Dem Windkraftfunternehmen PROKON laufen die
Anleger davon. Die Insolvenz wird von der Geschäftsführung der PROKON
befürchtet. Die PROKON hat die Anleger vor Geldabzug gewarnt. Anleger sollten
zügig handeln und sich durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht
beraten lassen.
Dem umstrittenen Windkraftunternehmen PROKON
laufen die Anleger davon. Die Folge: Das Kapital droht auszugehen. In einem
offenen Brief mahnt die Geschäftsführung jetzt die verbliebenen Kapitalanleger,
bei der Stange zu bleiben. Die Insolvenz sei sonst wegen Liquiditätsproblemen
nicht mehr zu verhindern.
Dem Windparkbetreiber PROKON droht nach
eigenen Angaben das Geld auszugehen. "Sollte es uns gemeinsam mit Ihnen,
unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu
stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen
sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten",
heißt es in einem Schreiben von Firmengründer Carsten Rodbertus an die rund
75.000 Inhaber von Prokon-Genussrechten.
Der Brief wurde auch auf der Homepage des
Windkraftunternehmens PROKON veröffentlicht.
"Diesen Schritt würden wir nicht
scheuen, aber mit sehr, sehr großem Bedauern gehen. PROKON hat eigenen Angaben zufolge knapp 1,4
Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt, für die unter anderem
in prominent platzierten Fernseh-Spots geworben wurde.
Unkontrollierte Mittelabflüsse
Zuletzt häuften sich aber die Kündigungen von
Kapitalanlegern. Den Mittelabfluss könne PROKON nicht verkraften, argumentierte
das Unternehmen PROKON in dem offenen Brief.
Anleger forderten derzeit rund 150 Millionen
Euro zurück, 2013 seien schon 130 Millionen ausgezahlt worden. "Es ist
absehbar, dass wir die Zahlungen in dieser Höhe nicht fristgerecht leisten
können", schreibt Rodbertus. Dazu kommen die fälligen hohen Zinszahlungen
für die Kapitalanleger.
Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner
Internetseite vorformulierte Rückantworten, in denen sich die Anleger
verpflichten sollen, ihr Geld bis mindestens zum 31. Oktober 2014 nicht
zurückzufordern. Weiter sollten sie auch auf die direkte Auszahlung von Zinsen
zu verzichten. Später sollen sie ihre Anlage nur in Raten über zwölf Monate
ausbezahlt bekommen.
Wer dagegen seine Genussrechte zeitnah kündigt,
unterschreibt mit dem Formular den Satz: "Eine Insolvenz von PROKON nehme
ich bewusst in Kauf." PROKON setzt dafür eine Frist für die Rückantwort
bis zum 20. Januar. Eine Insolvenz könne nur dann verhindert werden, wenn
Anleger diesem Vorgehen für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals
zustimmten oder wenn genügend frisches Geld eingehe.
Bei einer Insolvenz müsse PROKON "mit
dem Rücken zur Wand" womöglich seine Windparks und anderes Vermögen unter
Wert verkaufen. Dann kommt es zu deutlichen Verlusten, wie es auch schon von
offenen Immobilienfonds bekannt wurde. Diese mussten einen ähnlichen Weg in den
letzten Jahren gehen, weil soviel Kapital abgeflossen ist.
PROKON hatte seine Kapitalanleger bereits im
Dezember 2013 aufgefordert, die Zinsen für das zweite Halbjahr 2013 zur
Entspannung der Liquiditätslage im Unternehmen zu belassen.
Rechtsanwälte und Verbraucherschützer warnen.
Ein Insolvenzrechtsexperte warnte Anleger davor, auf Ansprüche zu verzichten.
"Anlegern, die nicht rechtzeitig ihre Rechte sichern, steht in einem
Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs der Genussrechte nicht einmal eine
Insolvenzforderung zur Verfügung", sagte der Rechtsanwalt Christoph
Kaltmeyer "Wallstreet Online".
Bei Verbraucherschützern und Fachanwälten für
Bank- und Kapitalanlagerecht steht das Geschäftsmodell der PROKON seit langem
in der Kritik. Normalerweise sind bei einer Pleite von einer Firma der Größe
von PROKON institutionelle Investoren - Banken oder Fonds - betroffen. Nicht so
bei PROKON.
Der Windparkbetreiber PROKON hat sich fast
ausschließlich mit dem Geld normaler Sparer, also Kleinanlegern,
finanziert. Es wurde mit Anlagen ab 5000
Euro geworben. Nach eigenen Angaben nahm PROKON knapp 1,4 Milliarden Euro ein.
Dies unter anderem bei abendlichen Verkaufsveranstaltungen, in denen die
Firmenmanager vor Hunderten, meist älteren Zuhörern sogenannte PROKON
-Genussrechte anpriesen.
PROKON lockte die Sparer mit der Aussicht auf
außergewöhnlich hohe Renditen: Sechs Prozent Verzinsung wurde versprochen. Ein
Rendite, die in Niedrigzinszeiten nur mit riskanten Geschäften zu
erwirtschaften ist. Das Management von PROKON versprach dagegen ein sicheres
Investment. Genussrechte sind ein typisches Instrument des "grauen
Kapitalmarkts und bei Verbraucherschützern und Fachanwälten hoch umstritten. Anders
als Aktien geben sie den Investoren keinerlei Mitspracherecht. Trotzdem stehen
die Genussrechte im Pleitefall für entstandene Verluste ein.
Geschichte und wirtschaftlicher Hintergrund
von PROKON
Rodbertus gründete PROKON 1995. Das
Unternehmen mit mehr als 1300 Mitarbeitern betreibt nach eigenen Angaben gut 50
Windparks mit 314 installierten Windkraftanlagen in Deutschland und Polen.
Weitere seien im Bau. Zum Konzern gehört auch ein Biodiesel-Hersteller in
Magdeburg. Zudem finanziert PROKON ein Sägewerk in Torgau, das Holzpaletten
produziert.
Aus einer "Zwischenbilanz" per Ende
Oktober 2013 geht hervor, dass bei PROKON insgesamt 210 Millionen Euro Verluste
aufgelaufen sind. Auf der anderen Seite wurden an die Anleger 330 Millionen
Euro Zinsen gezahlt wurden. Sie erhielten im Schnitt acht Prozent pro Jahr.
Zwischen Januar und Oktober 2013 wurden danach 67 Millionen Euro Zinsen
gezahlt, doppelt so viel wie das operative Ergebnis.
Den Kontakt zu Medien verweigert Prokon seit
Mai 2013 nach wiederholten negativen Berichten, wie es im Internet-Auftritt
heißt. Auch am 11.1.2014 war PROKON für eine Stellungnahme zunächst nicht zu
erreichen.
Betroffene Anleger können sich daher der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft Prokon/ Gläubigerinitiative - Ende" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 11.01.2014
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Quelle: n-tv.de ,
ddi/rts/dpa, wallstreet-online,RA Karl-Heiz Steffens
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