Anleger der LeaseTrend AG sollten behauptete negative Auseinandersetzungsguthaben nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen.
Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits
wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Wochen häufig
außergerichtlich und teilweise
gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines angeblich
errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.
Anleger sollten diesen außergerichtlichen / gerichtlichen
Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.
Zunächst, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning
Leitz, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen geprüft
werden, ob diese nicht verjährt sind.
Zudem ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der
LeaseTrend AG hinreichend transparent und entsprechend der Vorgaben des
Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind.
Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener
Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung
eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend
AG gegen den Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten
des Anlegers ist rechtskräftig.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Vielzahl
von Anlegern der LeaseTrend AG und wurden mit der Forderungsabwehr beauftragt.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage oder um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LeaseTrend AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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