Freitag, April 22, 2016

Lignum Sachwert Edelholz AG insolvent: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Insolvenzanmeldung am 08.04.2016. Anleger prüfen Schadensersatzansprüche und schließen sich dem BSZ e.V. an.


Medienberichten der letzten Tage zufolge hat die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin am 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.

Dies sind schlechte Nachrichten für die Anleger des Anbieters, denn nach eigenen Angaben hatte es sich die Lignum-Gruppe zum Ziel gesetzt, „das Wertschöpfungspotenzial des einzigartigen Edelholzes Robinie sowie der herausragenden europäischen Edelhölzer- Maulbeere, Kirsche und Schwarznuss- in einer neuen Dimension zu erschließen, Edelholz im 21. Jahrhundert.“

Worte, die angesichts der Insolvenz nun wie blanker Hohn für die Anleger klingen müssen.

Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien angebaut werden, was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird,  eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.  Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier Schadensersatzansprüche geltend machen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft  „Lignum Sachwert Edelholz AG“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Lignum Sachwert Edelholz AG“  anschließen.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lignum Sachwert Edelholz AG“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Direkter Link zum Kontaktformular:

drspä

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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