1. Allgemeines zur Inhaberschuldverschreibung
Inhaberschuldverschreibungen gehören zu den Schuldverschreibungen. Sie unterscheiden sich von den üblichen Schuldverschreibungen allerdings dadurch, dass der Besitzer der Urkunde nicht namentlich erwähnt wird und sie beliebig auf andere Personen übertragen werden können.
In der Regel sind Inhaberschuldverschreibungen eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen. Für Anleger sind sie interessant wegen der oft sehr verlockenden hohen Renditen. Allerdings eignen sich selbst Schuldverschreibungen seriöser Anbieter nur für risikobereite Anleger.
Der Besitz von Inhaberschuldverschreibungen bringt einige Risiken für den Anleger. Anleger sollten sich über diese Risiken genau informieren und gut prüfen, ob sie bereit sind diese einzugehen.
2. Besonderheiten der Inhaberschuldverschreibungen
Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, die eine Forderung des Besitzers der Schuldverschreibung gegenüber dem Emittenten - Unternehmen oder Bank - urkundlich festlegen.
Das bedeutet, dass der Inhaber dem Aussteller der Inhaberschuldverschreibung Geld leiht, das er an einem vorher festgelegten Zeitpunkt verzinst zurückerhält.
Oft werden Inhaberschuldverschreibungen auch als Zertifikate ausgegeben.
Der Inhaber der Schuldverschreibung wird auf der Urkunde nicht namentlich erwähnt, dadurch ist eine Inhaberschuldverschreibung problemlos übertragbar. Folglich kann nur durch den Besitz der Inhaberschuldverschreibung der Eigentümer nachgewiesen werden.
Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen sind hauptsächlich Kreditinstitute, Wirtschaftsunternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Der Besitzer einer Inhaberschuldverschreibung tritt dem Emittenten quasi als Gläubiger gegenüber. Zudem ist es für Anleger wichtig zu wissen, dass Inhaberschuldverschreibungen im Gegensatz zu Namensschuldverschreibungen als Wertpapiere bilanziert werden.
3. Das Risiko der Inhaberschuldverschreibung
Das Emittentenrisiko, also das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, trägt bei Inhaberschuldverschreibungen der Anleger selbst. Anleger denken bei Inhaberschuldverschreibungen oft an eine sichere Geldanlage.
Allerdings gehen Inhaberschuldverschreibungen auch mit einigen Risiken einher, die man als Anleger unbedingt beachten und durchdenken sollte. Die Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ist grundsätzlich das größte Risiko des Gläubigers, vor allem wenn keine Einlagensicherung vorhanden ist. Seit der Liberalisierung des Kapitalmarkts muss der Anleger die Bonität des Emittenten selbst überprüfen.
Da es auf dem Anleihemarkt nicht nur seriöse, sondern auch dubiose Unternehmen gibt, müssen Anleger sehr genau darauf achten, bei wem sie ihr Kapital anlegen.
Oft können Anleger die Seriosität der Geldanlageangebote schwer einschätzen. Hierbei helfen Warnlisten und das genaue Betrachten der wirtschaftlichen Lage, Bilanz und der Perspektive des Unternehmens. Als Faustregel gilt: Je höher der Zins, desto größer ist das Risiko.
Vor allem Investitionen in Schwellenländern können sehr hohe Zinsgewinne, aber auch einen Totalausfall mit sich bringen.
Relativ sicher ist hingehen der Kauf von Staatsanleihen bei moderaten Zinsen.
Anleger sollten sich sehr genau informieren und von dubiosen Angeboten absehen, auch wenn sie noch so vielversprechend klingen.
Generell sind Inhaberschuldverschreibungen selbst seriöser Anbieter nur für risikobereite Anleger geeignet.
4. Rat
Anleger von Inhaberschuldverschreibungen sollten sich über das Unternehmen eine Beratung bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihres Vertrauens holen. Hier ist oft die wirtschaftliche und rechtliche Kompetenz vorhanden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Inhaberschuldverschreibungen beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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