Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Anleger mehr als 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Denn der Verkaufserlös wird in erster Linie für die Tilgung der Verbindlichkeiten und die Auflösung der Fondsgesellschaft benötigt.
Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Sollte
es bei der Liquidation der Fondsgesellschaften zu Schwierigkeiten kommen,
müsste möglicherweise der Verkauf der Immobilie rückabgewickelt werden und die
Haftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben. Die Anleger sähen sich dann
mit Forderungen der Gläubiger konfrontiert.
„Der Schaden für die Anleger ist in jedem Fall schon groß
genug. Doch auch wenn die Immobilie verkauft ist und der Fonds liquidiert wird,
haben sie noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen und ihre
Verluste so zu minimieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.
Die Vergangenheit und auch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte zeigen,
dass die Aussichten auf Schadensersatz für die Anleger nicht schlecht stehen.
Grundlage für die Ansprüche kann eine fehlerhafte
Anlageberatung seitens der Banken und Vermittler sein. Denn in den Beratungsgesprächen
hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage
aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem
Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen und insbesondere das
Totalverlustrisiko. Auch auf mögliche Fehler im Emissionsprospekt hätten die
Berater hinweisen müssen. Sollten Beratungsfehler nachweisbar sein, können
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Möglich können auch
außergerichtliche Vergleiche mit den Banken sein. Da das Emissionshaus Wölbern
Invest den Wölbern Frankreich 04 im Jahr 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger
jetzt handeln, da die Forderungen sonst bald verjähren könnten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren
Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
brülseif
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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