Ausschüttungen an Anleger erfolgt! Prozessfinanzierer finanziert Prozesse gegen Sicherheitentreuhänderin ab 30.000,- €! Achtung: Drohende Verjährung Ende 2015!
Gute Nachrichten für Anleger der DEIKON GmbH:
Für die 2. Anleihe ISIN DE000A0JQAG2, Nennbetrag pro Stück
1.000,- €, wurden inzwischen EUR 230,98 pro Anleihe bis zum 14.08.2015
ausbezahlt. Auch für die 1. Anleihe sollten Ausschüttungen erfolgen, bei der 3.
Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9 soll es wohl auch noch zu Auszahlungen
kommen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Dies sind schon einmal sehr gute
Nachrichten für die Anleger, da somit ein Teil des Schadens reduziert wird.“
Doch es gibt noch weitere gute Nachrichten: Den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner, denen inzwischen mehrere positive
Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die
Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle,
vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Rückzahlung Zug um Zug
gegen Rückübertragung der Anleihen gelungen sind (ein Fall ist, wie der BSZ
e.V. berichtete, auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht
rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH) ist es, worüber der BSZ e.V.
bereits berichtete, gelungen, einen renommierten Prozessfinanzierer für die
Zusammenarbeit zu gewinnen:
Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit
erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab
einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die erhaltenen Ausschüttungen
und Insolvenzzahlungen müssen dabei abgezogen werden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir
freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die
bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die
Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt. Anleger mit
einem Streitwert von über 30.000,- € können hier also vollkommen ohne Risiko
prozessieren.“ Im Erfolgsfall verlangt der Prozessfinanzierer eine übliche
Erfolgshonorarbeteiligung.
Auch andere DEIKON-Anleger der 2. und 3. Anleihe können
daran denken, ihren Schaden durch ein Vorgehen gegen die
Sicherheitentreuhänderin, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, zu kompensieren, die
Erfolgsaussichten sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aufgrund
der obigen Ausführungen als gut einzuschätzen sein.
Doch Achtung: Betroffene DEIKON-Anleger sollten sich darüber
im Klaren sein, dass unter Umständen bereits zum Jahresende 2015 Verjährung
einzutreten droht aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB, wonach die
Verjährung 3 Jahre ab Kenntnisnahme oder grob fahrlässiger Unkenntnis des
Anlegers eintritt, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deikon".
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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