Anleger der Venture Plus Fonds (V+ GmbH und Co. Fonds 1, 2, 3 KG) befürchten Verluste. Venture Plus (V+) – drohen Totalwertabschreibungen?
Nunmehr haben Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG eine
Nachricht der Xolaris Service KVAG bekommen, in der angezeigt wurde, dass diese
Gesellschaft die aufsichtsrechtliche Verwaltung der V+GmbH & Co. Fonds 3 KG
übernommen hätte. In dem Schreiben an die Anleger werden einige Missstände
aufgezeigt, insbesondere soll es sehr aufwendig sein, den Jahresabschluss zum
31.12.2014 fertig zu stellen. Im Zusammenhang mit dem Jahresbeschluss soll sich
auch gezeigt haben, dass „teilweise bilanzieller Korrekturbedarf in Form der
Totalwertabschreibung bestehen könnte.“ Daraus lässt sich ableiten, dass
Verluste der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG nicht ausgeschlossen werden können.
Auch Anleger der anderen Venture Plus Fonds befürchten nunmehr Verluste.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB unterstützen Anleger
der Venture Plus beim Ausstieg bzw. bei der Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen. Nach Erkenntnissen der Anlegerschutzanwälte haben
sich nicht wenige Anleger von ihren Anlageberatern überzeugen lassen, ihre
sicheren Renten- und Lebensversicherungen zu kündigen, um das daraus gewonnene
Geld in – wie sie teilweise nicht wussten - riskante Venture Plus Beteiligungen
zu investieren. Zudem war vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie sich für
viele Jahre, oft für über 25 Jahre, an die Unternehmen binden würden, ohne dass
ihnen die Möglichkeit eines Ausstiegs über eine Kündigung gegeben wird.
Bei Venture Plus (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und
Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) handelt es sich um
unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken bis hin zum kompletten
Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Geschäftszweck der Venture
Plus Fonds ist der Erwerb von Beteiligungen an oft noch jungen Unternehmen. Das
Schicksal der Fonds hängt also wesentlich von dem Erfolg oder Misserfolg dieser
jungen Unternehmen ab. Nach eigenen Angaben von Venture Plus richten sich die
Fondsbeteiligungen auch nur an Anleger, die bereit sind diese unternehmerischen
Risiken einzugehen. Dagegen richten sich die Beteiligungen nicht an Anleger,
die auf der Suche nach sicheren Anlagen, zum Beispiel für die Altersvorsorge,
sind.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der Venture Plus
Fonds, die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu
wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer
Ansprüche im Zusammenhang mit den Venture Plus Fonds berät. Denn nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche
Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger-
und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf
dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine
Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im
Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und
verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden.
Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur
eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen
Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres
Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für
eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Venture Plus Fonds“
anschließen.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Venture Plus Fonds“ können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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