Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für einen Anleger
der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft ein
Urteil gegen die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR
Gesellschaften erstritten. Geklagt hatte ein Mandant der Kanzlei, der eine
Beteiligung an den beiden MLR Gesellschaften gezeichnet hatte. Er machte nun
geltend, dass der Emissionsprospekt der MLR und der MLR 2 in mehreren Punkten
fehlerhaft sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth schloss sich dieser
Rechtsansicht an und verurteilte bereits Ende letzten Jahres die die
Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft
und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft
zu Schadensersatz.
"Auch in weiteren Verfahren hat das allein zuständige
Landgericht Nürnberg-Fürth in den mündlichen Verhandlungen darauf hingewiesen,
an seiner Rechtsansicht festzuhalten und die Verantwortlichen zu
verurteilen.", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber,
LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Anleger der
MLR Beteiligungsgesellschaften vertritt.
„Darüber hinaus hat das Gericht erklärt, dass es auch die
Anlageberater in der Haftung sehe, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die
bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Das Landgericht hat daher für Juni 2016
mehrere Beweisaufnahmen angesetzt, bei denen ermittelt werden soll, wie die
jeweiligen Anleger von ihren Anlageberatern vor der Zeichnung beraten wurden.“
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber empfiehlt daher allen
Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co.
KG und MLR 2“ anschließen.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MLR Beteiligungsgesellschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbluber
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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