Mittwoch, Februar 18, 2015

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin"): Erfolg für Anleger vor dem Landgericht Frankfurt

Commerzbank erkennt Schadensersatzansprüche einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin in voller Höhe an.


Eine Anlegerin des gescheiterten IVG Euroselect Vierzehn (The Gherkin) sah sich in Bezug auf die mit dem Fonds verbundenen Risiken und die von der Commerzbank für die Beteiligungsvermittlung vereinnahmten aufklärungspflichtigen Rückvergütungen falsch beraten und hatte gegen die Commerzbank geklagt. Ihr war die Anlage als sicher angeboten worden.

 Das Landgericht führte eine Beweisaufnahme durch, bei der die Anlageberaterin u. a. bestätigte, dass sie die Beteiligung am IVG Euroselect Vierzehn als sichere Kapitalanlage dargestellt hat, bei der praktisch keine Währungsrisiken bestanden. Die Beraterin erklärte, dass sie sich nicht erinnern könne, dass es beim IVG ES 14 irgendwelche großartigen Risiken gegeben habe. Eine fatale Fehleinschätzung, wie die Anleger des IVG ES 14 schmerzlich lernen mussten: sie werden aller Voraussicht nach den größten Teil ihres Kapitals verlieren, obwohl das Fondsobjekt sich von den Mieteinnahmen her fast prospektgemäß entwickelt hat. Dies weil der Fonds das Gebäude nicht nur mit Anlegergeldern finanziert, sondern daneben ein Darlehen zum Großteil in Schweizer Franken aufgenommen hatte. Weil die Preise für Immobilien in London stark gesunken waren und weil der Wechselkurs des Schweizer Franken stark stieg, wurde die Beleihungswertgrenze im Darlehensvertrag erheblich verletzt, was den Fonds letztlich zu einem Verkauf des berühmten Fondsobjekts mit dem Spitznamen ,,The Gherkin" gezwungen hat.

Im konkreten Fall hat es die Commerzbank nicht auf ein Urteil ankommen lassen, sondern Einsicht gezeigt und die Ansprüche der Anlegerin anerkannt. Daraufhin erging ein Anerkenntnisurteil. Die Bank wurde verurteilt, der Anlegerin die für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Mittel unter Abzug erhaltener Ausschüttungen zurück zu zahlen. Die Bank bekommt im Gegenzug die vermutlich weitgehend wertlose Beteiligung übertragen.

Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich im Falle einer Falschberatung durch die Bank erfolgreich zu wehren und verloren geglaubtes Geld zu retten, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch. Rechtsanwalt Bombosch hat die Anlegerin vertreten und bereits in der Vergangenheit zahlreichen IVG Anlegern bei der Rettung ihres Geldes helfen können.

Er empfiehlt Anlegern des Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, nicht zu lange zu warten: in allerspätestens 10 Jahren nach der Zeichnung sind alle Schadensersatzansprüche verjährt. Allen Anlegern, die sich mit dem Gedanken tragen, gegen die die Beteiligung vermittelnden Banken vorzugehen, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unter Verjährungsgesichtspunkten unbedingt noch dieses Jahr tätig zu werden.

Rechtsanwalt Bombosch verfolgt die Entwicklung des Fonds seit 2009 und vertritt inzwischen über 200 Anleger des Fonds. In jenem Jahr hat er ein erstes Urteil gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Wuppertal erstritten. Nachfolgend erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt, Lübeck, Oldenburg und Hanau.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbbomb

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