Eine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen,
Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern bieten am Markt eine breite Palette von
Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese
Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!
Menschen die sich absolut sicher sind, es könnte Ihnen nie
passieren, dass sie ihr Geld in eine falsche Anlage investieren, sind die
idealen Opfer von nur an ihrer Abschlussprovision interessierten
Finanzberatern. In der Regel sind es
dann auch meist Kleinanleger die ihr Geld in Schiffsfonds, Filmfonds,
Immobilienfonds und anderen Produkten des Kapitalmarkts versenken.
Einige Banken nutzen das Vertrauen ihrer Kunden schamlos aus
und drängen diese in Anlagen bei der der
Bank hohe Provisionen zufließen. Da gab es Institute die vorwiegend ihre
betagte Kundschaft in Anlagen lockten bei denen die Pleite schon absehbar war:
„Wir haben da etwas für Sie, tolle Rendite und sicher wie die Bank von
England“! Aber Lehman ging trotzdem Pleite!!
Manche „Finanzberater“ sprechen gezielt Menschen an von
denen sie wissen, dass diese nur über begrenzte Mittel verfügen oder in finanzielle Schwierigkeiten stecken. Dieser
Personenkreis ist in der Regel besonders empfänglich für Vorschläge wie man
schnell große Gewinne machen kann. Besonders beliebt ist diese Masche beim
Verkauf von Schrottimmobilien. „Beton kann nicht Pleite gehen“!
Berater und Anleger haben aber ein gemeinsames Merkmal:
Gier! Wobei bei den Anlegern noch die Bereitschaft hinzukommt zu glauben was
sie glauben wollen. So haben Hunderttausende von Anlegern ihr Geld verloren. Ob
eine Kapitalanlage schlussendlich ein geplanter Betrug oder einfach durch wirtschaftliche
Umstände fehlgeschlagen ist, im Ergebnis ist es dasselbe!
Über leere Briefkästen können sich geschädigte Anleger
allerdings nicht beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich
unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger
richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht werden sie von einer Welle von
Klientenwerbung überschwemmt. Viele
dieser Anschreiben sind als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der
offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte einer bestimmten
Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Aber auch einzelne Rechtsanwälte selbst
schreiben Geschädigte an, auch dann, wenn diese bereits anwaltlich vertreten
sind.
Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos
zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger,
handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den
Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist
unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den
Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur
angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge
und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben
abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man
Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die
Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel wird niemand Schaden erleiden, der solche
„Informationsrundschreiben“ unbeachtet
lässt.
Natürlich kommt der BSZ e.V. seiner aufklärungs- und
Informationsverpflichtung auch durch den Versand von Anlegerrundschreiben nach.
Der BSZ® e.V. nimmt bei seinen Anschreiben Bezug auf seine verschiedenen Internetplattformen, auf
denen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz
Kapitalanlagerecht einstellen lassen können. Betroffenen Kapitalanlegern werden
somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien
an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein
Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen
ist und seinesgleichen sucht!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der
Anlegerschutzanwalt welcher mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Auch rät der BSZ® e.V. schon seit langem betroffenen
Kapitalanlegern dazu, die Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu
nehmen, wie zum Beispiel den BSZ®-Anlegerschutzanwälten, die ihre Expertise
bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben.
Erfreulich viele Anleger sind diesem Rat bisher gefolgt.
Die Zahl der unzufriedenen Anleger, die sich
provisionsgetriebene schlechte Beratungen von Banken und Sparkassen nicht mehr
gefallen lassen, nimmt weiter rasant zu. Viele machen mit Hilfe der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche
geltend.
Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der
Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V.
Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten. Der Anleger erhält von der zuständigen BSZ
e.V Anlegerschutzkanzlei dann eine entsprechende Kurzinformation zugeschickt. In einem
Orientierungsgespräch kann ihm die Kanzlei
in der Regel bereits per Telefon eine erste Einschätzung der
Möglichkeiten geben. Wer es genau wissen will, der ist eingeladen, gleich wie
folgt vorzugehen:
Viele Fondsanleger möchten wissen, welche Möglichkeiten
konkret für sie selbst bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen,
ohne sich oft nicht zielführenden ,,Geschädigtengemeinschaften" oder
angeblichen ,,Sammelverfahren" anzuschließen. Um dies fallbezogen
verlässlich beurteilen zu können, bitten die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien,
ihnen unverbindlich alle schriftlichen Unterlagen zuzusenden, die meist in
einem bis mehreren Leitz-Ordnern verwahrt werden, zusammen mit einer (soweit
erinnert) kurzen Schilderung der jeweiligen Beratungssituation, in der eine
Sparkasse oder Bank die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine
Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte den
Rechtsanwälten die entsprechenden Daten angeben, da in vielen Fällen ein
Anspruch besteht auf Kostenübernahme.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und
den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt
Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn
anschließend ein Mandat erteilt wird.
Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich-
aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen,
Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt
zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not
least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V.
selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und
Leistungen erledigt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie
das Prozessrisiko übernimmt. Das gilt für Anlagen ab 30 000.- Euro. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 11.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.