Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 18 Jahren ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein und eine eingetragene Schutzmarke der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt und informiert.
Durch ein operatives
Netzwerk unabhängiger
Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ®
Interessengemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche
Vertretung gewährleistet.
Der BSZ® e.V.
beobachtet auch permanent den Grauen Kapitalmarkt. Er informiert kompetent und
rechtzeitig die Geschädigten bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen
Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit
Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser
Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.
Es ist für jeden Anleger von Vorteil, wenn die Interessen
gebündelt werden und er Informationen von Rechtsanwälten bekommt, die über
jahrelange Erfahrung und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Der
BSZ e. V. arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich als Experten auf
diesem Gebiet hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl von Fällen
Schadensersatz für geschädigte Anleger erreichen konnten. Vielen Anlegern ist,
wie die Erfahrungen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte zeigen, bis heute nicht
bewusst, welche Risiken einzelne Anlagen zeitigen. Nicht zuletzt um diesen
Personen eine Unterstützung anzubieten ist die Tätigkeit des BSZ® e.V. auf
diesem Gebiet sehr positiv einzuschätzen, denn die Stärke unserer Wirtschaft
ist in hohem Maße das Produkt unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.
Die Stärke einer
Interessengemeinschaft besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen
voranzutreiben und notwendige
Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus
profitiert der Einzelne auch davon, dass
mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich,
Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko
für alle Betroffenen minimiert.
Ohne Eigeninitiative
und Zusammenschluss der Betroffenen ist
nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare
Schäden gibt.
Der BSZ e.V. rät in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie
der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als
Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört
es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer
ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle
legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen
Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten
eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren,
denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer
erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher
nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist
es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes
einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Die BSZ®
Interessengemeinschaften werden ausschließlich durch renommierte
Anlegerschutzanwälte vertreten.
Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit
guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen
Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich
nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der
Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den
Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene
Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll
wahrnehmen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaf anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst
werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.