Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat diese nunmehr das erste Urteil auf Rückabwicklung
eines Kaufvertrags gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger erstritten.
Das Landgericht Heilbronn teilt hierbei die Auffassung der
Kanzlei CLLB, dass den Anlegern ein Anspruch zusteht, die mit Solar 9580 e. K.
Rainer Hamberger abgeschlossene Kaufverträge rückabzuwickeln. Demnach besteht
für die Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger die gerichtlich bestätigte
Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen
zurückfordern.
Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar
9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, die mit
Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig einen Pachtvertrag mit Solar 9580
geschlossen haben. Im Rahmen dieser Verträge war vorgesehen, dass den Käufern
die Solaranlagen nicht übergeben wurden, sondern das Solar 9580 diese
Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen
sollte. Im Rahmen der Stromgewinnung sollten monatliche Pachtzahlungen von
Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger an die Anleger gezahlt werden.
Seit Anfang 2015 warten viele die Anleger auf ihre
monatlichen Pachtzinsen. Zunächst wurde von Seiten der Solar 9580 erklärt, dass
der Zahlungsverzug auf technische Probleme zurückzuführen sei und die Zahlungen
bald wieder aufgenommen werden sollten. Später wurde den Anlegern erzählt, dass
angeblich öffentlich-rechtliche Vorschriften zu Zahlungsverzögerungen führen
würden. Zuletzt forderte Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger die Anleger sogar
auf, Umsatzsteuer, die Solar 9580 an die Anleger im Rahmen der Pachtzinsen
zahlte und die die Anleger in aller Regel an ihr eigenes Finanzamt abführten,
zurückzuzahlen.
„Mit dem Urteil des Landgericht Heilbronn sehen wir unsere
Auffassung bestätigt, dass die Anleger von Solar 9580 Rückabwicklungsansprüche
erfolgreich gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger geltend machen können.
Betroffenen Anlegern wird daher dringend angeraten, ebenfalls rechtlichen
Beistand auszusuchen, um zumindest die gezahlten Kaufpreise vor einem
Totalverlust zu bewahren,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten hierbei bereits
eine Vielzahl geschädigter Anleger und machen für diese Ansprüche aus und im
Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar 9580, e. K. Rainer Hamberger
geltend.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solar 9580.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01. 2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllbprat
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