Mittwoch, Februar 11, 2015

Kredit widerrufen: Furcht vor der Neufinanzierung unbegründet

Kreditnehmer, die nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurden, können ihr Darlehen widerrufen und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. So lassen sich schnell nennenswerte Beträge sparen.


Wird der Kreditvertrag erfolgreich widerrufen, erhält die Bank das gewährte Darlehen zurück und kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Doch genau an diesem Punkt seien auch viele Verbraucher verunsichert, weiß der BSZ e.V. Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller aus der täglichen Arbeit. Denn um das alte Darlehen nach dem Widerruf ablösen zu können, muss häufig ein neuer Kredit aufgenommen werden. ,,Viele Verbraucher fürchten, dass ihnen das neue Darlehen weder von ihrer noch einer anderen Bank gewährt wird. Doch diese Angst ist im Grunde unbegründet", beruhigt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für seine Zuversicht hat der erfahrene Rechtsanwalt gute Gründe. Denn für die Banken sei die Widerrufswelle bei Krediten zwar eine finanzielle Belastung und keine Bank verliere gerne Geld. ,,Aber ihre Kunden und damit noch mehr Geld wollen sie auch nicht verlieren. Daher ist jede Bank immer an Kunden interessiert. Selbst wenn die Kreditvergabe aktuell kein so lohnendes Geschäft ist - es kommen auch wieder andere Zeiten und das wissen die Banken. Daher kann eine Möglichkeit sein, mit der eigenen Bank einen neuen Kreditvertrag zu besseren Konditionen auszuhandeln", so Cäsar-Preller.

Die Alternative ist, bei einer anderen Bank einen neuen Kredit aufzunehmen. ,,Selbst wenn das konkurrierende Geldinstitut im gleichen Ort das Darlehen nicht gewähren will, sollten sich die Verbraucher dadurch nicht beirren lassen. Es gibt genug andere Banken, die sich das Geschäft und den neuen Kunden bestimmt nicht entgehen lassen wollen. Außerdem muss der Kunde die neue Bank auch nicht darüber aufklären, dass er den Kreditvertrag bei seiner alten Bank widerrufen hat", sagt Cäsar-Preller und verweist darauf, dass es bundesweit rund 900 Banken und Versicherungen gibt, die Finanzierungen anbieten: ,,Sie stehen alle untereinander im Wettbewerb und werden sich neue Kunden nicht entgehen lassen."

Daher sollten die Verbraucher aus Furcht vor der Neufinanzierung nicht auf den Widerruf verzichten. ,,Liegen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf vor, sollte dieser auch durchgezogen werden. Alles andere hieße, bares Geld wegzuwerfen. Und ein schlechtes Gewissen gegenüber der Bank braucht auch niemand zu haben. Erstens ist es eine reine Geschäftsverbindung und jede Bank oder Versicherung würde auch versuchen, ihre Vorteile zu nutzen. Das zeigt sich ja schon daran, dass viele Bausparkassen versuchen, alte Bausparverträge zu kündigen, um nicht die vergleichsweise hohen Zinsen zahlen zu müssen. Das ist übrigens oft genug nicht rechtmäßig", so der Anwalt.

Die Kanzlei vertritt bundesweit Mandanten, die ihren Kreditvertrag widerrufen möchten und hat große Erfahrung im Umgang mit der ,,anderen Seite".

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/ Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Bildquelle: © I-vista/pixelio.de 
 

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 11.02.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
cp

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