Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung
des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und
Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld
verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!
Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst
praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen
und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer
aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich
nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der
Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das
Handwerk zu legen.
Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent
Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht
durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch
so mancher Richter seine anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen
offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu
maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele
Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu
viel Vertrauen entgegengebracht haben.
Geben Sie in eine Suchmaschine den Begriff
„Kapitalanlagebetrug“ ein, dann werden
Sie feststellen wie Abzocker und Betrüger in Deutschland scheinbar
unkontrolliert ihr Unwesen treiben
können.
Beispiel:
Anlagebetrug geht in
Millionenhöhe
Unternehmen war als Briefkastenfirma gegründet worden
11.04.2016 Solinger Tageblatt
Falschgold Wie eine
Berliner Stiftung tausende Kleinanleger um ihr Erspartes bringt
(16.04.2016 Berliner Zeitung)
50-Millionen-Betrüger
lebte in Saus und Braus
Das Kreisgericht Rorschach hat einen Grossbetrüger
verurteilt. Der 44-jährige Deutsche soll Anleger um 50 Millionen Euro geprellt
haben, darunter auch Prominente.
(18.04.2016 http://www.20min.ch)
Das Justizministerium
der Vereinigten Staaten sendet Antragsformulare an die Opfer des Ponzi Schemes
von Evolution Market Group/Finanzas Forex
18.04.2016 http://www.finanzen.net/
Die BFI-Bank ist
abgewickelt
Von einer "Herkulesaufgabe" spricht der
Insolvenzverwalter: 13 Jahre brauchte er zur Abwicklung der Pleite gegangenen
BFI-Bank, die von Würzburgern gegründet worden war.
(19.4.2016 Main Post)
Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch
Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und
praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener
Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität
des Finanzmarktes Deutschland beiträgt,
das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der
Vorschriften und Gesetze schützt. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so
wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Nur die
Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund
zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.
Kapitalanleger möchten
eine hohe Rendite erzielen aber ohne
Risiko. Das geht in
der Regel zwar nicht – aber trotzdem verkaufen Banken, Anlageberater und
Finanzvertriebe ihren Kunden Produkte, die diese Ansprüche angeblich erfüllen
sollen.
Die Banken "verkaufen" Kapitalanlagen und stehen
bei der Kundensuche natürlich auch untereinander im Wettbewerb. Die Jagd nach
dem Anleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere
Unternehmen auch. Wenn Anleger ihre Kapitalanlagen mit Krediten finanzieren,
machen die Banken natürlich eifrig mit. Das Ergebnis: Die Bank macht Umsatz.
Der Anleger durchlöchert mit dem Kredit seine eigene Bonität. Fährt die
Kapitalanlage gegen die Wand, hat die Bank ihren Profit schon lange in der
Tasche, der Anleger sein Geld verloren und den Kredit am Hals. Gerät der
Bankkunde dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank auf die
Sicherheiten Zugriff nehmen.
Alles wird verwertet - bis zum Skalp des Schuldners, den die
Bank als Trophäe in ihren Räumen aufhängt. Sie hat die Pleiteanlage finanziert,
aber sie hat ihr Kapital und die Zinsen vollständig wieder bekommen.
Viele Anleger
vertrauen diesen Zusicherungen und verlieren reihenweise ihr Geld. „Schlechte“ Finanzberatung kostet
pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch
schlechte Finanzberatung allein in Deutschland gibt eine Studie für das
Verbraucherschutzministerium mit 20 bis 30 Milliarden Euro an. Für den BSZ Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist diese Geldvernichtung unter
der Rubrik Wirtschaftskriminalität einzuordnen.
Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der
Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück
schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die
Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger,
Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben
hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder
ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!
Kein Anleger sollte
die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer
das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell
die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu
verlieren um die Hälfte.
Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und
jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte
Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu
reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die
Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger
erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen
Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!
Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr,
dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer
verschwinden. Die Initiatoren oder
Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und
versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene
Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern
Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
Die breit gestreute
und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger
lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!
Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer
wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen
lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese
mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen
oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das
Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten
den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht
ist.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und
Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die
Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der
Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So
haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in
den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige
Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien
Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den
Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für
viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft
von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen
Provisionen, erfahren die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am
Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes
Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten.
Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z. B. bei einer
Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die
ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
In der Regel muss sich
der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine
eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten
Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der
Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein
Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?.
Weitere Informationen so
wie ein Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert?
Was nun? können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 19.04. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind
nicht berücksichtigt.
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.