Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was sie da lesen und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin.
Wird die Kapitalanlage, wie z.B. bei Prokon, notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab: Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.
Im Internet schlägt jetzt die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur für Prokon-Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?
Verbraucherschützer bieten auch Rat per Telefon an. Für 1.75 Euro die Minute. Selbst die telefonische Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung kostet 42 Cent pro Minute. Was die eigentliche Beratung kostet und in welchem Umfang diese stattfindet möge jeder für sich selbst herausfinden.
Da gibt es Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert. Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono? Die Rechnung kommt später!
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten. Die BSZ e.V. Prokon Interessengemeinschaft wird wegen des großen Zuspruchs von Anlegern von fünf Anwaltskanzleien betreut.
- Genussrechtsinhaber können sich gerne von erfahrenen BSZ-Vertrauensanwälten beraten lassen. Diese können nicht nur objektiv die Fakten darlegen, die zur einer informierten Entscheidung hinsichtlich des Aufrufes von PROKON führen kann und zusätzlich die Strategie für die kommende Zeit festlegt, sei es mit einer Insolvenz von PROKON oder ohne. PROKON-Anleger dürfen sich gerne der BSZ e.V. -Interessengemeinschaft ,,Prokon/ Gläubigerinitiative - Ende" anschließen, um durch eine Bündelung ihrer gemeinsamen Interessen unter anderem in ihrem Sinne Einfluss auf die Bildung des angekündigten Anlegergremiums sowie bei dessen Arbeit nehmen zu können.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Bildquelle: © Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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