Dienstag, April 14, 2015

Schiffsfonds: Rückforderung der Ausschüttungen nicht immer rechtmäßig

Seit einigen Jahren steckt die Handelsschifffahrt in einer anhaltenden Krise. Darunter haben etliche Schiffsfonds zu leiden. Geraten sie in finanzielle Schwierigkeiten ist es ein beliebtes Mittel, von den Anlegern bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu verlangen.


,,Bevor die Anleger so einer Aufforderung nachkommen, sollten sie genau überlegen. Denn ob durch die Rückzahlung der Ausschüttungen eine nachhaltige Sanierung eines Schiffsfonds gelingen kann, ist oft ungewiss", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ein Grund für die Krise bei einigen Schiffsfonds sind Überkapazitäten, die in den Boom-Jahren aufgebaut wurden. In Zeiten sinkender Nachfrage sind dann auch die Charterraten in den Keller gegangen. ,,Das führte dann auch in vielen Fällen dazu, dass die Schiffsfonds hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben sind. Aber nicht nur das: Werden die Schiffe zu Sanierungsfällen, sollen oft genug die Anleger die Last tragen und entweder frisches Kapital investieren oder bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Gelingt die nachhaltige Sanierung nicht, drohen ihnen dadurch noch höhere finanzielle Verluste", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichthofs. Demnach können die Fondsgesellschaften gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückfordern, wenn dies im Gesellschaftsvertrag auch eindeutig und für den Laien verständlich geregelt ist. ,,Daher sollte der Gesellschaftsvertrag auch immer auf diese Aspekte hin überprüft werden", rät der Anwalt. Seiner Meinung nach sollten sich die Anleger auch nicht von Ankündigen, dass ohne die Rückzahlung der Auszahlungen die Insolvenz drohe, unter Druck setzen lassen.

Cäsar-Preller: ,,Natürlich kann am Ende die Insolvenz stehen. Das kann sie aber auch, wenn die Ausschüttungen zurückgezahlt werden. Insofern muss überprüft werden, ob ein schlüssiges Restrukturierungskonzept vorliegt. Außerdem sollten die Anleger nicht außer Acht lassen, dass sie auch rechtliche Möglichkeiten haben und z.B. Schadensersatzansprüche geltend machen können. Das kann unter Umständen auch der erfolgversprechendere Weg sein."

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel dann entstanden sein, wenn keine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. So darf einem betont sicherheitsorientierten Anleger, der in seine Altersvorsorge investieren möchte, keine riskante Geldanlage angeboten werden. ,,Genau das ist bei der Vermittlung von Schiffsfonds aber oft genug geschehen. Den Anlegern wurde versprochen, dass es eine sichere Geldanlage ist und am Ende haben sie ihr gesamtes investiertes Kapital verloren. Tatsächlich sind Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen mit dem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über dieses und weitere Risiken hätten sie aber auch aufgeklärt werden müssen. Ebenso müssen die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kickbacks, offenlegen", erklärt der Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © RainerSturm  / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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