Was nach dem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin zu befürchten war, ist nun eingetreten. Die Agrofinanz GmbH aus Kleve (NRW) ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Kleve am 4. Januar 2016 eröffnet (Az. 32 IN 95/15).
Schon im vergangenen Jahr hatte die Finanzaufsicht BaFin der
Agrofinanz GmbH die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts
und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger aufgegeben. „Durch die Insolvenz
ist mit der Rückzahlung der Gelder nun nicht zu rechnen. Um nicht auf den
Verlusten sitzen zu bleiben, sollten Anleger jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten
prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Zunächst wird nun festgestellt, ob überhaupt ausreichend
Masse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das
der Fall, müssen die Anleger ihre Forderungen beim zuständigen
Insolvenzverwalter anmelden. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass im
Insolvenzverfahren die Forderungen aller Gläubiger vollauf bedient werden
können.
„Die aktuelle Entwicklung zeigt leider, dass die
Investitionen in Palmöl und Kakao für die Anleger keineswegs eine so sichere
Geldanlage war, wie suggeriert wurde“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn
den Anlegern wurden nicht nur Renditen von bis zu neun Prozent versprochen,
sondern auch der Rückkauf der Beteiligungen zu einem fest gelegten Preis. Nun
müssen dennoch hohe Verluste befürchtet werden. Allerdings brauchen die Anleger
nicht nur auf eine möglichst hohe Quote im Insolvenzverfahren hoffen, sondern
können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi: „Es kann geprüft werden, ob Prospektfehler oder eine fehlerhafte
Anlageberatung vorliegen, die den Schadensersatzanspruch begründen.“
Da die Agrofinanz GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne
die notwendige Erlaubnis betrieben hat, können ggfs. auch die
Unternehmensverantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in der
Haftung stehen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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