Montag, Juni 02, 2014

POC: Geschädigte Anleger beschreiten den Rechtsweg gegen die Gründungsgesellschafter

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, gehen inzwischen geschädigte Anleger auch gegen die Initiatoren der Proven Oil Canada Beteiligungsfonds vor. So haben die Rechtsanwälte nunmehr auch schon Klage für Anleger gegen die Gründungsgesellschafter eingereicht.


Für die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften POC Eins GmbH & Co. KG, POC 2 GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie POC Growth 3 + GmbH & Co. KG haben sich in den letzten Monaten die schlechten Nachrichten gehäuft. Nachdem die Fondsgesellschaften anscheinend selbst einsehen mussten, dass sie aufgrund zu hoher Kosten und zu geringer Umsätze keine Gewinne erwirtschaften konnten, wurden im Juli 2013 sämtliche Fondsgesellschaften in die COGI Ltd. Partnership als Master LP zusammengeführt.

Diese Zusammenführung sollten Synergieeffekte erzielen, so dass Kosten gesenkt und die POC Beteiligungsgesellschaften das operative Geschäft gewinnbringend betreiben können. Diese Ziele konnten offenbar trotz der Umstrukturierung nicht erreicht werden. So wandten sich zwischenzeitlich vermehrt verunsicherte Anleger an die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, weil ihnen von der Fondsgesellschaft mitgeteilt wurde, dass auch für 2014 Vorabauszahlungen ausfallen würden.

Als problematisch für die Beteiligung der Anleger dürfte sich bei den POC Beteiligungsgesellschaften unter anderem das zu möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept erweisen. Ob durch die Umstrukturierungsmaßnahmen zukünftig gewinnbringend gearbeitet werden kann, steht in den Sternen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte kann daher ein Totalverlust nicht mehr ausgeschlossen werden.

Anleger sollten berücksichtigen, dass es sich bei den Auszahlungen, die sie in den letzten Jahren erhalten haben, um Vorabausschüttungen handeln könnte. Diese stellen möglicherweise bilanzrechtlich keine Gewinne dar und könnten deshalb möglicherweise von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden. Häufig wurden Anleger jedoch von ihren Beratern nicht darauf hingewiesen, dass sie zukünftig Gefahr laufen könnten, Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen. In derartigen Fällen könnten - neben Ansprüchen gegen die Initiatoren - auch Schadensersatzansprüche gegen die Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung vorliegen.

Betroffenen Anlegern raten die Rechtsanwälte daher, ihre Ansprüche sowohl gegen Anlageberater als auch gegen die Initiatoren der Beteiligungsgesellschaft von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. Juni  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbaypra


MBB Clean Energy zahlt Zinsen nicht aus.

Der Wind- und Solarinvestor MBB Clean Energy hätte Anfang Mai aus seiner unternehmenseigenen Anleihe die erste Zinszahlung von 6,25 % leisten müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang.


Die Anleihe belief sich auf 72 Millionen Euro und nun kommt bereits beim ersten Fälligkeitstag die versprochene Zinszahlung nicht. Stattdessen soll nach Pressemitteilungen der für die Anleger bestimmte Zinsbetrag auf ein Treuhandkonto geflossen sein.

Es wird von Unternehmensseite dargestellt, dass es, wie es aus der Presse heißt, ,,wertpapiertechnische Gründe" für den Zahlungsverzug geben würde. So seien internationale Großinvestoren mit eingestiegen, mit denen vermeintlich ein Zinsverzicht für das erste Laufzeitjahr vereinbart worden sei. Entsprechende erforderliche Unterlagen seien dann nicht rechtzeitig bei der deutschen Börse eingetroffen. Die Anleger sollen informiert werden, sobald das Problem gelöst worden sei.

In den Medien wird bereits spekuliert, ob sich nicht tatsächlich andere Gründe hinter dem Zahlungsausfall verbergen und es wird bereits gefragt, ob nicht die nächste Pleite einer Mittelstandsanleihe drohen würde. So wird dargestellt, dass seit 2010 an fünf Handelsplätzen in Deutschland bereits 16 Anleihen ausgefallen seien, unter denen die Unternehmen Centrosolar, Solarhybrid, Solarwatt, Solen und Windreich betroffen waren.

Ferner werden auch konkret hinsichtlich MBB Clean Energy bedenkliche Faktoren genannt. So sollen zunächst statt den geplanten 300 Millionen nur 72 Millionen Euro für die Anleihe zusammen gekommen sein. Ferner soll auch der für Februar fällige Handelsjahresbericht bislang nicht vorgelegt worden sein. Ferner berichtet das Handelsblatt, dass MBB Clean Energy vom insolventen Windpark - Entwickler Windreich mitgegründet wurde und erst im Januar die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen gegen Windreich ausgeweitet hatte. In diesem Zusammenhang soll auch der Wirtschaftsprüfer der insolventen Gesellschaft unter Verdacht der Beihilfe zu Manipulationen und zum Kreditbetrug stehen.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft u.a. gegen den früheren Chef von Windreich, Herrn Willi Balz, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung eingeleitet. Bei der Gläubigerversammlung im Februar forderten die Anlagegläubiger nach Bericht des Handelsblatts von Windreich insgesamt EUR 366 Millionen zurück.

Vor dem Hintergrund dieser Mitteilungen müssen Anteilsinhaber der MBB Clean Energy grundsätzlich auch damit rechnen, dass es gegebenenfalls auch hier zu Ausfällen bis hin sogar zum Totalverlust des eingesetzten Geldes kommen kann.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb

Samstag, Mai 31, 2014

BGH erleichtert Widerruf von Lebensversicherungen

Wer hat sich noch nicht über unverschämt niedrige Rückkaufswerte von Lebensversichrungen geärgert? Der Bundesgerichtshof hat dieser Problematik mit einem bahnbrechenden Urteil neue Lösungsmöglichkeiten geliefert.


In einem wegweisenden Verfahren erklärte der BGH ein bis 2008 geltendes Widerrufsdetail für die Zeit zurück bis 1996 für unwirksam. Heißt: Alle in dieser Zeit geschlossenen Verträge können wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden - und dies zeitlich unbegrenzt.

Die strittige Klausel  regelte völlig im Widerspruch zu EU-Recht, dass Versicherungsverträge ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie nicht mehr widerrufen werden können. Der BGH gab das Verfahren jetzt an das OLG Stuttgart zurück, wo im vorliegenden Einzelfall geklärt werden muss, wie hoch die Rückzahlung denn ausfallen soll. Die Karlsruher Richter schränkten hohe Erwartungen etwas ein. Der bestehende Versicherungsschutz sei eine geldwerte Leistung, die bei der Berechnung des Rückzahlungswertes berücksichtigt werden muss. Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils können Versicherungsnehmer jetzt entscheiden, ob sie den Vertrag kündigen oder von ihm zurücktreten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Ein Widerruf dürfte eine höhere Summe in Aussicht stellen, da bei einer Kündigung zusätzliche Stornogebühren vertraglich vereinbart sind!" Dies ist aber immer im Einzelfall zu klären, so der Experte, der auf ein weiteres wichtiges Detail hinweist: "Es können auch bereits gekündigte Verträge widerrufen werden!"

Für die Prüfung von Ansprüchen durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Lebensversicherung  gegründet. Es bestehen gute Gründe, seine individuellen Ansprüche prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 31.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

cp

Schiffsfonds-Anleger zittern in Österreich um ihr Geld wegen Schiffsfonds aus Deutschland

Anwälte kümmern sich um 10.000 Anleger mit Schiffsfonds. Ein Experte hatte im Prospekt der Merkur Sky von MPC Ungereimtheiten entdeckt. Auch HCI betroffen.


10.000 Anleger hatten mit Schiffsfonds und den Beteiligungen von 10.000 bis 20.000 Euros nicht die versprochene Rendite erhalten. Mittlerweile muss jedoch fast täglich ein deutsches Schiff Insolvenz anmelden oder zum Verschrottungspreis verkauft werden. Auch die HSH Bank kam über die Schiffe in die Krise und mußte von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gestützt werden.

Hintergrund:

Als Schiffe noch als lukratives Investment galten, sind deutsche Fondsgesellschaften - z.B. die MPC - auch in Österreich großflächig auf Kundenfang gegangen. Die Anteile wurden über Sparkassen, Raiffeisenbanken und Volksbanken vertrieben.

Der MPC Fonds "Merkur Sky" ist in Insolvenz.

Das Kapitalmarktgeschäft in Österreich ist anders als in Deutschland. In Österreich bekommt der Anleger zwei Prospekte. Im Beratungsgespräch wird ein Hochglanzprospekt mit Werbeaussagen vorgelegt, für den die Anbiete nicht haften. Der eigentliche Prospekt, bei der Kontrollbank (OeKB) ausliegende Kapitalmarktprospekt bekommt der Anleger nicht vorgelegt. Dieser Prospekt wird nur nach expliziter Nachfrage ausgegeben.

Ein Experte hatte im Prospekt der Merkur Sky von MPC Ungereimtheiten entdeckt.

Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie ein wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Auch der Fondsaufleger HCI war in Österreich mit dem Fonds "Shipping Select 26" .

Allgemein sollten sich Anleger von einem Fachanwalt beraten lassen. Es werden leider häufig auch kleine Anleger von den Schiffsfonds betroffen.

  • Auf der Grundlage dieser Ausführungen ist Schiffsfonds-Anlegern anzuraten, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Es bestehen gute Gründe, der vom BSZ gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds" beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Freitag, Mai 30, 2014

Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG - Haftung von Gründungsgesellschaftern und Hintermännern.

Im Falle von Insolvenzverfahren prüfen Anleger auch ein Vorgehen gegen Gründungsgesellschafter und Hintermänner. Werden die Hintermänner nun auch verklagt?


Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung der Gerichte dann, wenn sie selbst oder mittelbar besonderes Vertrauen in Anspruch genommen haben. Dabei genügt es, dass mit ihrem Wissen und Wollen der Prospekt herausgegeben wurde - siehe z.B. das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25.9.2006, Az.: 23 U 107/05.

Ein Blick in den Prospekt verschafft dem Zeichner dazu den Überblick!

Zusätzlich können die sog. Hintermänner in Anspruch genommen werden, wenn diese maßgeblichen Einfluss auf die Vorbereitung und Durchführung des Angebots haben und mit den Informationen, für die sie verantwortlich sind, vertrauenden Erwerber beeinflussen. Deren erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse besteht beispielsweise in der Beteiligung an den anbietenden Kapitalgesellschaften. So hat der BGH im Urteil vom 7.9.2000 zum Az. VII ZR 443/99 und das OLG Köln im Urteil vom 8.7.1999 zum Az 1 U 92/98 entschieden.

Anleger bei der Deutschen ETP GmbH & Co.Immobilien II KG sollten sich nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch weiteren Anspruch aus dem Prospekt prüfen. Hier stehen Berater ein, die umfassende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen haben.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

khsteff

Donnerstag, Mai 29, 2014

MBB Clean Energy: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Anleger in großer Sorge: Zinszahlungen bleiben aus! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben, Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an.


Anleiheanleger der Ottobrunner MBB Clean Energy AG sind in großer Sorge: Anleger des Emittenten, der sich selber laut Eigenangaben auf die Fahnen geschrieben hat, einer der „führenden Erzeuger sauberer Energie“ in Deutschland zu werden, warten bereits seit ca. 3 Wochen auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen.

Pressemitteilungen der letzten Tage zufolge (z.B: www.finance-magazin.de  vom 26.05.2014) soll gemäß MBB Clean Energy der Einstieg eines führenden Investors, der angeblich mit 500 Mio. €  bei MBB Clean Energy einsteigen will, für den Zahlungsverzug verantwortlich sein.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir halten es für fraglich, ob diese Angaben von MBB Clean Energy wirklich zutreffend sind. Anleger sollten die weitere Entwicklung daher genau beobachten. Bei weiteren Verzögerungen sollten Anleger prüfen lassen, ob nicht z.B. eine fristlose Kündigung ihres Investments in Betracht kommt oder gar die Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen.“

Weitere Nachrichten, die die Anleger verunsichern: Das Listing der derzeit vom Handel ausgesetzten Anleihe im Entry Standard an der Frankfurter Börse soll zum 5. Juli 2014 gekündigt worden sein. Außerdem sollen auch die im letzten Jahr im September und Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien nicht vollzogen worden sein.

Zu guter Letzt ermittelt wohl inzwischen auch die BaFin in dem Fall: So steht der Verdacht im Raum, dass MBB Clean Energy in größerem Umfang Anleihen an vermeintliche Investoren geliefert haben könnte, obwohl die betreffenden Anleger dafür kein Geld an das Unternehmen gezahlt haben könnten, wodurch das Emissionsvolumen deutlich höher erschienen sein könnte als die tatsächlich durch die Emission erzielten Erlöse, wodurch Anleger dazu verleitet worden sein könnte, wirklich Geld in die Anleihe zu investieren.

Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte haben bereits diverse Gerichts-Verfahren, die noch nicht rechtskräftig sind, in Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung von Anleihen geführt, z. B. Klagen für Anleger in der Angelegenheit Solar World (noch nicht rechtskräftig) aber auch z.B. noch nicht rechtskräftige Klage-Verfahren von Anleihen des Emittenten Carpevigo vor dem Landgericht München (noch nicht rechtskräftig), oder auch für Anleger der MIFA (noch nicht rechtskräftig).

Die Vorkommnisse um MBB Clean Energy haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „MBB Clean Energy“ ins Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
Solar World: Klagen wegen fristloser Kündigung der Anleihen laufen (Verfahren noch nicht rechtskräftig)
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden von Dr. Späth & Partner eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen
getgoods AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde zum sog. „Gemeinsamen Vertreter“ der Anleihegläubiger gewählt, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner bereitet Prospekthaftungsklagen vor.
Carpevigo: (Noch nicht rechtskräftige) Klagen wegen fristloser Kündigung laufen vor dem Landgericht München   Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen vertreten.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Mittwoch, Mai 28, 2014

Viele Investitionen sind oft ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen.

Kapitalanleger wissen ganz genau, dass höhere Renditen immer auf Kosten eines erhöhten Risikos gehen.  Jedoch werden immer wieder Angebote an Kleinanleger herangetragen, die sie glauben machen sollen, dass es auch höchste Renditen ohne erhöhtes Risiko gibt! Dazu der BSZ e.V.: "Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel."


Ganz perfide wurden so Anleger mit ökologischem Bewusstsein mit hohen Renditen in "grüne Anlagen" gelockt und wie sich jetzt aktuell zeigt offenbar hinters Licht geführt. Green Planet AG und Prokon  stehen dafür als warnende Beispiele.  Die    Anleger  wurden mit teilweise abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert.

Die Masche ist uralt aber immer noch sehr erfolgreich: Verspreche hohe Renditen mit wenig oder keinem Risiko und schon hast du die Hand in der Brieftasche des Anlegers. Diese Investitionen sind jedoch immer ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen. Sie sind alle das pure Risiko mit der hohen Wahrscheinlichkeit des Kapitalverlustes!

Für den BSZ e.V. ist es erstaunlich wie viele Anleger ihre gesamten Ersparnisse in diese Anlagen investiert haben. Es ist egal wie gut eine Investitionsmöglichkeit auch klingen mag, man sollte nie sein ganzes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens in ein Investment stecken.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko!

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt  der erste Weg in der Regel in die nächst gelegene Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für  Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche "Analyse" mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das Kanzleien die im Bereich Kapitalmarkrecht noch nicht positiv aufgefallen sind geschweige denn, für den Anleger hilfreiche Veröffentlichungen vorzuweisen haben.  Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.

Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg.  Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle  rechtzeitig daran gehindert werden  Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu  steht eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihr Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens:
der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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Bildquelle: © Axel Hoffmann / pixelio.de 
      
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Dienstag, Mai 27, 2014

Axa Immoselect: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen.

Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immoselect können sich nach BGH-Urteilen Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen.


Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Für die Anleger kann das hohe Verluste bedeuten. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH können sich die Anleger aber Hoffnung auf Schadensersatz machen, sofern sie von ihrer Bank nicht über das Schließungsrisiko des Fonds informiert wurden.

Im Rahmen der Abwicklung des Axa Immoselect werden die Immobilien aus dem Bestand des offenen Immobilienfonds verkauft. In vielen Fällen werden dabei allerdings nur Preise erzielt, die unter dem eigentlichen Verkehrswert der Gebäude liegen. Dadurch verlieren wiederum die Fondsanteile der Anleger weiter an Wert, so dass am Ende finanzielle Verluste zu Buche schlagen. ,,Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 allerdings wegweisende und anlegerfreundliche Urteile gesprochen, die die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger wieder deutlich steigern", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

In zwei parallelen Verfahren hat der BGH entschieden, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. ,,Zu den wesentlichen Merkmalen eines offenen Immobilienfonds gehört die Möglichkeit, die Fondsanteile jederzeit wieder zurückgeben zu können. Das machte sie für viele Anleger so interessant. Allerdings hat die Fondsgesellschaft eben auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und die Anleger kommen während dieser Schließungsphase nicht an ihr Geld. Der BGH stellte nun klar, dass die Anleger auch zwingend - und zwar ungefragt - von ihrer Bank über dieses Risiko informiert werden müssen", begrüßt der Anwalt die höchstrichterliche Rechtsprechung. ,,Genau diese Aufklärung ist unserer Erfahrung nach oft ausgeblieben."

Zudem stellten die Karlsruher Richter auch fest, dass es für die Beratungspflicht der Banken völlig unerheblich sei, ob die Schießung eines offenen Immobilienfonds absehbar war oder nicht. ,,Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag, muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Aber vielen Anlegern dürfte das Urteil neue Chancen auf Schadensersatz eröffnen, auch wenn die Verträge schon vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
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Montag, Mai 26, 2014

Green Planet AG: Anleger mit abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert

Green Planet AG: Anleger mit ökologischem Bewusstsein offenbar hinters Licht geführt. Green Planet AG: Anleger mit abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert.


Die "Akte Green Planet AG" offenbart immer abenteuerlichere Vertriebsmethoden: "Die Anleger sind alles Leute mit einem hohen ökologischen Bewusstsein - keine Zocker!" Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller ist mit jedem neuen Fall neu erschüttert:

Green-Planet-Anleger, die in ökologisch ausgerichtete Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert haben, hatten sich zwar auch durch hohe Renditeversprechen von bis zu 13 % ködern lassen, letzten Endes war der "Grüne Anstrich" der Kapitalanlage stets ausschlaggebend für die Zeichnung. "Haarsträubend", so Cäsar Preller, "sind auch die Vertriebsmethoden: Da wurden Telefongespräche vermittelt zu Leuten, die angeblich ebenfalls in Costa Rica investiert hatten! Diese Gesprächspartner waren eindeutig Fakes!" Die beworbenen Anleger konnten so aus angeblich erster Hand von Augenzeugen erfahren, dass da alles mit rechten Dingen zugeht im fernen Costa Rica: "Sogar Bilder der Anlagen wurden da herumgereicht!"

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiß: "Und dabei geht es nicht nur um geprellte Kleinanleger!" In einem von Cäsar-Preller betreuten Fall investierte ein einzelner Anleger 205.000 Euro. Dieses Geld und das Kapital von weiteren 700 Anlegern soll niemals bei den Landwirten in Costa Rica angekommen sein. Der Vorstand der Green Planet AG sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 26.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
cp

DCM Immobilienfonds: Fuggerstadt-Center-Augsburg verkauft - Anlegern drohen Verluste

Das Fuggerstadt-Center in Augsburg wurde offenbar verkauft. Anlegern drohen Verluste. Das Fuggerstadt-Center Augsburg aus dem gleichnamigen insolventen DCM-Immobilienfonds hat offenbar den Besitzer gewechselt.


Wie ,,Fonds professionell" berichtet, wurde das Gebäude an einen britischen Investor verkauft. Angaben zum Verkaufspreis wurden nicht gemacht. Allerdings soll er nicht reichen, um die Verbindlichkeiten des Fonds zu decken. Für die Anleger zeichnet sich also ein Verlustgeschäft ab. Weitere Ausschüttungen wird es wohl nicht geben.

Das Einkaufszentrum am Augsburger Hauptbahnhof steckte schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleger erhielten schon seit einigen Jahren keine Ausschüttungen mehr. 1300 Anleger hatten rund 41 Millionen Euro in den Fonds investiert. Im Mai 2012 wurde schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

,,Nachdem das Gebäude nun verkauft ist, haben die Anleger nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da aber Verjährung drohen könnte, sollten sie damit nicht mehr lange warten.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. ,,Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen etwa schwankende Mieteinnahmen. Gerade beim Fuggerstadt-Center erwiesen sich ja die Leerstände als großes Problem", so der Rechtsanwalt.

Darüber hinaus kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Möglicherweise wurde die Immobilie von DCM schon viel zu teuer gekauft. ,,Auch die prognostizierten Mieteinnahmen scheinen zu hoch angesetzt", erklärt Cäsar-Preller. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall kann das Geschäft rückabgewickelt werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Verjährung von Schadensersatzansprüchen - BGH vom 8.4.2014 zum Az.: XI ZR 341/12

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist bei geschlossenen Fonds, Medienfonds, Schiffsfonds häufig eine Hürde für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Wann beginnt jedoch die Verjährung der Ansprüche?


Die Verjährung von Ansprüchen bei Kapitalanlageprodukten ist immer wieder ein Problem bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bei geschlossenen Fonds, offen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Beteiligungen, Genussscheinen und anderen Produkten. Der BGH hat in der Entscheidung vom 8.4.2014 die wesentliche Punkte noch einmal herausgearbeitet.

Es kommt auf die subjektive Komponente an: 

Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus.

Nicht erforderlich sind in der Regel, dass der Kapitalanleger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden  rechtlichen Schlüsse zieht.

Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Kapitalanlegers den Verjährungsbeginn hinausschieben, z.B.,

wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt

wenn diese selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag

In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klagerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn

Wegen der besonderen Probleme bei der Einschätzung der Verjährung sollte der Kapitalanleger immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die   BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und einer Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Samstag, Mai 24, 2014

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG, tausende Anleger betroffen.

Im Berichtstermin über das Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien KG wurde von der Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers der Bericht abgegeben. Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt. Die mehreren tausend Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.


Die Insolvenzverwalterin berichtete zur Lage des Unternehmens und zur Ursache der Insolvenz.

Es wurden über die Maßnahmen der Insolvenzverwalterin  bezüglich der Vermögenssicherung gesprochen. Es geht um 13 Grundstücke in der Bundesrepublik.

Die Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte kann erst nach weiteren Anmeldungen erfolgen. Bisher haben über 100 Gläubiger Forderungen angemeldet. Es ist von mehreren Tausend Mezzianine-Darlehen Anlegern auszugehen. Die Anleger haben 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt.Mitglieder sind 3 Vertreter von Kleinanlegern, Kapitalanlegern und Anspruchssteller,

Der Gläubigeruasschuss wird versuchen alle Anspruchinhaber umfassend zu informieren. Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.

Die Höhe der auf die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO entfallenden Quote kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die Frist zur Anmeldung der Forderungen erst am 3.7.2014 abläuft und die erzielbare Masse noch nicht absehbar ist.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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khsteff

BGH Urteil vom 8.4.2014 zum Beratungsgespräch bei Medienfonds

Der Anleger hatte im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provisionen gefragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitgeteilt. Der Anleger hat die Anlage in den Medienfonds mit obligatorischer Finanzierung abgeschlossen.

Nach Auffassung des BGHs verhält sich der Anleger widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadenersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.

Der BGH hat zunächst einen Beratungsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank angenommen. Die Gerichte haben festgestellt,, dass die Bank unstreitig eine umsatzabhängige Provision erhalten hat. Im Prospekt war die Provision als Vertriebskosten bzw. Kosten der Eigenkapitalvermittlung bezeichnet worden. Der Anleger war von der Bank nicht auf die genaue Höhe der Provision hingewiesen worden. Der Prospekt enthielt keine ausreichende Aufklärung über die Höhe der an die Bank geflossene Provision.

Der BGH hat bestätigt, dass zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung auch die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung gehört. Der BGH hat den Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 195, 199 Abs. 1 BGB wegen Verjährung verneint.

Anleger haben jedoch gute Chancen, wenn sie nur über das Agio gesprochen haben und die Bank weitere Provisionen erhalten hat. Medienfondsanleger sollten sich deshalb von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.   Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Film- und Medienfonds"  anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.Mai 2014 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Donnerstag, Mai 22, 2014

KanAm Grundinvest: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen

Aktuelles BGH-Urteil zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds erhöht die Chancen auf Schadensersatz für Anleger des KanAm Grundinvest.


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. ,,Endlich hat der BGH damit für Klarheit gesorgt und anlegerfreundlich entschieden. Bisher hatten die Gerichte unterschiedliche Auffassungen zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds", begrüßt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Die BGH-Entscheidung lässt sich auch auf den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest anwenden. Auch hier sind Anleger von der Schließung und der späteren Abwicklung des Fonds betroffen. ,,Unserer Erfahrung nach wurden sie in vielen Fällen nicht über das Schließungsrisiko ausgeklärt, sondern wurden von dem Bankberater in dem Glauben gelassen, dass sie in eine sichere Kapitalanlage investieren. Die Zeche mussten hinterher oft genug die Anleger in Form von erheblichen finanziellen Verlusten zahlen. Dem hat der BGH jetzt aber einen Riegel vorgeschoben und die Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht ordnungsgemäß beraten wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit die Anteilsrücknahme auszusetzen, ein stetes Risiko für die Anleger bedeute, da sie während der Schließungsphase nicht an ihr Geld kommen. Daher müsste die Anleger auch über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden. Ob die Schließung des Fonds absehbar war, spiele für die Beratungspflicht der Bank keine Rolle. Das Urteil lässt sich auf Verträge, die schon vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden, anwenden.

,,Die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen", so  der Rechtsanwalt.

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Morgan Stanley P2 Value: BGH-Urteil eröffnet Anlegern Chancen auf Schadensersatz

Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value können nach aktuellem BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffen.


,,Die Chancen auf Schadensersatz sind für die Anleger nach diesem BGH-Urteil natürlich deutlich gestiegen. Das gilt nicht nur für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value, sondern auch für die Anleger der meisten anderen offenen Immobilienfonds", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich auf Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014. Da stellten die Karlsruher Richter in zwei parallelen Verfahren klar, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt informieren müssen. Geklagt hatten Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value, der 2008 die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatte und seit 2010 abgewickelt wird. Die Liquidation eines Fonds ist für Anleger in vielen Fällen mit empfindlichen finanziellen Verlusten verbunden.

Cäsar-Preller: ,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte die Investition in offene Immobilienfonds für viele Anleger so interessant. Allerdings kann die Fondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile auch aussetzen und die Anleger kommen dann nicht an ihr Geld. Folgerichtig hat der BGH nun entschieden, dass die Anleger auch über dieses Schließungsrisiko informiert werden müssen. Anderenfalls macht die Bank sich schadensersatzpflichtig." Dabei lässt sich das BGH-Urteil auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Darüber hinaus stellte der BGH klar, dass es unwesentlich sei, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht.

Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, müsse natürlich immer im Einzelfall geprüft werden, erklärt der Anlegerschutzanwalt. ,,Nach dem es lange umstritten war, ob die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufklären müssen, hat der BGH nun mit seinem anlegerfreundlichen Urteil endlich für Klarheit gesorgt. Das bedeutet, dass die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, deutlich gestiegen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

Mittwoch, Mai 21, 2014

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile.

Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr! Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als " risikofrei " angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater die etwas anderes behaupten sollten die rote Karte gezeigt bekommen.


Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind. Freunde, Verwandte, und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte die Sie verstehen, zu investieren.

Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Viele Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch zu verkaufen. Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.

Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihr Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige Technik zur Steuerung der Risiken.

Ein Anlageberater der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren. Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen sollte mit Vorsicht begegnet werden.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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