Insolvenzanmeldung am 08.04.2016. Anleger prüfen Schadensersatzansprüche und schließen sich dem BSZ e.V. an.
Medienberichten der letzten Tage zufolge hat die Lignum
Sachwert Edelholz AG aus Berlin am 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen
war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und
Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.
Dies sind schlechte Nachrichten für die Anleger des
Anbieters, denn nach eigenen Angaben hatte es sich die Lignum-Gruppe zum Ziel
gesetzt, „das Wertschöpfungspotenzial des einzigartigen Edelholzes Robinie
sowie der herausragenden europäischen Edelhölzer- Maulbeere, Kirsche und Schwarznuss-
in einer neuen Dimension zu erschließen, Edelholz im 21. Jahrhundert.“
Worte, die angesichts der Insolvenz nun wie blanker Hohn für
die Anleger klingen müssen.
Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien angebaut werden,
was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte.
Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im
Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur
relativ gering ausfallen wird,
eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die
Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die
Vermittler der Anlage. Sofern die
Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier
Schadensersatzansprüche geltend machen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Lignum
Sachwert Edelholz AG“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Lignum Sachwert Edelholz
AG“ anschließen.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lignum Sachwert Edelholz AG“ können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
drspä
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen