Donnerstag, Mai 22, 2014

Morgan Stanley P2 Value: BGH-Urteil eröffnet Anlegern Chancen auf Schadensersatz

Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value können nach aktuellem BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffen.


,,Die Chancen auf Schadensersatz sind für die Anleger nach diesem BGH-Urteil natürlich deutlich gestiegen. Das gilt nicht nur für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value, sondern auch für die Anleger der meisten anderen offenen Immobilienfonds", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich auf Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014. Da stellten die Karlsruher Richter in zwei parallelen Verfahren klar, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt informieren müssen. Geklagt hatten Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value, der 2008 die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatte und seit 2010 abgewickelt wird. Die Liquidation eines Fonds ist für Anleger in vielen Fällen mit empfindlichen finanziellen Verlusten verbunden.

Cäsar-Preller: ,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte die Investition in offene Immobilienfonds für viele Anleger so interessant. Allerdings kann die Fondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile auch aussetzen und die Anleger kommen dann nicht an ihr Geld. Folgerichtig hat der BGH nun entschieden, dass die Anleger auch über dieses Schließungsrisiko informiert werden müssen. Anderenfalls macht die Bank sich schadensersatzpflichtig." Dabei lässt sich das BGH-Urteil auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Darüber hinaus stellte der BGH klar, dass es unwesentlich sei, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht.

Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, müsse natürlich immer im Einzelfall geprüft werden, erklärt der Anlegerschutzanwalt. ,,Nach dem es lange umstritten war, ob die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufklären müssen, hat der BGH nun mit seinem anlegerfreundlichen Urteil endlich für Klarheit gesorgt. Das bedeutet, dass die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, deutlich gestiegen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                                          
                                                                                                                                  
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller                                
 
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22.Mai 2014 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cp

Keine Kommentare: