Dienstag, Januar 12, 2016

BSZ e.V. Aktionsbündnis Flüchtlingswohnungen

Die schnelle Integration von Flüchtlingen ist nicht zu erreichen wenn diese  in Zelten und Massenunterkünften leben müssen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, haben genauso ein Interesse daran, in einer Unterkunft zu wohnen, in der sie sich wohlfühlen.


Da sich die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland aber längst zum Geschäftsmodell entwickelt hat, steht in vielen Fällen der Profit an erster Stelle. Geschäftemacher nutzen die Not der Kommunen und des Landes, Wohnraum für Flüchtlinge zu finden, dazu, ihre teilweise auf dem normalen Wohnungsmarkt nicht mehr vermietbaren Immobilien zu Wucherpreisen zu Verfügung zu stellen. Da ist eine Art Goldgräberstimmung bei Besitzern schlecht laufender, meist sehr renovierungsbedürftiger Hotels und anderer leerstehend Häuser entstanden.

Die Begründung der oft sehr überzogenen Mietpreise, dass die Vermietung an Flüchtlinge einen höheren Verschleiß mitbringe ist unsinnig und im Grunde genommen als rassistisch einzustufen.

Wir wissen, dass es viele Vermieter gibt, die über große, solide Wohnobjekte verfügen und diese auch gerne an Flüchtlinge vermieten würden, haben aber Angst oder Bedenken mit unseriösen Abzockern gleichgesetzt zu werden und dabei ihren guten Ruf aufs Spiel zu setzen.

Der BSZ® e.V. bietet aus diesem Grund seine Hilfe an, als neutrale dritte Partei den Prozess zu begleiten, der dann Ansprechpartner ist für Vermieter, Behörden, Flüchtlinge und die Öffentlichkeit.   Dazu sucht der BSZ e.V. seriöse Besitzer größerer Immobilien, die gerne zur langfristigen Sicherung von Wohnraum für Flüchtlinge beitragen würden.

Flüchtlingsunterkünfte – Die Vermietung Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie als Flüchtlingsunterkunft. Viele Vermieter überlegen, Ihre Immobilie als Flüchtlingswohnungen zu vermieten.

Sie verfügen über Wohn- oder Gewerberäume und beabsichtigen diese an die Kommune zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten, fragen sich aber 'Wie' das überhaupt zu bewerkstelligen ist und 'Ob' wirtschaftliche Risiken und tatsächliche Probleme damit verbunden sein können.

Viele Probleme sind dabei zu berücksichtigen:

1. Der Bedarf in der jeweiligen Gemeinde ist abzuklären und auch, ob die Immobilie zur Vermietung als Flüchtlingsunterkunft geeignet ist.

2. Es sind Verhandlungen mit den Kommunen zu führen, Ihre Immobilie zur Flüchtlingsunterbringung anmieten sollen, auch ist der reelle Mietpreis zu klären und die Übernahme der durch diese Nutzung ggf. deutlich höheren Nebenkosten. Es muss ein vernünftiger Mietvertrag ausgearbeitet werden.

3. Inzwischen gibt es diverse Förderprogramme diverser Bundesländer. Hier ist abzuklären, ob und in welcher Höhe hier Fördermittel bereit gestellt werden können und ggf., welches Förderprogramm das Richtige für Sie wäre.

4. Der Versicherungsschutz ist abzuklären, da viele Versicherungen aufgrund des höheren Brandschutzrisikos deutlich höhere Versicherungsprämien verlangen.
Nach der Erfahrung des BSZ e.V. können die Beiträge dabei zwischen dem 2-50 fachen Betrag schwanken, der bei gewöhnlicher Vermietung fällig wäre.

Viele Probleme sind also zu klären, falls Sie planen, Immobilien als Flüchtlingswohnraum zur Verfügung zu stellen oder falls Kommunen planen, Immobilien als Flüchtlingswohnungen anzumieten.

Der BSZ e.V. arbeitet in diesem Bereich mit erfahrenen Rechtsanwälten und Immobilienökonomen zusammen, die im Bereich „Flüchtlingswohnungen“ schon erfolgreich tätig sind und teilweise selber bereits Immobilien als Flüchtlingswohnungen vermieten. Sie bereits im Vorfeld der Vermietung beraten können und für Sie die kompletten Verhandlungen vom Erstkontakt mit der Kommune an bis zum Abschluss des Überlassungsvertrags übernehmen können.

Möchten Sie Ihre Immobilie nicht nur vermieten, sondern eine Flüchtlingsunterkunft in Ihrer Immobilie als Betreiber selbst führen, so können Ihnen die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitenden Fachleute das tatsächliche und rechtliche Know-how an die Hand geben, um gegenüber der Kommune ein qualifiziertes Betreiberangebot abgeben zu können.

Auch nach der Überlassung Ihrer Immobilie an die Kommune oder Abschluss eines Betreibervertrages kann Ihr Engagement auf Ihren Wunsch hin weiter betreut werden, so dass Ihnen mit den Experten des BSZ e.V. bei allen mit dem Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft zusammenhängenden Fragen und ggfs. auftretenden Problemen ein versierter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die Beratungsleistung und Vertragsgestaltung der Experten im BSZ e.V. berücksichtigt dabei jeweils die kommunalen Besonderheiten der Region, in der Ihre Immobilie gelegen ist, damit Ihre Immobilie bei der Vergabe Berücksichtigung finden kann und aus der Vermietung für Sie kein finanzielles Desaster entsteht.

Der BSZ e.V. möchte, dass Sie wirtschaftlich erfolgreich und rechtlich abgesichert vermieten und zugleich Flüchtlingen adäquater Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Nur so kann Integration für alle Seiten erfolgreich gelingen!

Kontaktaufnahme:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® e.V. Gegen Gewalt und Terror
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
e-Mail: info@bsz-ev.de

Telefon: 06071-9816810

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