Insolvenzeröffnung voraussichtlich am 01.05.2016! Erste Klage auf Schadensersatz eingereicht!
Dieburg, den 23.04.2016: In Sachen German Pellets wird das
Regelinsolvenzverfahren voraussichtlich am 01. Mai 2016 eröffnet, wie das
Handelsblatt vor Kurzem mitteilte.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner empfehlen
den Anlegern die fristgerechte Anmeldung im Insolvenzverfahren, um hier
wenigstens noch einen Teil des Geldes zu sichern. Allerdings wird die
Insolvenzquote vermutlich niedrig ausfallen, so hat die Insolvenzverwalterin
bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Daher empfehlen die die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch
ausdrücklich den Anlegern, andere Haftungsgegner in die Verantwortung zu
nehmen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine volle Schadenskompensation
nicht möglich sein wird.
Dr. Späth & Partner mbB haben deshalb gestern bereits
eine erste Klage vor dem Landgericht Schwerin gegen den geschäftsführenden
Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter Leibold, aus Prospekthaftung im
engeren Sinne für einen ersten Anleger eingereicht und diesen zum vollständigen
Schadensersatz an den dortigen Anleger aufgefordert. Weitere Klagen für andere
Anleger sind in Vorbereitung und werden in Kürze durch die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner eingereicht werden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir sind
der Ansicht, dass die jeweiligen Verkaufsprospekte fehlerhaft sind. Die
vielfältigen Verflechtungen und Geldflüsse sind unserer Ansicht nach nicht
ausreichend angegeben. Peter Leibold ist unserer Ansicht nach auch als
Prospektverantwortlicher anzusehen. Wir fordern daher vollständigen
Schadensersatz, d.h., den vollständigen Erwerbspreis Zug um Zug gegen
Rückübertragung der Anleihen.”
Anleihegläubiger von German Pellets können sich bei der BSZ
e.V-Interessengemeinschaft German Pellets anmelden. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„German Pellets” bündelt die Anlegerinteressen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „German Pellets” anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „German Pellets” kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne
eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 23.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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