten. Diese systematische Ausplünderung galt bei vielen Banken durchaus als salonfähig.
Im Grundsatz geht es um die Ehrlichkeit im Umgang mit den
Beratungskunden. Wer berät, darf nicht hinter dem Rücken seines Kunden
Schmiergelder kassieren. Bei den
Retrozessionen geht es doch darum dass einem Berater ein geldwerter Vorteil
dafür versprochen wird, dass er einem Kunden zu einem bestimmten
Vertragsschluss rät. Der Berater, der ohne seinen Kunden aufzuklären
Provisionen annimmt, handelt unredlich.
Schätzungen zufolge wurden pro Jahr mehrere Milliarden
Franken versteckte Provisionen kassiert. Das Schweizer Bundesgericht hat
bereits im Jahr 2006 und danach nochmals im Jahr 2012 festgestellt, dass dieses
Geld nie den Banken sondern deren Kunden zu stand.
Nachdem viele ehemalige Steuersünder durch Selbstanzeigen
wieder in die finanzielle und steuerliche Legalität zurückgekehrt sind und die
erste Schockwelle eines nie geahnten Vertrauensmissbrauchs überwunden haben, kann
nunmehr mit der anderen Seite abgerechnet werden. Viele Betroffene verlangen
jetzt von den Banken die Herausgabe von Retrozessionen.
Trotz der eindeutigen Rechtslage verweigern die meisten
Banken die Auskunftserteilung und Rückerstattung auf Anfrage des betroffenen
Anlegers oder unterbreiten diesen Vergleichsangebote, die oft nur einen
geringen Bruchteil der insgesamt vereinnahmten Retrozessionen ausmachen, aber
regelmäßig Klauseln enthalten, die den Anleger hinsichtlich des „Löwenanteils“
der vereinnahmten Retrozessionen nach Zeichnung des „mageren“
Vergleichsangebots rechtlos stellen. Von der Annahme solcher Vergleichsangebote
ist dringend abzuraten.
Dass die Rückforderung der zu Unrecht kassierten Provisionen
kein leichtes Vorhaben ist, stellen die ehemaligen Bankkunden wenn sie Ihre
Forderung gegen die Bank geltend machen wollen schnell fest. Ihre feinen
Manieren vergessen die Nadelstreifen-Banker nämlich sehr schnell und wimmeln
die lästigen „Bittsteller“ mit einem Bündel unsinnigem Finanzlatein und
angeblichen rechtlichen Gegebenheiten die einer Auszahlung von Retrozessionen
entgegenstehen ab. Diese Banker fühlen sich der Elite des Bankwesens zugehörig.
Die Herrschaften werden in ihrem Irrglauben durch die gesellschaftliche
Akzeptanz und den oft vorhandenen besten Beziehungen zu den oberen Etagen von
Politik und Wirtschaft auch noch bestärkt.
Die Banken bauen auf
den Mangel an Wissen ihrer Kunden, was ihnen
tatsächlich an Provisionen abgeknöpft wurde. Dem Kunden stehen dazu keine
Unterlagen zur Verfügung und über entsprechendes Insiderwissen verfügt er in
der Regel nicht, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. und Initiator der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Rückführung von Retrozessionen.
Tausende von Kunden Schweizer Banken könnten vor Zorn in den Tisch beißen, wenn im
Fernsehen einer dieser „erfolgreichen Banker“ sich im Licht der Öffentlichkeit
sonnt und im erlauchten Kreis der Prominenten seine Märchen verbreitet. So ist
das mit dem Anlegerschutz in der Schweiz.
Diesem Treiben will der BSZ e.V. mit tatkräftiger Hilfe von
Schweizer Rechts-und Bankexperten endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will
massenhaft die zu Unrecht kassierten Provisionen für die geprellten Bankkunden zurückzuholen. ,,Wenn die Banken sich einer
Flut von Ansprüchen auf Auszahlung der zu Unrecht kassierten Retrozessionen ihrer
ehemaligen Kundschaft - gestützt durch
ein starkes Netzwerk- ausgesetzt sehen,
wird sich die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Banken relativ
schnell ändern" sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V..
Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder
einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert
wurde, werden bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den
Schweizer BSZ e.V. Experten unterstützt. Die Spezialisierung dieser Experten
ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken
und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus
sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.
Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer
Banken „Retrozessionen“ sind die Experten bereits tätig für viele private und
institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank
verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und
institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer
Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und
Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen
einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.
Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle
die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das
Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als
beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem
Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung
verkaufen.
Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem
BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich
tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche
prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.
Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den
BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt
kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.