Dienstag, Juni 21, 2016

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften seit 18 Jahren die gute Adresse für geschädigte Kapitalanleger.

Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 18 Jahren ein  unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein und eine eingetragene Schutzmarke der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  beiträgt, das Vertrauen  in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt und informiert.


Durch ein  operatives Netzwerk  unabhängiger Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® Interessengemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ® e.V. beobachtet auch permanent den Grauen Kapitalmarkt. Er informiert kompetent und rechtzeitig die Geschädigten bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Es ist für jeden Anleger von Vorteil, wenn die Interessen gebündelt werden und er Informationen von Rechtsanwälten bekommt, die über jahrelange Erfahrung und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Der BSZ e. V. arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich als Experten auf diesem Gebiet hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz für geschädigte Anleger erreichen konnten. Vielen Anlegern ist, wie die Erfahrungen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte zeigen, bis heute nicht bewusst, welche Risiken einzelne Anlagen zeitigen. Nicht zuletzt um diesen Personen eine Unterstützung anzubieten ist die Tätigkeit des BSZ® e.V. auf diesem Gebiet sehr positiv einzuschätzen, denn die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.

Die Stärke einer Interessengemeinschaft besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen voranzutreiben  und notwendige Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus profitiert der Einzelne auch davon, dass  mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich, Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen  zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko für alle Betroffenen minimiert.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.
Der BSZ e.V. rät in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Die BSZ® Interessengemeinschaften werden ausschließlich durch renommierte Anlegerschutzanwälte vertreten.
Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll wahrnehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaf anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Was passiert nach dem 21. Juni mit dem Thema „Widerruf“?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meist auch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben in diesen Tagen keine Zeit zum Verschnaufen. Zum einen läuft das „Ewige Widerrufsrecht“ für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen am 21. Juni aus und Verträge können dann nicht mehr wirksam mit einem Hinweis auf mangelhafte Widerrufsbelehrungen widerrufen werden.


Allerdings geht der BSZ e.V. Widerrufs-Experte Joachim Cäsar-Preller davon aus, dass zigtausende von Widerrufen von den Darlehensnehmern ohne anwaltliche Hilfe an die Bank gesendet wurden. Auf diversen Homepages  wurde der Musterbrief zum Darlehenswiderruf in den vergangenen  Wochen viele Tausende Mal herunter geladen.  Cäsar-Preller: „Damit ist die Frist gewahrt und der Vertrag erstmal widerrufen seitens des Darlehensnehmers. Frage ist aber, ob die Bank den Widerruf auch anerkennt!“

Wenn Banken auf den Empfang des Widerrufes nicht oder ablehnend reagieren - und damit ist zu rechnen -, dann kommt nach dem 21. Juni 2016 viel Arbeit auf die mit dem Thema Widerruf befassten BSZ e.V. Kanzleien wie „Cäsar-Preller“ zu. Im Gegensatz zu den kostenlosen Belehrungsprüfungen, die bislang der „Renner“ im Kanzleialltag waren, geht es nach Ablauf der Frist darum, die Ansprüche von Darlehensnehmern auch durchzusetzen. Cäsar-Preller: „Einige große Banken sind vor dem BGH eingeknickt, das wird die weitere Gesprächsbereitschaft fördern und wir gehen davon aus, dass das allgemeine Verfahrensrisiko abnimmt!“ Heißt: Viele Verfahren werden außergerichtlich verglichen – mit einem überschaubaren Prozesskostenrisiko und in vielen Fällen zu erwartendem Ausgang.

Cäsar-Preller: „Banken wissen, wie viele Widerrufe es gibt und werden dafür ihre Rückstände kalkuliert haben. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass ein Großteil der Widerrufe nach dem 21. Juni zu Gunsten der Darlehensnehmer verglichen wird. Das sollte Mut machen, die verbleibenden Tage noch zu nutzen und teure Darlehen zu widerrufen.“ Wer fristgerecht widerrufen hat sollte dies übrigens auch nachweisen können. Ein Widerruf ohne Empfangsbestätigung kann formal als nicht zugestellt bewertet werden.

Was passiert nach dem 21. Juni mit dem Thema „Widerruf“?

Nach dem 21. Juni 2016 fächern sich die Themen zum Widerruf weiter auf: Vor dem Hintergrund aktueller BGH-Entscheidungen besteht auch weiterhin die gute Chance, durch den Widerruf Darlehen für so genannte verbundene Geschäfte mit dem Widerrufsjoker zu beenden. Diese Darlehen fallen ebenso wenig unter die Immobilienkreditrichtlinie der EU– deutsches Recht seit Frühjahr 2016 - wie Verträge, die zur Finanzierung von Kapitalanlagen abgeschlossen wurden.

Außerdem gibt es weiterhin deutliche Form und Inhaltsfehler in Bankenbelehrungen nach 2010. Hier ist zwar das Ergebnis durch die sich mit den Jahren anpassenden Zinssätze nicht mehr so deutlich, aber für Darlehensnehmer, die aus unterschiedlichsten Gründen ein hohes Vorfälligkeitsentgelt verhindern möchten, bietet sich ein Widerruf nach wie vor an. Cäsar-Preller: „Die Rechtsprechung ist da eindeutig. BGH und deutsche Obergerichte fragen selten nach Auswirkungen und Umfängen von Veränderungen, sondern mahnen jede Abweichung von der geltenden Musterwiderrufsbelehrung regelmäßig verbraucher- bzw. kundenfreundlich ab, selbst wenn es nur um vermeintlich unbedeutende Veränderungen geht.“

Für den BSZ e.V.-Juristen ist auch der Widerruf und die mögliche Rückabwicklung von Dispokrediten nach Beratungsfehlern ein interessantes Betätigungsfeld für Bank- und Kapitalmarkt-Fachanwälte. Banken müssen ihren Kunden Alternativen zum teuren Dispo anbieten. „Tun sie das nicht, dann ist das ein Beratungsfehler und wir können auf Basis finanzmathematischer Analysen den Schadensbetrag berechnen, der Bankkunden zweifelsfrei zusteht“.

Abschließend: Cäsar-Preller geht nicht davon aus, dass die Brise, die Banken seit Monaten entgegenweht, sich nach dem 21. Juni abschwächt oder sich gar zum Rückenwind entwickelt: „Es erwächst ein grundsätzlich bankkritisches Bewusstsein und der Widerruf von Immobiliendarlehen wird nicht das letzte ‚Bankthema‘ bleiben.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehenswiderrufen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf Darlehenswiderruf anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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GSI TRIEBWERKSFONDS 3: ANLEGER KÖNNEN NOCH DIE REISSLEINE ZIEHEN

Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 müssen sich teilweise vorgekommen sein, wie Passagiere in einem Flugzeug mit stotternden Motoren. Verlief der Start noch reibungslos und verheißungsvoll, ging mit zunehmender Flugdauer langsam der „Sprit“ aus.


Um im Bild zu bleiben: Beim „Einchecken“ waren die Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 noch guter Dinge. Hohe Renditen bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten wurden ihnen in Aussicht gestellt. Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sie sich seit 2008 an dem Fonds, der in einen Pool von marktgängigen Ersatztriebwerken für Flugzeuge investierte, beteiligen. Dafür sollten sie am Wachstumsmarkt Luftverkehr partizipieren.

Doch die Aussichten verfinsterten sich schnell, die Turbulenzen nahmen zu. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden, die Ausschüttungen blieben teilweise aus. Den Anlegern wurde mehr und mehr klar, dass sie mit ihrer Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 eine finanzielle Bruchlandung erleben könnten. „Daher ist es Zeit, die Reißleine zu ziehen und die drohenden Verluste abzuwenden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl.

Ihrer Meinung nach haben die Anleger gute Aussichten, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Denn so erfolgversprechend wie in den Anlageberatungsgesprächen sei die Beteiligung an dem GSI Triebwerksfonds 3 nie gewesen. So sei der Fonds u.a. als wertstabile Geldanlage mit guten Weiterverkaufsmöglichkeiten angepriesen worden. Zuletzt notierte der Kurs bei der Handelsplattform zweitmarkt.de allerdings nur noch bei 1,5 Prozent (Stand 10. August 2015).

„Den Anlegern hätte in den Beratungsgesprächen nicht nur das Blaue vom Himmel versprochen werden dürfen. Vielmehr hätten ihnen auch die Risiken der Beteiligung klar aufgezeigt werden müssen. Dazu zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger“, erklärt Rechtsanwältin Hohl. Wie sie aus Gesprächen mit Mandanten weiß, ist diese Aufklärung häufig nicht erfolgt oder die Risiken wurden nur unzureichend dargestellt. „Das entspricht nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung und kann Schadensersatzansprüche begründen“, so Rechtsanwältin Hohl. Dies umso mehr, wenn den Anlegern noch nicht einmal der vollständige Emissionsprospekt, sondern nur eine Kurzinformation übergeben wurde.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf GSI TRIEBWERKSFONDS anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GSI TRIEBWERKSFONDS kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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BWF-Stiftung: BSZ e.V.-Anwälte erstreiten erneut Rückabwicklung vor Gericht!

LG Frankfurt/Oder verurteilt Vermittlerin zur fast vollständigen Rückabwicklung an dortige Anlegerin! Weitere Klagen in Vorbereitung!


In Sachen BWF-Stiftung ist der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ein erneuter Erfolg gegen eine Vermittlerin der BWF-Anlage vor dem Landgericht Frankfurt/Oder gelungen:
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016 wurde die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt, der Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen zurück zu erstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung. Lediglich wegen der entstandenen außergerichtlichen Kosten setzte das LG Frankfurt/Oder nur eine 1,3er Geschäftsgebühr an und wies die Klage wegen des überschießenden Betrages ab.

Damit hat erneut ein Landgericht, neben den bereits von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

In überzeugender Weise kommt das LG Frankfurt/Oder zu dem Ergebnis, dass die Beratung durch die dortige Vermittlerin weder anleger- noch objektgerecht war, weil die beklagte Vermittlerin die Anlage zum einen als sichere Anlage ausgegeben habe und die Vermittlerin die Anlage bei der BWF-Stiftung aus diesem Grunde der Klägerin nicht hätte anbieten dürfen, außerdem auch, weil nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder keine Absicherung der Anleger durch etwaige Sachwerte bestanden habe, weil lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch der Anleger auf Übereignung einer bestimmten, in der "Eigentumsurkunde" ausgewiesenen Menge von Gold bestanden hätte.

Auch kommt das LG Frankfurt/Oder überzeugend zum Ergebnis, dass die beklagte Vermittlerin ihre Pflicht verletzt hat, die Plausibilität der Anlage zu prüfen.

So hätte der beklagten Vermittlerin laut LG Frankfurt/Oder unter anderem auffallen müssen, dass in der verwendeten Broschüre nicht auf das bestehende Totalverlustrisiko hingewiesen wurde und keine konkreten Angaben zur wirtschaftlichen Beurteilung der Anlage erfolgten.

Außerdem war nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder bereits der Verkaufsprospekt falsch, denn hieraus ergibt sich laut LG Frankfurt/Oder nicht, wie die BWF-Stiftung konkret den den Anlegern garantierten Rückkaufswert allein mit dem Zwischenhandel von Gold erwirtschaften wollte, der Prospekt auch an keiner Stelle konkrete Angaben oder Zahlen enthalte. Auch sei z.B. im Prospekt keine plausible Begründung dafür angegeben, warum für "Goldhändler" ein Anreiz dafür bestehen soll, Gold von der BWF zu kaufen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: "Unserer Ansicht nach bestätigt dieses von uns erstrittene -noch nicht rechtskräftige- Urteil erneut, dass in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten -was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss- zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurück gegriffen werden können sollte."

Auch sollten Anleger wissen, dass am 09.06.2016 das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen hat. Hier sollten geschädigte Anleger nach Ansicht von der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner die Möglichkeit prüfen, z.B. in Form des sog. "Adhäsionsverfahrens" ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BWF-Stiftung anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Montag, Juni 20, 2016

Großer Zulauf geschädigter Anleger bei dem BSZ® e.V. Bündnis für Investorenschutz!

Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott, nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht.


Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage  und über unseriöse Anbieter bzw. Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft Solidarservice.

Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die Vorwürfe geschädigter Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ geschmiedet.  Die Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.  Der  Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.

Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Fazit:
Die Aussicht, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung



Damostec Software GmbH als Tradingplattform unterwegs

Damostec Software GmbH versprach Anlegern eine vollautomatische Softwarelösung für Index – CFD – Trading – Geschäfte.

Die Damostec Software GmbH lockte Anleger mit einem Tradingsystem, dass eine 100-prozentige robotertechnologische Softwarelösung im Index-CFD-Handel versprach. Diese Stocktrade-Systemsoftware sollte es dem Anleger ermöglichen, voll automatisiert diesen Index-CFD-Handel durchzuführen.

Index-CFD-Handel ist der Handel mit sogenannten Differenzkontrakten, die auf eine bestimmte Veränderung eines Börsenindex spekulieren. Diese Art des Börsenhandels ist nur geeignet für Anleger, die sehr gut informiert sind und sich der sehr hohen Risiken des Handels bewusst sind.

Da dieser Handel auf Kursschwankungen von börsengehandelten Indizes basiert, ist der Zeitpunkt der Order entscheidend. Damostec suggerierte mit dem Angebot seiner Software einen voll automatisierten Handel, der quasi sekundengenau erfolgen sollte. Auch sollten Trendanalysen, die in die Software implemetiert waren, dafür sorgen, dass Verlustrisiken minimiert wurden. Damostec warb mit Tradingerlösen von bis zu 200% des auf dem Tradingkonto eingezahlten Kapitals.

Kurz nach dem Start des Tradingsystems teile Damostec mit, dass das System nicht so funktionierte, wie es sich das Unternehmen gedacht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch bereits mehrere Anleger ihr eingesetztes Tradingkapital vollständig verloren. Auch die Zwischenlösung, das Tradingsystem als sogenanntes Follower-System zu betreiben, scheiterte.

Wie Nachforschungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte ergaben, besaß Damostec zu keiner Zeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz. Die BaFin stuft nach eigener Stellungnahme die Tätigkeit der Damostec entweder als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder aber als erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung ein. In beiden Fällen hätte Damostec einer Erlaubnis der BaFin bedurft.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB allen betroffenen Anlegern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damostec prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Damostec Software GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Lombardium Hamburg: Ermittlungen wegen Betrugsverdachts

Wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrugs und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Bei einer Razzia wurden jetzt das Pfandleihhaus Lombardium in Hamburg und Geschäftsräume weiterer Firmen durchsucht.


Das Pfandhaus Lombardium belieh vor allem Luxusgüter. Das Geld dafür erhielt die Lombardium durch Darlehen der Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG, an denen sich Anleger beteiligen konnten. Doch schon Ende 2015 bekam das Image des Pfandhauses Lombardium mit all seinen teuren Uhren, Schmuck, Kunstgegenständen und anderen Pfandgütern erste Kratzer. Denn neben derartigen Luxusgütern belieh Lombardium auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dies sei, so die Finanzaufsicht BaFin, ein unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft und ordnete die Abwicklung an.

Doch auch das Geschäft mit den beliehenen Luxusgütern wirft immer mehr Fragen auf und hat nun wohl auch die Staatsanwaltschaft Hamburg auf den Plan gerufen. Denn schon vor einigen Wochen hatte eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die Pfandgüter offenbar deutlich weniger wert sind als angenommen. „Der Gipfel ist, dass die Anleger daraufhin von den Fondsgesellschaften offensichtlich auch noch aufgefordert wurden, bereits erhaltene Auszahlungen wieder zurückzuzahlen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Derzeit finden die ohnehin schon gebeutelten Anleger offenbar gerichtliche Mahnbescheide in ihren Briefkästen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Diese Bescheide können nicht einfach ignoriert werden. Aber es kann Widerspruch eingelegt werden. Denn die Rechtmäßigkeit der Forderungen kann durchaus angezweifelt werden.“ Doch für die Anleger geht es um viel mehr. Denn der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen. „Daher sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Natürlich gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, sollten alle Register gezogen werden, um Schadensersatzansprüche zu sichern und durchzusetzen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Steilmann-Anleihen: Gläubigerversammlungen am 3. August

Die Gläubigerversammlungen für die drei von der insolventen Steilmann SE begebenen Mittelstandsanleihen finden am 3. August in der Dortmunder Westfalenhalle statt. Insgesamt haben die drei Anleihen ein Emissionsvolumen von rund 88 Millionen Euro.


 „Nach der Steilmann-Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Daher sollten sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. So soll bei den Gläubigerversammlungen u.a. ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihe-Gläubiger gewählt werden.

Der nächste wichtige Schritt für die Anleger ist die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle. Die Forderungen müssen spätestens bis zum 23. August beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. „Diese Frist sollte auf gar keinen Fall versäumt werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Auch wenn die Forderungsanmeldung wichtig ist, könne allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Ansprüche aller Gläubiger auch zu befriedigen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger daher auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen, um ihre finanziellen Verluste abzufedern.

Dazu zählt insbesondere auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. So hätten die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden in den Verkaufsprospekten wesentliche Informationen für die Anleger verschwiegen, unrichtig oder irreführend dargestellt, können Forderungen aus Prospekthaftung entstanden sein. Auch die Anlagevermittler hätten über die Risiken aufklären und die Plausibilität der Geldanlage prüfen müssen. „Auch die Umstände des Börsengangs können noch einmal genau geprüft werden. Dass noch nicht einmal ein halbes Jahr zwischen dem Gang aufs Parkett und der Insolvenz liegt, ist ungewöhnlich. Besonders für die betroffenen Aktionäre“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora: Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Der von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Anleger, die mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, dürfen nicht zögern. Denn es droht bereits die Verjährung der Ansprüche.


Ab Mai 2006 bot das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping den Schiffsfonds HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung an. Später wurde der Schiffsfonds in MS RHL Aurora umbenannt. Durch die Namensänderung verlief die Beteiligung für die Anleger, die eine Mindestbeteiligung von 25.000 Euro investierten, allerdings auch nicht erfolgreicher. Die Renditeerwartungen konnten nicht erfüllt werden. Gute zehn Jahre nach der Auflage ist der Schiffsfonds pleite. Am Amtsgericht Reinbek wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 130/16 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber: „Nach der Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten auf Schadensersatz, da es in der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen ist.“ Allerdings haben die Anleger nicht mehr viel Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen. Denn es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. die Ansprüche könnten schon bald nicht mehr durchsetzbar sein. Rechtsanwältin Gaber: „Zügiges Handeln ist daher gefragt, um rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.“

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Allerdings konnten die Erwartungen der Anleger oft nicht erfüllt werden. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen ins Schlingern und endete oft genug in der Insolvenz. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die mit ihrer Geldanlage verbundenen Risiken informiert werden müssen. „Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, wurden sie über die Risiken häufig im Unklaren gelassen und die Beteiligung an einem Schiffsfonds sogar als Altersvorsorge empfohlen. Aus einer unzureichenden Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.

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