Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden. Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.
Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung
des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und
Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld
verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die
Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich
beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld
verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen
lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des
Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld
dem schlechten hinterher! Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite
immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran.
Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie
diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung
teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach
erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer
bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in
Wirklichkeit nicht ist.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und
Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die
Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der
Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So
haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in
den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise
sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder
freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von
den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was
für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der
Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen
Provisionen, erfahren die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am
Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes
Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten.
Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z. B. bei einer
Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die
ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung
zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder
beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr,
dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer
verschwinden. Die Initiatoren oder
Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und
versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene
Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern
Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit
Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt,
dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt.
Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ®
e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder
Edelmetallhändler“ zu finden.
Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung,
sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen
berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei
Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht
zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich
dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.
Der Abmahnanwalt tippt die Adresse des Abzumahnenden in
seinen PC, lässt eine als Formbrief gespeicherte Abmahnung ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung
für diesen Brief oft weit über Tausend Euro. Völlig legal, denn Anwaltsgebühren
berechnen sich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert und der wird in
Abmahnsachen oft mit mehr als 100 000.-
Euro angesetzt.
Die beteiligten Rechtsanwälte weisen die Unterstellung, dass
Sie Gebühren mit ihrem Mandanten teilen, empört zurück, denn dies wäre eine
massive Standeswidrigkeit.
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen
auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige
Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ®
e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte,
die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei
entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als
der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der
Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn
Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für
den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC
gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess
erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und
Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht
gelaufen. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von
Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen
Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen
wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist
dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden einzelnen
Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu
unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute
Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor
weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein
sorgenfreies Leben finanzieren.
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren
existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die
gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt
sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere
Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu
dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf
Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an
Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können,
bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt
man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen
Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der
Dumme!
Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und
nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und
fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer
politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer
Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!
Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn
die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale
Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft
werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos
verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die all zu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewunken werden.
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren
konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen
Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich
fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt –
nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein
unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet
man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen
Kunden anbietet.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber
nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann,
wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der
Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen
zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit
Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver
Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine
Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf
einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz
in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner
Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise,
die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine
gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt
werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu
stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu
verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen
keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von
den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button
verwenden. Hier können Sie sich auch in die Unterstützerliste eintragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Nachrichten, seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt
und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.