Donnerstag, Februar 19, 2015

Life Performance GmbH muss Geld an Anleger zurückzahlen und stellt Insolvenzantrag

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort abwickeln muss. Die Gelder der Anleger müssen unverzüglich zurückgezahlt werden.


,,Der Haken ist allerdings, dass die Life Performance GmbH offenbar nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Anlegergelder zurückzuzahlen und deshalb Insolvenzantrag gestellt hat. Darum sollten die Anleger jetzt schnell handeln, um finanzielle Verluste zu vermeiden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 2. Februar 2015 am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15).

Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf. Dafür versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Außerdem bot sie nachrangige partiarische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung nicht vorsahen.

Für diese Geschäfte fehlte der Life Performance GmbH allerdings die notwendige Erlaubnis. Schon im April 2014 ordnete die BaFin daher an, die Geschäfte sofort abzuwickeln. Mit Widersprüchen gegen diese Anordnung scheiterte das Unternehmen zunächst beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und zuletzt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Nun muss der BaFin-Bescheid auf die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte sofort vollzogen werden. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Da das Unternehmen aber inzwischen Insolvenz angemeldet hat, droht den Anlegern nun der Totalverlust, nachdem die Zahlungen schon nach dem ersten BaFin-Bescheid aus dem April 2014 gestoppt wurden. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern, umgehend ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Kontaktformular:
 
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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