Es geht um einen der größten Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt. Über den Itzehoer Finanzdienstleister verloren bis zu 40.000 Kunden über EUR 400 Mio. Nach dem Willen des Münchener Oberlandesgerichts haftet jetzt die Direktbank für einen erheblichen Teil des Gesamtschadens.
Die DAB Bank AG haftet nach dem Willen des Münchener Oberlandesgerichts für Schäden aus der Vermittlung von Wertpapieren durch den insolventen Itzehoer Finanzdienstleister ACCESSIO AG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die ACCESSIO AG, früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, hatte bis 2009 an viele eigentlich sicherheitsorientierte Kleinanleger hochspekulative Investments über sogenannte Zins-Kombi-Konten verkauft. Die meisten Wertpapiere sind mittlerweile wertlos. Die Anleger haben in den Fällen alles verloren. Sie fühlen sich betrogen.
Der Finanzdienstleister hatte die Sparer über subventionierte Tagesgeldkonten geworben und ihnen ausgesprochen verlustträchtige Wertpapiere vermittelt. Die deutsche Finanzaufsicht ordnete 2007 deshalb 2007 eine Sonderprüfung an. Die Prüferin kam zu dem Ergebnis, dass den Kunden in allen 1.111 stichprobenartig untersuchten Geschäftsvorgängen viel zu riskante Investments vermittelt wurden.
Aus der Begründung nahmen die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte für mehrere hundert Betroffene die Depot führende Direktbank in die Haftung. Mit Erfolg. ,,Das Oberlandesgericht folgte unserem Vortrag", sagt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia das Neves Sequeira: ,,Der für das Bankrecht zuständige 5. Zivilsenat bejahte die Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells und stellte fest, dass die Direktbank die Sittenwidrigkeit gekannt und gefördert hat." Die Bank muss die Anleger jetzt entschädigen.
Die Entscheidungen haben nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper grundsätzliche Bedeutung: ,,Wer während eines bestimmten Zeitfensters gezeichnet und Schäden erlitten hat, kann Schadensersatzansprüche geltend machen." Die Bank kann noch ein Rechtsmittel einlegen. Aber dem sehen die Rechtsanwälte gelassen entgegen. ,,Denn bei dem Vorsitzenden Richter Guido Kotschy handelt es sich um einen ganz erfahrenen Berufsrichter. Der hat schon die Sachen aus dem Kirch-Prozess gegen die Deutsche Bank AG und in den Prozessen der Anleger gegen die HRE AG entschieden. Und in den Fällen ist der Bundesgerichtshof Kotschy's Judiz gefolgt."
Deshalb raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte allen Betroffenen, alle in Betracht kommenden Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Schnell. Denn die ersten Ansprüche drohen vielleicht schon zum Ende dieses Jahres zu verjähren.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ACCESSIO. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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