Mittwoch, April 20, 2016

MLR i.L.: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Urteil gegen Prospektverantwortliche

Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für einen Anleger der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft ein Urteil gegen die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Gesellschaften erstritten. Geklagt hatte ein Mandant der Kanzlei, der eine Beteiligung an den beiden MLR Gesellschaften gezeichnet hatte. Er machte nun geltend, dass der Emissionsprospekt der MLR und der MLR 2 in mehreren Punkten fehlerhaft sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth schloss sich dieser Rechtsansicht an und verurteilte bereits Ende letzten Jahres die die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft  zu Schadensersatz.

"Auch in weiteren Verfahren hat das allein zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth in den mündlichen Verhandlungen darauf hingewiesen, an seiner Rechtsansicht festzuhalten und die Verantwortlichen zu verurteilen.", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Anleger der  MLR Beteiligungsgesellschaften vertritt.

„Darüber hinaus hat das Gericht erklärt, dass es auch die Anlageberater in der Haftung sehe, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Das Landgericht hat daher für Juni 2016 mehrere Beweisaufnahmen angesetzt, bei denen ermittelt werden soll, wie die jeweiligen Anleger von ihren Anlageberatern vor der Zeichnung beraten wurden.“

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2“  anschließen.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MLR Beteiligungsgesellschaft  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbluber

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469  

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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