Anleger werden durch Anschreiben beschwichtigt! Wie glaubhaft sind die Aussagen? Anleger sollten handeln. Anleger, die der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als stille Gesellschafter Geld geliehen haben, haben derzeit nichts zu lachen.
So wurde am 04. Dezember 2015 wurde unter dem
AZ. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögen der Emittentin
Fidentum GmbH aus Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, ebenfalls
ordnete die BaFin an diesem Tag an, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co.
KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise einstellen muss, soweit das Kreditgeschäft
im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG betroffen ist.
Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten
Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG bzw. Lombard Classic3 GmbH & CO. KG erwerben. Dabei wurde
den Anlegern eine Verzinsung von 7,15 % jährlich versprochen, und zweimal
jährliche Auszahlungen. Die letzte Auszahlung an die Anleger ist dabei bereits
ausgeblieben.
Nach Mitteilung der BaFin hatte die
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien
beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im
Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Ende Dezember wurden Anleger nun unter
anderem von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und
der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG angeschrieben, wobei den Anlegern z.B.
von der Ersten Oderfelder bestätigt wurde, dass diese derzeit Auszahlungen
nicht mehr bedient.
Einzelne werthaltige Pfänder, unter anderem
hoch taxierte Kunstwerke, hätten z.B. auf einer internationalen Auktion in
Paris, wenige Tage nach den tragischen Attentaten, aufgrund aus
Sicherheitsgründen ausbleibender Bieter nicht die erwünschten Mindestzuschläge
erzielt. Auch die Auswertung einiger weiterer hochwertiger Pfänder, die
ebenfalls größere Pfandsummen binden würde, verlaufe wider Erwarten ebenfalls
langsamer als geplant, wenn auch die in der Verwertung erlösbaren Werte
erfreulicherweise innerhalb der geplanten Parameter liegen würde.
Auch seien die Pfänder mittlerweile von der
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Sicherheit der Anleger in die Obhut
des Sicherheitentreuhänders, übergeben worden und würden dort zur Verwertung
bereit stehen. Die Werte seien insoweit gesichert, es werde aber für den
gesamten Pfandbestand eine unabhängige Überprüfung hinsichtlich seiner
Werthaltigkeit durchgeführt.
Auch verweist die Erste Oderfelder jedoch
darauf, dass, gesetzt den Fall, dass ein Glied in dieser Kette seine formal
bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllen könne -obwohl die Pfänder
tatsächlich werthaltig und vorhanden seien- an diesem Glied der Kette ein
formaler Insolvenztatbestand vorliegen könnte, der die Sicherheitskette
zerreißen könnte und als Folge die Pfänder in einer
"Schlussverkaufssituation" durch einen Insolvenzverwalter möglicherweise
weit unter erzielbarem Wert einer hastigen Verwertung zuführen würde. in einem
solchen Fall könne, mit ausgelöst durch die Anordnung der BaFIn, eine
Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß entstehen, die direkt zum Schaden
der Anleger sein würde.
BSZ
e.V.-Vertrauensnanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Walter Späth, MSc (Nottingham), von der Kanzlei Dr. Späth & Partner hierzu:
"Diese Benachrichtigung ist meiner
Meinung nach nicht gerade beruhigend, denn auch wenn mitgeteilt wird, dass die
Pfänder gesichert sind, wird doch darauf hingewiesen, dass eine Vernichtung von
Werten in erheblichem Ausmaß entstehen könnte.
Auch stellt sich die Frage, wie glaubhaft die
Aussagen mit der Auktion in Paris sind. Auch vorher hatte noch keiner der von
uns vertretenen Anleger Geld zurück erhalten. Auch stellt sich die Frage, warum
die Pfänder nicht umgehend angemessen verwertet werden können. Normalerweise
werden diese von Pfandhäusern nur mit großem Abschlag entgegen genommen.
Ein umgehendes Handeln empfiehlt sich meiner
Meinung nach dabei, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, denn oftmals gilt
auch in juristischer Hinsicht, z. B. bei der Vollstreckung, das Prinzip: „Wer
zuerst kommt, mahlt zuerst.
Auch könnte eine persönliche Haftung der
Verantwortlichen gem. §§ 32, 54 KWG gegeben sein."
Betroffene Anleger können sich der BSZ
e.V.-IG „Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder anschließen.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage
zum 08.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen
Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft „Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder“.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
drspä
Hat
Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als
auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können
Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen