Im Berichtstermin über das Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien KG wurde von der Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers der Bericht abgegeben. Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt. Die mehreren tausend Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.
Die Insolvenzverwalterin berichtete zur Lage
des Unternehmens und zur Ursache der Insolvenz.
Es wurden über die Maßnahmen der
Insolvenzverwalterin bezüglich der
Vermögenssicherung gesprochen. Es geht um 13 Grundstücke in der Bundesrepublik.
Die Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte
kann erst nach weiteren Anmeldungen erfolgen. Bisher haben über 100 Gläubiger Forderungen
angemeldet. Es ist von mehreren Tausend Mezzianine-Darlehen Anlegern
auszugehen. Die Anleger haben 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Es wurde ein Gläubigerausschus
eingesetzt.Mitglieder sind 3 Vertreter von Kleinanlegern, Kapitalanlegern und
Anspruchssteller,
Der Gläubigeruasschuss wird versuchen alle
Anspruchinhaber umfassend zu informieren. Anleger sollten sich durch einen
Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.
Die Höhe der auf die Insolvenzgläubiger nach
§ 38 InsO entfallenden Quote kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die
Frist zur Anmeldung der Forderungen erst am 3.7.2014 abläuft und die erzielbare
Masse noch nicht absehbar ist.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 05. 2014
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff
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