Der BSZ e.V. hat bereits ausführlich über die aktuellen Ereignisse beim Windenergieunternehmen Prokon aus Itzehoe berichtet und eine eigene Interessengemeinschaft gegründet. Aktuell ruft die Prokon in einem Schreiben vom 10. Januar 2014 seine knapp 75.000 Anleger unter Verweis auf drohende Insolvenz zum Kündigungsrückzug und Verzicht auf Kündigungen auf.
Diese haben der Unternehmensgruppe, die unter anderem Windparks projektiert, baut und auch betreibt, seit zehn Jahren einen stattlichen Betrag von ca. 1,5 Milliarden Euro über Genussrechtsbeteiligungen zur Verfügung gestellt. Hierfür wird aktuell eine Grundverzinsung von 6 % angeboten. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen sind kurz; 4 Wochen zum Monatsende bei sechs Monaten Laufzeit. Das überzeugt vor allem Kleinanleger, rund 12.000 vertrauten der Prokon allein im ersten Halbjahr 2013 ihr Erspartes an.
Oft waren dabei auch ökologische Gesichtspunkte und Überlegungen der Nachhaltigkeit bestimmende Motivationsfaktoren. Dass aber teilweise ihre vollständigen Ersparnisse verloren gehen können war den allermeisten Sparern nicht bewusst, da ihnen das Totalverlustrisiko in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht wurde und von der Prokon bis heute von einer vollständigen Absicherung der Genussrechte gesprochen wird.
Bereits kurz vor Weihnachten 2013 erhielten die Genussrechtsinhaber von Prokon jedoch unerfreuliche Post. Sie sollten auf die Zinszahlungen verzichten, die bedingungsgemäß Ende Januar 2014 fließen würden. Dies sei die Folge einer ,,gezielten Manipulation" durch die Medien, mit der die Prokon als ,,empfindlicher Störfaktor im System der Banken und der großen Energiekonzerne gnadenlos beseitigt" werden soll.
Vorwürfe, die womöglich von den Tatsachen ablenken sollen. Davon, dass ein operativer Gewinn nicht ausgewiesen wird, der die Zinsversprechen auch abdecken kann. Oder dass die oft bemühten stillen Reserven erst realisiert werden müssen, um von einer echten Absicherung der Genussrechte zu sprechen. Oder dass die Mahner vielleicht doch Recht hatten?
Die Mitteilung der Prokon vom 10. Januar 2014 setzt einen neuen Maßstab. Nun ist tatsächlich von Insolvenz die Rede, wenn die Anleger nicht den Vorstellungen des Chefs Rodbertus folgen und verzichten oder Reue zeigen. Nur dann, wenn 95 Prozent der Anleger bis Ende Oktober 2014 nicht kündigen oder gar ihre Kündigung zurückziehen, ist eine Insolvenz vermeidbar. Auch eine Frist ist gesetzt: am 20. Januar 2014 oder kurz danach wird sich zeigen, ob die Welle von Kündigungen, die die Prokon mit ihrer eigenen Darstellung mit auslöste, abebbt oder zum Orkan wird.
Inhaber von Genussrechten sind als Eigenkapitalgeber nachrangig gegenüber allen weiteren Gläubigern zu bedienen. Sie werden erst nach sämtlichen Forderungen z.B. von Mitarbeitern, Banken sowie sonstigen Gläubigern aus dem Rest der Insolvenzmasse befriedigt, falls denn noch etwas übrig ist. Denn üblicherweise dauern Insolvenzfälle dieser Größenordnung oft viele Jahre und vernichten hier zusätzlich Kapital.
Die Verunsicherung unter den Genussrechtsinhabern ist groß. Die Fragen, ob und was jetzt genau zu tun ist, bleiben meist unbeantwortet. Die Anleger werden mit den Vorwürfen in den Medien als auch mit den Reaktionen der Prokon allein gelassen. Der BSZ e. V. hat daher die Interessengemeinschaft ,,PROKON / Gläubigerinitiative - Ende" gegründet.
- Wie dem einzelnen Anleger geholfen werden kann ist eine Einzelfallfrage und sollte individuell geprüft werden. Im Hinblick auf ein vielleicht für alle Anleger hilfreiches Rettungskonzept ist eine Bündelung der Interessen hilfreich. Für weitere Informationen können sich Prokon-Anleger der "BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Prokon/ Gläubigerinitiative - Ende" anschließen.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 13.01.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
bsz
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