Landgericht Amberg verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von EUR 41.240,40 wegen unterlassener Aufklärung über mangelnde bzw. eingeschränkte Veräußerbarkeit einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG
Nach Auskunft der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat das Landgericht Amberg einen Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von EUR 41.240,40 verurteilt, da dieser nach Überzeugung des Gerichts nicht über den Umstand der fehlenden bzw. eingeschränkten Handelbarkeit einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG aufgeklärt hat.
Der Anleger hatte auf Empfehlung des Anlageberaters in eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG investiert, welche mit zahlreichen Risiken für den Anleger verbunden ist. So bestehen bei dieser unternehmerischen Beteiligung Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals und die Gefahr einer Haftung in Höhe der sog. gewinnunabhängigen Ausschüttungen. Letzteres führte dazu, dass zahlreiche Anleger - wie diese berichten - oftmals völlig überraschend von der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt werden.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger jedoch vor Abschluss der Beteiligung über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Manon Linz, welche für den Anleger Schadensersatz beim LG Amberg erstritt, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch bei Klagen der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG ist stets einzelfallabhängig zu prüfen, ob die Klageforderung schlüssig dargelegt wurde und ob der Anleger Gegenansprüche, Einwendungen oder Einreden geltend machen kann. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung auch anlegerfreundlich ausfallen kann.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALAG-Automobil GmbH & Co. KG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblinz
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen