Mittwoch, Januar 13, 2016

Zahlungsaufforderungen der LeaseTrend AG an Anleger die bereits gekündigt haben.

Anleger der LeaseTrend AG sollten behauptete negative Auseinandersetzungsguthaben nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen.


Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Wochen häufig außergerichtlich und teilweise  gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines angeblich errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. 

Anleger sollten diesen außergerichtlichen / gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Zunächst, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen geprüft werden, ob diese nicht verjährt sind.

Zudem ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LeaseTrend AG hinreichend transparent und entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind.

Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Vielzahl von Anlegern der LeaseTrend AG und wurden mit der Forderungsabwehr beauftragt.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage oder um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LeaseTrend AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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