Dienstag, März 31, 2015

BGH gibt Gläubigern Argentinischer Staatsanleihen Recht

Schon seit mittlerweile 10 Jahren zieht sich ein juristischer Streit hin, in welchem Gläubiger Geld aus Argentinischen Staatsanleihen verlangen. ,,Sie bekamen nun vom BGH Recht.", berichtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.


Der BGH bestätigte nämlich kürzlich einen Anspruch zweier Deutscher Privatanleger, welche in den 1990ern argentinische Staatsanleihen nach deutschem Recht erwarben (Az.: XI ZR 47/14, XI ZR 193/14).

Im Jahre 2001 kam es in Argentinien zu einer schweren Wirtschaftskrise, in welcher auch ihr Finanzsystem zusammenbrach. Ein Jahr später konnte die Regierung ihre Schulden in Höhe von 95 Milliarden $ nicht mehr zahlen. ,,In Umschuldungsverhandlungen verlangte Argentinien von seinen Gläubigern einen Verzicht von 70 % ihres Geldes, was 93 % auch mitmachten.", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Einige, beispielsweise die Kläger, machten hierbei aber nicht mit. Sie pochten auf eine Rückzahlung ihres investierten Kapitals in Höhe von umgerechnet etwa 8.000 EUR. Bei Zeichnung ihrer Anlagen nach deutschem Recht fehlten sogenannte ,,Collective Action Clauses", nach welchen sich eine Minderheit bei Beschlüssen einer Mehrheit von Gläubigern fügen muss.

Nach Ansicht der BGH-Richter haben die Kläger somit einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Gelder. ,,Hier weigert sich Argentinien nach wie vor, eine Vollstreckung gestaltet sich sehr schwierig.", so der Rechtsanwalt.

Es bleibt also abzuwarten, ob Argentinien schließlich einlenkt.

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Bildquelle: © Dieter Schütz / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.03.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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