Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienst Fondstelegramm vom 20.04.2015 ist unmittelbar mit einer Insolvenz des großen Flottenfonds ,,Offen Produkten-Tanker Flotte" zu rechnen, wenn eine Neufinanzierung nicht gelingt. Anleger des Flottenfonds sollten sich beraten lassen.
Für rund 3.000 Anleger, die in den Jahren 2007 und 2008 ca. 77,8 Mio. Euro investiert haben, gibt es folglich kaum eine berechtigte Hoffnung, den Totalverlust ihrer Einlage abzuwenden.
Die Fondsgeschäftsführung, die Erste CPO Tankschiffreederei GmbH, u.a. vertreten durch Claus-Peter Offen, versucht aktuell mit einer neuen Finanzierungsstruktur bei der Commerzbank die Insolvenz des Schiffsfonds abzuwehren. Dem Finanzierungskonzept müssen die Anleger mehrheitlich zustimmen.
Der Brancheninformationsdienst Fondstelegramm schreibt hierzu:
,,Findet das Konzept bis zum 4. Mai keine Zustimmung bei den Anlegern, wird die Commerzbank die Kredite fällig stellen, der Schiffsfonds geht in die Insolvenz und die Schiffe in die Zwangsvollstreckung."
Die Schuldenlast des Fonds ist erdrückend. Von 272 Million US $ ist nach 7 Jahren nicht mal 3 % getilgt worden.
Geschädigte Anleger des Schiffsfonds stehen nicht schutzlos da. Sie können selbst noch im Falle der Insolvenz, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung sowie gegen Prospektverantwortliche und Hintermänner wegen der Verwendung eines fehlerhaften Prospektes geltend machen.
Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche zum 31.12.2015 verjähren können, so dass in diesem Fall nach Auffassung von Fachanwälten und Verbraucherschützern besondere Eilbedürftigkeit geboten ist.
Die 8 Fondsschiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flottenfonds hatten von Anfang an keine Festcharter, die für den Vertragszeitraum Einnahmesicherheit versprochen hätte, sondern fuhren in einem Einnahmepool, dessen Einnahmen von Anfang an den Marktschwankungen unterlagen.
Bereits Anfang 2010 lagen diese um mehr als 50 Prozent unter dem prospektierten Wert von 20.850 US$ je Schiff und Tag. 18.000 US$/Tag und Schiff wären laut Fondstelegramm erforderlich, um die Kosten zu decken und planmäßig zu tilgen. Erhebliche Tilgungsrückstände sind zwangsläufig die Folge.
Geschädigte Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber vermittelnden Banken kann allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein und jahrelang dauern. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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