Die schnelle Integration von Flüchtlingen ist nicht zu erreichen wenn diese in Zelten und Massenunterkünften leben müssen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, haben genauso ein Interesse daran, in einer Unterkunft zu wohnen, in der sie sich wohlfühlen.
Da sich die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland aber
längst zum Geschäftsmodell entwickelt hat, steht in vielen Fällen der Profit an
erster Stelle. Geschäftemacher nutzen die Not der Kommunen und des Landes,
Wohnraum für Flüchtlinge zu finden, dazu, ihre teilweise auf dem normalen
Wohnungsmarkt nicht mehr vermietbaren Immobilien zu Wucherpreisen zu Verfügung
zu stellen. Da ist eine Art Goldgräberstimmung bei Besitzern schlecht
laufender, meist sehr renovierungsbedürftiger Hotels und anderer leerstehend
Häuser entstanden.
Die Begründung der oft sehr überzogenen Mietpreise, dass die
Vermietung an Flüchtlinge einen höheren Verschleiß mitbringe ist unsinnig und
im Grunde genommen als rassistisch einzustufen.
Wir wissen, dass es viele Vermieter gibt, die über große,
solide Wohnobjekte verfügen und diese auch gerne an Flüchtlinge vermieten
würden, haben aber Angst oder Bedenken mit unseriösen Abzockern gleichgesetzt
zu werden und dabei ihren guten Ruf aufs Spiel zu setzen.
Der BSZ® e.V. bietet aus diesem Grund seine Hilfe
an, als neutrale dritte Partei den Prozess zu begleiten, der dann
Ansprechpartner ist für Vermieter, Behörden, Flüchtlinge und die
Öffentlichkeit. Dazu sucht der BSZ e.V. seriöse Besitzer
größerer Immobilien, die gerne zur langfristigen Sicherung von Wohnraum für
Flüchtlinge beitragen würden.
Flüchtlingsunterkünfte – Die Vermietung Ihrer Wohn- oder
Gewerbeimmobilie als Flüchtlingsunterkunft. Viele Vermieter überlegen, Ihre
Immobilie als Flüchtlingswohnungen zu vermieten.
Sie verfügen über Wohn- oder Gewerberäume und beabsichtigen
diese an die Kommune zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten, fragen
sich aber 'Wie' das überhaupt zu bewerkstelligen ist und 'Ob' wirtschaftliche
Risiken und tatsächliche Probleme damit verbunden sein können.
Viele Probleme sind dabei zu berücksichtigen:
1. Der Bedarf in der jeweiligen Gemeinde ist abzuklären und
auch, ob die Immobilie zur Vermietung als Flüchtlingsunterkunft geeignet ist.
2. Es sind Verhandlungen mit den Kommunen zu führen, Ihre
Immobilie zur Flüchtlingsunterbringung anmieten sollen, auch ist der reelle
Mietpreis zu klären und die Übernahme der durch diese Nutzung ggf. deutlich
höheren Nebenkosten. Es muss ein vernünftiger Mietvertrag ausgearbeitet werden.
3. Inzwischen gibt es diverse Förderprogramme diverser
Bundesländer. Hier ist abzuklären, ob und in welcher Höhe hier Fördermittel
bereit gestellt werden können und ggf., welches Förderprogramm das Richtige für
Sie wäre.
4. Der Versicherungsschutz ist abzuklären, da viele
Versicherungen aufgrund des höheren Brandschutzrisikos deutlich höhere
Versicherungsprämien verlangen.
Nach der Erfahrung des BSZ e.V. können die Beiträge dabei
zwischen dem 2-50 fachen Betrag schwanken, der bei gewöhnlicher Vermietung
fällig wäre.
Viele Probleme sind also zu klären, falls Sie planen,
Immobilien als Flüchtlingswohnraum zur Verfügung zu stellen oder falls Kommunen
planen, Immobilien als Flüchtlingswohnungen anzumieten.
Der BSZ e.V. arbeitet in diesem Bereich mit erfahrenen
Rechtsanwälten und Immobilienökonomen zusammen, die im Bereich
„Flüchtlingswohnungen“ schon erfolgreich tätig sind und teilweise selber
bereits Immobilien als Flüchtlingswohnungen vermieten. Sie bereits im Vorfeld
der Vermietung beraten können und für Sie die kompletten Verhandlungen vom
Erstkontakt mit der Kommune an bis zum Abschluss des Überlassungsvertrags
übernehmen können.
Möchten Sie Ihre Immobilie nicht nur vermieten, sondern eine
Flüchtlingsunterkunft in Ihrer Immobilie als Betreiber selbst führen, so können
Ihnen die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitenden Fachleute das tatsächliche und
rechtliche Know-how an die Hand geben, um gegenüber der Kommune ein
qualifiziertes Betreiberangebot abgeben zu können.
Auch nach der Überlassung Ihrer Immobilie an die Kommune
oder Abschluss eines Betreibervertrages kann Ihr Engagement auf Ihren Wunsch
hin weiter betreut werden, so dass Ihnen mit den Experten des BSZ e.V. bei
allen mit dem Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft zusammenhängenden Fragen und
ggfs. auftretenden Problemen ein versierter Ansprechpartner zur Verfügung
steht.
Die Beratungsleistung und Vertragsgestaltung der Experten im
BSZ e.V. berücksichtigt dabei jeweils die kommunalen Besonderheiten der Region,
in der Ihre Immobilie gelegen ist, damit Ihre Immobilie bei der Vergabe
Berücksichtigung finden kann und aus der Vermietung für Sie kein finanzielles
Desaster entsteht.
Der BSZ e.V. möchte, dass Sie wirtschaftlich erfolgreich und
rechtlich abgesichert vermieten und zugleich Flüchtlingen adäquater Wohnraum
zur Verfügung gestellt werden kann. Nur so kann Integration für alle Seiten
erfolgreich gelingen!
Kontaktaufnahme:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® e.V. Gegen Gewalt und Terror
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
e-Mail: info@bsz-ev.de
Internet: http://bit.ly/1PTKUp7
Telefon: 06071-9816810
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