Dienstag, April 07, 2015

Bausparvertrag gekündigt? So wehren Sie sich als Bausparkunde richtig!

Viele Bausparkassen landab und landauf gehen dazu über, lang laufende Bausparverträge zu kündigen, um die vergleichsweise hohen Zinsen von um 4 % p.a. nicht zahlen zu müssen.


,,In vielen Fällen können sich die Bausparkunden dagegen wehren, indem Sie den Rat eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrechts einholen" sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Karl-Heinz Steffens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kündigungswelle bei den Bausparverträgen verunsichert immer mehr Bausparkunden, die nicht wissen, ob sie die Kündigung so hinnehmen. Sollen Sie in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen auf eine lukrative Geldanlage verzichten? Fachanwälte können beruhigen. In den vielen Fällen sind auch Verträge betroffen, die noch nicht voll angespart wurden. Sie sind überhaupt nicht kündbar. Aber immer mehr Bausparkassen versuchen es, zuletzt auch

    LBS Nord,
    BHW und
    Bausparkasse LBS Bayern.

Sie als betroffener Verbraucher sollten sich dagegen wehren.

Bausparkassen, die ihre alten Bausparverträge loswerden wollen, berufen sich dabei oft auf ein Urteil des Landgerichts Mainz. Demnach ist eine Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag zu kündigen, wenn der Bausparer sein Darlehen länger als zehn Jahre nicht abrufe.

Das Urteil ist allerdings umstritten und andere Gerichte und Verbraucherschutzanwälte haben wesentlich verbraucherfreundlicher Einschätzungen. Betroffen von der Kündigungswelle sind häufig Bausparverträge, die zuteilungsreif sind aber noch nicht abgerufen wurden. Denn hier werden vergleichsweise hohe Zinsen auf die angesparte Summe fällig. Die Zuteilungsreife reicht nach der gängigen Rechtsprechung nicht aus, um den Bausparvertrag kündigen zu können. Das ist nur möglich, wenn die vereinbarte Bausparsumme bereits vollständig angespart ist.

Wahren Sie ihre Rechte und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.  Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

steff

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