Jetzt vom aktuellen Zinsniveau profitieren. Widerrufsjoker einsetzen! Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind viel tausend Widerrufsbelehrungen zu nach dem 1. November 2002 geschlossenen Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft. Damit haben viele tausende Darlehensnehmer die Rechtsansicht des BGH auf ihrer Seite. Diese Partnerschaft kann sich auszahlen.
Beginnt eine Widerrufsfrist aufgrund der Fehlerhaftigkeit des
Belehrungsinhalts niemals zu laufen,
lässt sich der Vertrag noch nach Jahren widerrufen. Dies ohne Zahlung der
Vorfälligkeitsentschädigung – denn diese fällt nur im Kündigungsfall an.
Da die europäische Geldpolitik der EZB ein aktuell niedriges
Zinsniveau ermöglicht, bietet sich Verbrauchern die Chance, neue
Darlehensverträge zu deutlich attraktiveren Konditionen abzuschließen.
Zusätzlich hat ein aktueller Beschluss des
Bundesgerichtshofs Klarheit zur Rückabwicklung widerrufener Kreditverträge gebracht.
Eine neue Berechnungsgrundlagen für die zu zahlenden Restzinsen machen den
Widerruf für Darlehensnehmer noch attraktiver.
Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts möglicherweise schon Mitte
2016
Für Kreditinstitute weitet sich die verbraucherfreundliche
Rechtsprechung des BGH indes zum finanziellen Fiasko aus. Ein Gesetzesentwurf
des Bundesrates könnte bei seiner Umsetzung das bisher „ewige“ Widerrufsrecht
drastisch verkürzen. Verträge aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010
(Altverträge) wären nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar.
Eine Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes ist nicht
unwahrscheinlich. Da ein Widerruf erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch
nimmt, sollten interessierte Darlehensnehmer eine zeitnahe Prüfung ihrer
Unterlagen veranlassen.
Immobiliendarlehensverträge der ING DiBa aus den Jahren
2008/2009 könnten widerrufbar sein
In Widerrufsbelehrungen der ING DiBa aus dem Zeitraum
November 2008 bis Januar 2009 sind mögliche Fehler entdeckt worden, die im
Einzelfall zur Unwirksamkeit der Belehrungen und damit zur Widerrufbarkeit der
Verträge führen können.
ING DiBa informiert nicht klar über Beginn der
Widerrufsfrist – Der Eingang der Vertragserklärung ist für Kunden nicht zu
ermitteln
In den Formularen heißt es zum Fristbeginn:
„Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor
Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen
unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG.“
Der Darlehensnehmer wird nicht ermitteln können, wann
Eingang des Vertrags beim Kreditinstitut ist. Die Formulierung ist damit kaum
geeignet, den Darlehensnehmer eindeutig über den Fristbeginn zu informieren.
Dieselbe falsche Formulierung ist auch in Verträgen der ING
DiBa aus Juli 2007 und Februar 2009 enthalten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Frist nicht
beginne, bevor die Bank ihre „Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV“ erfüllt habe.
Welche Angaben gegenüber dem Kunden gemacht werden müssen,
führt die ING DiBa hier nicht aus. Der Darlehensnehmer wäre damit im Zweifel
gehalten, die gesetzlichen Bestimmungen zu Rate zu ziehen. Von einem
rechtsunkundigen Verbraucher kann und darf das aber nicht erwartet werden.
Die Pflicht zur eindeutigen und unmissverständlichen Information
obliegt allein der Bank. Es gilt das Deutlichkeitsgebot. Aus den Fehlern der
ING DiBa seinen Nutzen ziehen ist das Gebot der Stunde!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine
Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.11. 2015 wieder.
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dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne
eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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