Freitag, Januar 08, 2016

Lombardium/Erste Oderfelder: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.!

Anleger werden durch Anschreiben beschwichtigt! Wie glaubhaft sind die Aussagen? Anleger sollten handeln. Anleger, die der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als stille Gesellschafter Geld geliehen haben, haben derzeit nichts zu lachen.


So wurde am 04. Dezember 2015 wurde unter dem AZ. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögen der Emittentin Fidentum GmbH aus Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, ebenfalls ordnete die BaFin an diesem Tag an, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise einstellen muss, soweit das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG betroffen ist.

Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. Lombard Classic3 GmbH & CO. KG erwerben. Dabei wurde den Anlegern eine Verzinsung von 7,15 % jährlich versprochen, und zweimal jährliche Auszahlungen. Die letzte Auszahlung an die Anleger ist dabei bereits ausgeblieben.

Nach Mitteilung der BaFin hatte die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Ende Dezember wurden Anleger nun unter anderem von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG angeschrieben, wobei den Anlegern z.B. von der Ersten Oderfelder bestätigt wurde, dass diese derzeit Auszahlungen nicht mehr bedient.

Einzelne werthaltige Pfänder, unter anderem hoch taxierte Kunstwerke, hätten z.B. auf einer internationalen Auktion in Paris, wenige Tage nach den tragischen Attentaten, aufgrund aus Sicherheitsgründen ausbleibender Bieter nicht die erwünschten Mindestzuschläge erzielt. Auch die Auswertung einiger weiterer hochwertiger Pfänder, die ebenfalls größere Pfandsummen binden würde, verlaufe wider Erwarten ebenfalls langsamer als geplant, wenn auch die in der Verwertung erlösbaren Werte erfreulicherweise innerhalb der geplanten Parameter liegen würde.

Auch seien die Pfänder mittlerweile von der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Sicherheit der Anleger in die Obhut des Sicherheitentreuhänders, übergeben worden und würden dort zur Verwertung bereit stehen. Die Werte seien insoweit gesichert, es werde aber für den gesamten Pfandbestand eine unabhängige Überprüfung hinsichtlich seiner Werthaltigkeit durchgeführt.

Auch verweist die Erste Oderfelder jedoch darauf, dass, gesetzt den Fall, dass ein Glied in dieser Kette seine formal bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllen könne -obwohl die Pfänder tatsächlich werthaltig und vorhanden seien- an diesem Glied der Kette ein formaler Insolvenztatbestand vorliegen könnte, der die Sicherheitskette zerreißen könnte und als Folge die Pfänder in einer "Schlussverkaufssituation" durch einen Insolvenzverwalter möglicherweise weit unter erzielbarem Wert einer hastigen Verwertung zuführen würde. in einem solchen Fall könne, mit ausgelöst durch die Anordnung der BaFIn, eine Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß entstehen, die direkt zum Schaden der Anleger sein würde.

 BSZ e.V.-Vertrauensnanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von der Kanzlei Dr. Späth & Partner hierzu:

"Diese Benachrichtigung ist meiner Meinung nach nicht gerade beruhigend, denn auch wenn mitgeteilt wird, dass die Pfänder gesichert sind, wird doch darauf hingewiesen, dass eine Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß entstehen könnte.

Auch stellt sich die Frage, wie glaubhaft die Aussagen mit der Auktion in Paris sind. Auch vorher hatte noch keiner der von uns vertretenen Anleger Geld zurück erhalten. Auch stellt sich die Frage, warum die Pfänder nicht umgehend angemessen verwertet werden können. Normalerweise werden diese von Pfandhäusern nur mit großem Abschlag entgegen genommen.

Ein umgehendes Handeln empfiehlt sich meiner Meinung nach dabei, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, denn oftmals gilt auch in juristischer Hinsicht, z. B. bei der Vollstreckung, das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Auch könnte eine persönliche Haftung der Verantwortlichen gem. §§ 32, 54 KWG gegeben sein."
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder anschließen.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 08.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft „Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Direkter Link zum Kontaktformular:

drspä

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