Dienstag, Mai 27, 2014

Axa Immoselect: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen.

Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immoselect können sich nach BGH-Urteilen Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen.


Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Für die Anleger kann das hohe Verluste bedeuten. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH können sich die Anleger aber Hoffnung auf Schadensersatz machen, sofern sie von ihrer Bank nicht über das Schließungsrisiko des Fonds informiert wurden.

Im Rahmen der Abwicklung des Axa Immoselect werden die Immobilien aus dem Bestand des offenen Immobilienfonds verkauft. In vielen Fällen werden dabei allerdings nur Preise erzielt, die unter dem eigentlichen Verkehrswert der Gebäude liegen. Dadurch verlieren wiederum die Fondsanteile der Anleger weiter an Wert, so dass am Ende finanzielle Verluste zu Buche schlagen. ,,Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 allerdings wegweisende und anlegerfreundliche Urteile gesprochen, die die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger wieder deutlich steigern", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

In zwei parallelen Verfahren hat der BGH entschieden, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. ,,Zu den wesentlichen Merkmalen eines offenen Immobilienfonds gehört die Möglichkeit, die Fondsanteile jederzeit wieder zurückgeben zu können. Das machte sie für viele Anleger so interessant. Allerdings hat die Fondsgesellschaft eben auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und die Anleger kommen während dieser Schließungsphase nicht an ihr Geld. Der BGH stellte nun klar, dass die Anleger auch zwingend - und zwar ungefragt - von ihrer Bank über dieses Risiko informiert werden müssen", begrüßt der Anwalt die höchstrichterliche Rechtsprechung. ,,Genau diese Aufklärung ist unserer Erfahrung nach oft ausgeblieben."

Zudem stellten die Karlsruher Richter auch fest, dass es für die Beratungspflicht der Banken völlig unerheblich sei, ob die Schießung eines offenen Immobilienfonds absehbar war oder nicht. ,,Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag, muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Aber vielen Anlegern dürfte das Urteil neue Chancen auf Schadensersatz eröffnen, auch wenn die Verträge schon vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ-e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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