Dienstag, Januar 12, 2016

Geschädigten Anlegern der Concept 1, Inh. Jens Blaume, drohen hohe Zahlungen

Noch immer warten die geschädigten Anleger der Concept 1, Inhaber Jens Blaume, auf eine Rückzahlung ihrer momentan verlorenen Anlegergelder. Viele hatten hier so genannte Vorzugsaktien erworben und mussten nach Verhaftung des Herrn Blaume feststellen, dass es zu keinem Zeitpunkt je Vorzugsaktien gegeben hat.  Herr Blaume wurde inzwischen zu einer hohen Haftstrafe unter anderem wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt.


Nun fordert der Insolvenzverwalter von vielen der geschädigten Kapitalanleger teils hohe 5-stellige Zahlungen ein. Im Laufe des Betrugsmodells hatten diese Anleger Zahlungen seitens der Concept 1 erhalten. Diese Zahlungen beinhalteten meistens auch Scheingewinne aus den angeblichen Aktienkäufen.  Nun fordert der Insolvenzverwalter die Anleger zur Rückzahlung der erhaltenen Gelder auf.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Morgenstern rät hierzu betroffenen Anlegern:

„Sollten betroffene Anleger der Concept 1 bereits eine entsprechende Zahlungsaufforderung seitens des Insolvenzverwalters erhalten haben, so raten wir Ihnen dringend diese umgehend auf Ihre rechtliche Wirksamkeit prüfen zu lassen. Von einer vorläufigen Zahlung in die Insolvenzmasse und einer danach stattfindenden rechtlichen Prüfung können wir nur dringend abraten.“

Der BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht LL.M. (taxation) ist seit 2013 mit den Facetten des Falles vertraut. Daher bestehen sehr gute Gründe für  die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft Concept 1 anzuschließen und ebenfalls von der starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Morgenstern

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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