Das Amtsgericht Würzburg hat am 2. Februar 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH eröffnet. Gegen das Unternehmen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.
,,Es wurde bereits mehrfach obergerichtlich festgestellt, dass atypisch stille Beteiligungen, wie sie beispielsweise von der Frankonia Sachwert AG (jetzt: Deltoton AG) angeboten wurden, u.a. wegen des bestehenden Totalverlustrisikos als Altersvorsorge i.d.R. nicht geeignet sind. Wegen des Totalverlustrisikos sind auch (mittelbare) Kommanditbeteiligungen nicht für die Altersvorsorge geeignet." So warnte der BSZ e.V. in seiner Pressemitteilung vom 19.10. 2007 vor der Deltoton-Anlage.
Mit Datum vom 05.03.2008 berichtete der BSZ e.V.: ,,Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss die Haftung der Futura Finanz AG wegen der Vermittlung einer Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG bestätigt (Beschluss vom 28.11.2007, Az. III ZR 214/06). In dieser Entscheidung beschäftigt sich der BGH erneut mit stillen Beteiligungen. Die Karlsruher Richter hatten bereits in früheren Entscheidungen die Rechte von Anlegern gestärkt, denen derartige Beteiligungen zu Anlagezwecken oder zur Altersvorsorge verkauft worden waren."
Die Befürchtungen, dass es sich um hoch riskante Geldanlagen handelt, haben sich spätestens kurz vor Weihnachten 2014 bestätigt. Bei einer groß angelegten Razzia sicherte die Staatsanwaltschaft Würzburg umfangreiches Beweismaterial und nahm fünf Verdächtige fest, die in Untersuchungshaft sitzen. Ihnen wird u.a. Betrug vorgeworfen. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen und rund 30.000 Anleger betroffen sein.
Die Anleger konnten sich u.a. als atypisch stille Gesellschafter beteiligen. ,,Das birgt erhebliche Risiken. Denn die Anleger werden zu Mitunternehmern und stehen auch für die Verluste gerade, d.h. sie können ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Zuletzt wurden sie immer noch aufgefordert, ihre restlichen Einlagen einzuzahlen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So entwickelte sich für die meisten Anleger ihre Kapitalanlage auch zu einem Verlustgeschäft.
Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, würden die Anleger als Mitunternehmer vermutlich leer ausgehen. Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. ,,Das ist aber häufig nicht geschehen, so dass Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden kann", erklärt der Fachanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deltoton. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp