Die Masche mit Schrottimmobilien arglose Bürger abzuzocken, reißt nicht ab. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind sichere Anlagemöglichkeiten rar. Da scheint vielen Bürgern die Investition in Immobilien sinnvoll zu sein.
„Das ruft auch immer
Betrüger auf den Plan, die mit völlig überteuerten Immobilien, sog.
Schrottimmobilien, ihre ahnungslosen Opfer hereinlegen“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Auch wenn diese Masche schon bekannt
ist – sie funktioniert immer noch. „Dabei haben sich die Tricks in den
vergangenen Jahren kaum geändert. Sichere Altersvorsorge, Steuervorteile und
die Kosten tragen sich praktisch von selbst. Das sind die Argumente der
Betrüger, die immer noch ziehen. Das böse Erwachen folgt schon kurz darauf.
Denn statt der Altersvorsorge droht der Ruin“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Allerdings seien die Opfer auch nicht schutzlos gestellt.
Selbst wenn die Bauträger insolvent oder die Betrüger inzwischen von der
Bildfläche verschwunden sind, lassen sich noch Schadensersatzansprüche geltend
machen. Denn die Banken, die den Erwerb der Schrottimmobilie mit einem Darlehen
überhaupt erst ermöglicht haben, können möglicherweise haftbar gemacht werden.
Anspruchsgegner können auch die Berater sein. Rechtsanwalt Bernhardt: „Wer eine
Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken aufgeklärt
werden. Dazu gehören etwa die zu erwartenden Mieteinnahmen oder erhöhter
Sanierungsbedarf. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen
fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“
Darüber hinaus nehmen die Gerichtsurteile, die die Banken in
der Pflicht sehen, zu. Demnach können Banken dann in Anspruch genommen werden,
wenn sie die Immobilie vorher besichtigt aber den Kunden nicht vor dem völlig
überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern den Immobilienkauf vollfinanziert
haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Dieses Vertrauensverhältnis
darf die Bank nicht ausnutzen. Wenn sie nicht vor dem Kauf einer von ihr
besichtigten überteuerten Immobilie warnt, kann der Kauf eventuell vollständig
rückabgewickelt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien
und Immobilien Rückabwicklung beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp
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