Montag, Januar 11, 2016

Agrofinanz GmbH: AG Kleve eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Was nach dem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin zu befürchten war, ist nun eingetreten. Die Agrofinanz GmbH aus Kleve (NRW) ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Kleve am 4. Januar 2016 eröffnet (Az. 32 IN 95/15).


Schon im vergangenen Jahr hatte die Finanzaufsicht BaFin der Agrofinanz GmbH die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger aufgegeben. „Durch die Insolvenz ist mit der Rückzahlung der Gelder nun nicht zu rechnen. Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, sollten Anleger jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Zunächst wird nun festgestellt, ob überhaupt ausreichend Masse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das der Fall, müssen die Anleger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren die Forderungen aller Gläubiger vollauf bedient werden können.

„Die aktuelle Entwicklung zeigt leider, dass die Investitionen in Palmöl und Kakao für die Anleger keineswegs eine so sichere Geldanlage war, wie suggeriert wurde“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn den Anlegern wurden nicht nur Renditen von bis zu neun Prozent versprochen, sondern auch der Rückkauf der Beteiligungen zu einem fest gelegten Preis. Nun müssen dennoch hohe Verluste befürchtet werden. Allerdings brauchen die Anleger nicht nur auf eine möglichst hohe Quote im Insolvenzverfahren hoffen, sondern können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Es kann geprüft werden, ob Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, die den Schadensersatzanspruch begründen.“

Da die Agrofinanz GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, können ggfs. auch die Unternehmensverantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in der Haftung stehen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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